Stiftung für das Tier im Recht
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2015_08_28 Band 14 der TIR-Schriftenreihe erschienen
Band 14 der TIR-Schriftenreihe erschienen Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über die neuste Publikation in ihrer Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht". Das von Prof. Anne Peters, MLaw Saskia Stucki und M.A. Livia Boscardin herausgegebene Werk mit dem Titel "Animal Law: Reform or Revolution?" setzt sich mit der fundamentalen Frage nach dem juristischen Status von Tieren auseinander und analysiert die Bedeutung des rechtlichen Tierschutzes. 28.08.2015 Mit der Reihe "Schriften zum Tier im Recht" will die TIR ausgewählte Monografien, Gutachten und Fachaufsätze zu juristischen ...
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2015_07_07 TIR enttäuscht über revidierte Jagdverordnung
TIR enttäuscht über revidierte Jagdverordnung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass die angepasste Jagdverordnung sowie die revidierte Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate am 15. Juli in Kraft gesetzt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte im Vorfeld in beiden Anhörungsverfahren eine Stellungnahme zuhanden des Bundesamts eingereicht. Das BAFU hat es nach Ansicht der TIR jedoch leider verpasst, eine verhältnismässige Lösung für das Zusammenleben von Wildtieren und Menschen zu finden. 07.07.2015 Der Wolf ist ein wichtige...
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2014_08_05 Band 13 der TIR-Schriftenreihe erschienen
Band 13 der TIR-Schriftenreihe erschienen Band 13 der TIR-Schriftenreihe erschienen Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über die neuste Publikation in ihrer Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht". Das Werk von Prof. Dr. Anne Peters und MLaw Saskia Stucki mit dem Titel "Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU: Rechtsgutachten zu ihrer Umsetzung in Deutschland" analysiert zentrale Aspekte der Richtlinie 2010/63/EU und des staatlichen Umsetzungsrechts. Thematisiert werden in Band 13 etwa die bis heute nicht befriedigend gelöste Umsetzung des Verbots von Versuchen an Menschenaffen oder ...
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2017 08 14 TIR erfreut: Tschechien verbietet Pelzfarmen
TIR erfreut: Tschechien verbietet Pelzfarmen Anfang Juni dieses Jahres hat das tschechische Parlament beschlossen, Pelzfarmen im Land zukünftig zu verbieten. Nach Zustimmung des Senats und mit der Unterzeichnung des Gesetzes durch den tschechischen Präsidenten am 1. August 2017 müssen nun sämtliche Pelzfarmen bis 2019 schliessen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut über dieses konsequente Verbot und gratuliert der Tierschutzorganisation Animal Defenders (OBRAZ) zu ihrem Kampagnenerfolg. 14.08.2017 Am 7. Juni 2017 hat sich das tschechische Parlament für ein Pelzfarmverbo...
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2020 06 02 TIR erstattet Strafanzeigen gegen Schweinehalter
TIR reicht Strafanzeigen gegen neun Schweinehalter ein Verdeckte Aufnahmen aus Schweinehaltungsbetrieben, die der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus zugespielt wurden, zeigen massive Rechtsverstösse. Dabei wird dokumentiert, dass sogar die Mindestvorschriften für die Haltung der Tiere nicht beachtet werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat darum in fünf Deutschschweizer Kantonen Strafanzeigen gegen mehrere Schweinehalter eingereicht. 02.06.2020 Die Schweinehaltung gehört in der Schweiz noch immer zu den unrühmlichen Tierschutzbereichen. Die Mindestbestimmungen, die für die Haltun...
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2020 11 09 TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd
TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd Der Kantonsrat hat Ende Oktober in einer ersten Lesung das revidierte Jagdgesetz beraten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte im April eine ausführliche Stellungnahme zum Vorschlag des Regierungsrats eingereicht. Sie ist hocherfreut, dass sich der Kantonsrat – neben anderen aus Tier- und Artenschutzgründen wichtigen Neuerungen – für ein Verbot der Baujagd ausgesprochen hat. 09.11.2020 Das Jagdgesetz des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1929 und wurde seither nur punktuell angepasst. Nun soll das Gesetz vollständig erneuert werden. Die ...
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2021 02 03 TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd
TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Änderungen, die der Zürcher Kantonsrat im Rahmen seiner zweiten Lesung zur Revision des kantonalen Jagdgesetzes am 1. Februar beschlossen hat. 2017 hatte die TIR eine ausführliche Stellungnahme zum Vorschlag des Regierungsrats eingereicht. Nun ist sie hocherfreut, dass der Kantonsrat – neben anderen aus der Sicht des Tier- und Artenschutzes wichtigen Neuerungen – insbesondere ein Verbot der Baujagd erlassen hat. 03.02.2021 Das Jagdgesetz des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1929 und wurde seit...
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2021 09 15 TIR erfreut: Bern verbietet Baujagd
TIR erfreut: Bern verbietet Baujagd Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am vergangenen Montag ein grundsätzliches Verbot der Baujagd beschlossen. Damit ist Bern der dritte Kanton, der diese tierquälerische Jagdform untersagt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die sich schon lange gegen die Baujagd engagiert, ist hocherfreut über die Entscheidung des Berner Parlaments. 15.09.2021 Im November 2020 hatte der Berner Grossrat Casimir von Arx (GLP) die Motion "Abschaffung der Baujagd" eingereicht. Nachdem der Regierungsrat im Juni 2021 die Annahme des Vorstosses empfohlen hatte, wurde die Ha...
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2025 11 11 Erschütternder Tierschutzfall in Ramiswil (SO)
Erschütternder Tierschutzfall in Ramiswil (SO) Auf einem Hof im solothurnischen Ramiswil wurden vergangene Woche rund 120 Hunde, mehrere Dutzend Pferde sowie zwei Ziegen in einem desolaten Zustand angetroffen. Nach Angaben der Behörden waren die Tiere krank, fehl- und mangelernährt. Während die Pferde und Ziegen an einem geeigneten Ort untergebracht werden konnten, mussten über hundert Hunde direkt vor Ort eingeschläfert werden. 11.11.2025 Wie die Kantonstierärztin gegenüber den Medien erklärte, sei dem Veterinärdienst seit längerer Zeit bekannt gewesen, dass auf dem Hof Missstände herrschten....
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Wann wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen?
Wann wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen? Wann wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen? Ein Tierhalteverbot ist die strengste verwaltungsrechtliche Massnahme im Tierschutz. Einer fehlbaren Person wird damit sowohl untersagt, Tiere zu halten, als auch solche in ihre Obhut zu nehmen. Wer mit einem Tierhalteverbot belegt worden ist, darf also beispielsweise auch keine Tiere von anderen Personen in seiner Wohnung betreuen. Ausgesprochen wird das Verbot gegen Personen, die wiederholt oder in schwerer Weise gegen das Tierschutzgesetz oder gegen eine an sie gerichtete Verfügung verstossen haben. Eb...