Stiftung für das Tier im Recht
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Wann ist die Tötung eines Tieres strafbar?
Wann ist die Tötung eines Tieres strafbar? Die Tötung eines Tieres ist nach schweizerischem Recht nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn dies auf qualvolle oder mutwillige Weise geschieht. In diesen beiden Fällen erfüllt die Handlung – sofern sie an einem Wirbeltier, Kopffüsser oder Panzerkrebs verübt wurde – den Tatbestand der Tierquälerei und ist somit strafbar. Qualvoll ist eine Tötung, wenn dem Tier dabei länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Von einer mutwilligen Tötung spricht man, wenn der Täter rücksichtsl...
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Ist das Töten von Tieren erlaubt?
Ist das Töten von Tieren erlaubt? Ist das Töten von Tieren erlaubt? Das Schweizer Recht schützt die Würde und das Wohlergehen von Tieren, die ausdrückliche Nennung des Lebens als Schutzzweck indessen fehlt. Daraus leiten Behörden und Gerichte regelmässig ab, dass die "grundlose" Tötung von Tieren strafrechtlich nicht relevant sei. Dabei wird allerdings übersehen, dass das Leben die Grundlage für den Schutz von Würde und Wohlergehen darstellt. Eine Tötung, für die kein sachlich begründeter Anlass besteht, ist in jedem Fall ethisch relevant und mit dem heutigen Schweizer Rechtsverständnis nicht ...
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2016_03_24 TIR begrüsst Urteil zu qualvoller Tötung von Wildschweinen
TIR begrüsst Urteil zu qualvoller Tötung von Wildschweinen Gestern hat das Bezirksgericht Zurzach einen Mann verurteilt, der vorsätzlich eine Wildschweinfamilie mit dem Auto überfahren und das Muttertier mit gebrochenem Rückgrat liegen gelassen hatte. Tier im Recht (TIR) begrüsst die vom Gericht hierfür ausgesprochene Freiheitsstrafe von 18 Monaten. 24.03.2016 Beim Anblick einer Rotte Wildschweine auf einem Acker geriet der Täter im Oktober 2015 nach eigener Aussage in Rage. Kurzerhand fuhr er mit seinem Geländewagen mitten in die Rotte, wobei er drei Jungtiere und ein Muttertier erwischte. D...
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2014_04_09 TIR bedauert Tod zweier Jungbären im Tierpark Dählhölzli
TIR bedauert Tod zweier Jungbären im Tierpark Dählhölzli TIR bedauert Tod zweier Jungbären im Tierpark Dählhölzli Der vor zwölf Wochen im Berner Tierpark Dählhölzli geborene Nachwuchs der beiden Waisenbären Misha und Masha ist tot. Nachdem der ruppige Umgang des Bärenvaters Misha mit einem der Jungtiere bereits vor einer Woche tödlich endete, wurde am vergangenen Montag das zweite Bärenjunge ebenfalls heftig von seinem Vater traktiert, sodass es zum Schutz vor weiteren Leiden und Schmerzen im Auftrag der Tierparkleitung eingeschläfert wurde. Aus Sicht der TIR zeigen die Geschehnisse grundlegen...
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2012_01_06 Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern
Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern Das Einsetzen von lebenden Hummern in kochendes Wasser ohne vorherige Betäubung ist eine qualvolle Tötung und damit ein gravierender Verstoss gegen das Tierschutzrecht. Dennoch werden die Krustentiere in vielen Restaurants nach wie vor auf diese Weise zubereitet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert eine konsequente Verfolgung und Bestrafung der tierquälerischen Praxis. 06.01.2012 Hummer verfügen – wie andere Krustentiere auch – über ein hochentwickeltes Ne...
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2010_03_01 Vergiftete Hunde am Hönggerberg: TIR auf Tele Top
Vergiftete Hunde am Hönggerberg: TIR auf Tele Top Vergiftete Hunde am Hönggerberg: TIR auf Tele Top Die am Hönggerberg vergifteten Hunde sind nicht einem Tierquäler, sondern Traubentrester zum Opfer gefallen, die zu Düngezwecken ausgelegt wurden. Für die dafür verantwortliche Stadt Zürich könnte die Sache juristische Folgen haben. Auf Tele Top erläutert Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, die möglichen tierschutz- und zivilrechtlichen Konsequenzen. 01.03.2010 Die Halter der verletzten oder sogar getöteten Hunde haben verschiedene Möglichkeiten. Einerseits können sie Schadenersatzforderung...
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2009_05_05 Zum Tod von Prof. Dr. Gotthard M. Teutsch
Zum Tod von Prof. Dr. Gotthard M. Teutsch Zum Tod von Prof. Dr. Gotthard M. Teutsch Am 19. April 2009 ist in Bayreuth Prof. Dr. Gotthard M. Teutsch im Alter von 90 Jahren verstorben. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) trauert um eine der herausragendsten Persönlichkeiten der Tierschutzethik des 20. Jahrhunderts und spricht seinen Angehörigen ihr herzliches Beileid aus. 05.05.2009 Mit dem Tod von Gotthard M. Teutsch hat die Tierschutzbewegung im deutschsprachigen Raum einen ihrer bedeutendsten Exponenten verloren. Mit seiner jahrzehntelangen akribischen Tätigkeit hatte Prof. Teutsch ganz...
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2017 03 20 Fischabstieg an Flusskraftwerken – Turbinen werden zur Todesfalle für Fische
Fischabstieg an Flusskraftwerken – Turbinen werden zur Todesfalle für Fische Wasserkraftanlagen können die Wanderung von Fischen stark beeinträchtigen. Insbesondere der Weg flussabwärts ist häufig nicht sichergestellt und endet für zahlreiche Fische mit einem qualvollen Tod. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert von den Verantwortlichen, die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen durch geeignete Massnahmen konsequent und zügig herzustellen. 20.03.2017 Fliessgewässer bilden verschiedene Lebensräume für eine Vielzahl von Arten, die je nach Lebensstadium unterschiedliche Bedingungen ...
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2022 10 10 TIR referiert an der Canadian Animal Law Conference in Toronto
TIR referiert an der Canadian Animal Law Conference in Toronto An der Canadian Animal Law Conference diskutierten im September 2022 weit über 200 Tierschutzjuristen aus aller Welt in Toronto über verschiedenste Aspekte des rechtlichen Tierschutzes. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war mit einer kleinen Delegation an der Konferenz vertreten, wobei TIR-Geschäftsleiter Gieri Bolliger zum Schutz der Tierwürde im Schweizer Recht referierte. 10.10.2022 Vom 16. bis 18. September 2022 fand in Toronto die dritte grosse Canadian Animal Law Conference statt. Ziel der Veranstaltung war es, J...
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Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod?
Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod? Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod? Verfügt der Tierhalter nichts anderes, gelangt der Körper eines toten Tieres in die im Gemeindereglement vorgeschriebene Tierkadaversammelstelle. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, kümmert sich meistens dieser um den Transport in die Sammelstelle.Das Entsorgen des Tierkörpers im Haushaltkehricht ist verboten. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wird es bei kleinen Tieren im Einzelfall aber toleriert, solange dabei keine Seuchengefahr besteht. Dies gilt allerdings nur für private Haushalte, etwa wenn die ...