Ist das Töten von Tieren erlaubt?
Ja, das Schweizer Recht sieht keinen allgemeinen Lebensschutz für Tiere vor. Aus diesem Grund dürfen Tiere im Prinzip auch dann getötet werden, wenn für eine solche Handlung kein Anlass besteht.
Wird ein Tier getötet, so darf dies aber nur auf bestimmte Art und Weise geschehen. Das Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet nämlich die qualvolle oder mutwillige Tötung eines Tieres.
Ebenso ist es ausdrücklich verboten, Tiere im Rahmen von Tierkämpfen zu töten, respektive sie so töten zu lassen. Weil niemand einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste zufügen darf, ist das Töten nur dann erlaubt, wenn es schmerzlos erfolgt und muss somit unter fachgerechter Betäubung erfolgen. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn eine Betäubung aus zeitlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.