Stiftung für das Tier im Recht

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CH-8006 Zürich

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  • Buch 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z

    ...(PDF)Glückspost vom 26. Februar 2004 (PDF)Tierwelt vom 23. Januar 2004Zeitschrift Nutztierhaltung 1/2004 (PDF)Neue Zürcher Zeitung vom 3. Oktober 2003 (PDF)Südostschweiz vom 3. Oktober 2003 (PDF)Schweizer Illustrierte vom 7. Oktober 2003 (PDF)March-Anzeiger/Höfner-Volksblatt vom 3. Oktober 2003 (PDF)Berner Zeitung vom 4. Oktober 2003 (PDF)NZZ am Sonntag vom 12. Oktober 2003 (PDF)SDA-Meldung vom 3. Oktober 2003 (PDF)


  • 2014_03_26 Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei

    ...uälerei gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Wer ein Tier aussetzt, es also aus seinem geschützten Umfeld entfernt und an einen Ort bringt, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist, missachtet sine Fürsorgepflicht und nimmt in Kauf, dass dem Tier etwas zustossen könnte. Ob dem Tier etwas zustösst oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Es genügt, dass das Aussetzen mit grossen Gefahren für das Tier verbunden ist. Beim Aussetzen von Tieren handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt,...


  • Newsmeldungen 2019

    ...es Tierschutzrechts!26.02.2019Die Tierschutzvorfälle in Hefenhofen (TG) haben im August 2017 und nach dem Erscheinen des Berichts der vom Regierungsrat eingesetzten Untersuchungskommission im vergangenen November landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Fall zeigt, dass bei der Umsetzung des Tiersch... ...rechtsorganisation "Pour l'Egalité d'Animale (PEA)" Strafanzeigen gegen die Schlachthöfe Avenches und Moudon eingereicht. Nun hat die Waadtländer Staatsanwaltschaft im Fall Avenches einen Schlachthofmitarbeiter zu einer Busse von 250 Franken verurteilt. Die TIR ist enttäuscht über das tiefe Strafmas...


  • 2018 03 15 Medienmitteilung: Petitionsübergabe in Bern: "Keine Wildtiere im Zirkus" - Über 70'000 Unterschriften werden eingereicht

    ...ben. 15.03.2018 Auf 26 Schachteln wird die Botschaft heute Nachmittag in Bern zu lesen sein: Keine Wildtiere im Zirkus. Dies ist die Forderung, welche die Initianten der Petition – ProTier, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und VIER PFOTEN – heute in Form von 70'676 Unterschriften in Bern stellen werden. Die Petition fordert den Bundesrat auf, das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen und Varietés zu verbieten. Mit diesem deutlichen Statement ist die Schweizer Regierung aufgefordert, die wissenschaftlich fundierten Bedenken gegen eine Wildtierhaltung im Zirkus ernst zu nehmen und das lä...


  • Hunderecht

    ...echtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen. Um die Orientierung in diesem Gesetzesdschungel zu erleichtern, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf den folgenden Seiten die aktuelle Gesetzeslage und einige wichtige Informationen zusammengetragen. Kommunale Regelungen Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. So können diese beispielsweise in erklärten Schutzzonen eine Leinenpflicht für Hunde vorsehen. Es gilt daher sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Rech...


  • 2016_07_28 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zum Jagdrecht und zur Nachsuche

    ...andlung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) darstelle. Ein mehrstündiges Zuwarten widerspreche dem Zweck der Nachsuche, der ja gerade im Auffinden und Erlösen des Tieres liege. Entsprechend dem jagdrechtlich verankerten Grundsatz der Weidgerechtigkeit sei der Jäger zur grösstmöglichen Sorgfalt, zur Vermeidung unnötiger Qualen und zur Bewahrung der Würde der Tiere verpflichtet. Ein Verstoss gegen diese Pflichten erfülle den tierschutzrechtlichen Tatbestand der Tierquälerei. In der Folge sprach das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken, eine...


  • 2017 12 12 Obergericht Zürich verurteilt Taubenzüchter wegen Tierwürdemissachtung

    ...s im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG verurteilt. Im Weiteren machte er sich der vorsätzlichen unnötigen Überanstrengung der betroffenen Taube gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG strafbar, da die Taube durch das Aussperren aus dem Taubenschlag massiven Stress zu erleiden hatte – die Staatsanwältin sprach in diesem Zusammenhang sogar von einem "Aussetzen" der Taube. Als bemerkenswert und vorbildlich erachtet die TIR die Verurteilung wegen vorsätzlicher Würdemissachtung der Taube nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG: Der Einsatz der Taube als Köder für Greifvögel stelle eine Degradierung dar, da...


  • 2023 06 26 TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023

    ...hin kaum Beachtung. 26.06.2023 Viermal im Jahr finden im Bundeshaus ordentliche Sessionen statt, in deren Rahmen National- und Ständerat die laufenden Geschäfte beraten. Gegenstand der Verhandlungen bilden etwa Gesetzesvorlagen oder Aufträge an den Bundesrat, die von Parlamentsmitgliedern vorgeschlagen werden. Die diesjährige Sommersession fand vom 30. Mai bis zum 16. Juni statt. Gleich mehrere Vorstösse verlangten Importverbote oder Deklarationspflichten für tierquälerisch hergestellte Produkte. Das Fazit ist jedoch ein weiteres Mal ernüchternd ausgefallen. Die vergangene Session hat erneut g...


  • 2023 01 26 TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023

    ...hin kaum Beachtung. 26.01.2023 Viermal im Jahr finden im Bundeshaus ordentliche Sessionen statt, in deren Rahmen National- und Ständerat die laufenden Geschäfte beraten. Gegenstand der Verhandlungen bilden etwa Gesetzesvorlagen oder Aufträge an den Bundesrat, die von Parlamentsmitgliedern vorgeschlagen werden. Die diesjährige Sommersession fand vom 30. Mai bis zum 16. Juni statt. Gleich mehrere Vorstösse verlangten Importverbote oder Deklarationspflichten für tierquälerisch hergestellte Produkte. Das Fazit ist jedoch ein weiteres Mal ernüchternd ausgefallen. Die vergangene Session hat erneut g...


  • Welche weiteren Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gibt es?

    ...i im Sinne von Art. 26 Tierschutzgesetz  (TSchG) sind eine Reihe anderer Handlungen strafbar, die pauschal als «übrige Widerhandlungen» bezeichnet werden. Darunter fallen etwa das jeweils vorschriftswidrige Züchten, Transportieren, Schlachten, Durchführen von Tierversuchen und anderen Eingriffen an Tieren oder das Erzeugen, Züchten, Halten, Verwenden von oder Handeln mit vorschriftswidrig gentechnisch veränderten Tieren. Verletzt ein Täter also die allgemeinen oder die für bestimmte Tierarten wie Hunde oder Katzen zusätzlich bestehenden speziellen Haltungsvorschriften, macht er sich strafbar. ...


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