TIR begrüsst Urteil zu qualvoller Tötung von Wildschweinen
Gestern hat das Bezirksgericht Zurzach einen Mann verurteilt, der vorsätzlich eine Wildschweinfamilie mit dem Auto überfahren und das Muttertier mit gebrochenem Rückgrat liegen gelassen hatte. Tier im Recht (TIR) begrüsst die vom Gericht hierfür ausgesprochene Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
24.03.2016
Der brutale Vorfall fand in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit, in kürzester Zeit wurden zahlreiche Unterschriften für eine konsequente Suche nach dem vorerst unbekannten Täter und eine harte Sanktionierung desselben gefordert. Gestern nun fand das Verfahren gegen den inzwischen identifizierten und aufgrund der erdrückenden Beweislast letztlich auch geständigen Täter vor dem Bezirksgericht Zurzach statt. Vertreter verschiedener Tierschutzorganisationen forderten die nach Tierschutzgesetz höchstmögliche Strafe für ihn.
Die TIR ist überzeugt, dass nur angemessen hohe Strafen die gewünschte abschreckende Wirkung zeigen und dem verursachten Tierleid auch wirklich gerecht werden. Tierquälerei ist keine Bagatelle, sondern eine ernstzunehmende, schwere Straftat.