TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Änderungen, die der Zürcher Kantonsrat im Rahmen seiner zweiten Lesung zur Revision des kantonalen Jagdgesetzes am 1. Februar beschlossen hat. 2017 hatte die TIR eine ausführliche Stellungnahme zum Vorschlag des Regierungsrats eingereicht. Nun ist sie hocherfreut, dass der Kantonsrat – neben anderen aus der Sicht des Tier- und Artenschutzes wichtigen Neuerungen – insbesondere ein Verbot der Baujagd erlassen hat.
03.02.2021
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrats hatte im Rahmen ihrer Vorberatung den Entwurf des Regierungsrats grundsätzlich gutgeheissen, aber dennoch einige Anpassungsvorschläge angebracht. Leider liess auch die WAK einige bedeutende Tierschutzforderungen unberücksichtigt. Im Gegensatz zum Regierungsrat hat sie sich jedoch für ein Verbot der Baujagd und eine Einschränkung der Treibjagd im Kanton Zürich ausgesprochen und damit eines der Kernanliegen der TIR aufgegriffen. Die TIR ist hocherfreut, dass der Kantonsrat den Empfehlungen der WAK gefolgt und ein ausdrückliches Verbot der Baujagd im Kanton Zürich nun definitiv verabschiedet hat. Sie hofft, dass nun auch weitere Kantone diesem Beispiel folgen. Bisher sieht nur der Kanton Thurgau ein Verbot der Baujagd vor (vgl. Newsmeldung vom 19.4.2017).
Für
die Abschaffung der Baujagd setzt sich die TIR schon seit vielen Jahren
ein. Bei dieser Jagdform werden speziell ausgebildete Hunde in Fuchs-
oder Dachsbaue geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere
herauszutreiben, damit diese dann von den vor dem Bau wartenden Jägern
geschossen werden können. Nicht selten kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl
der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden
oder sogar getötet werden.
Füchse und Dachse werden bei der Baujagd ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.
Bei der Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in einen künstlich angelegten Bau eingesetzt. Bei diesem Kunstbau handelt es sich um ein Röhrensystem, in dem die Hunde lernen sollen, im Dunkeln der Spur eines Fuchses zu folgen. Dank eines "Schiebersystems" (ein drehbares Gitter mit einem Zwischenraum zwischen Hund und Fuchs) wird ein direkter Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. Dennoch sind die Ausbildungsveranstaltungen für die Füchse mit enormem Stress und erheblichen Angstzuständen verbunden, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben und somit nicht ihrem natürlichen Instinkt folgen können.
2012 hat die TIR in ihrer Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht" ein umfassendes Gutachten zur Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts publiziert (Band 10). Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich bei dieser Jagdmethode um eine klare Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine rechtmässige Grundlage.
Darüber hinaus begrüsst die TIR die vom Kantonsrat beschlossene Einschränkung der Bewegungsjagd (Treibjagd), die Möglichkeit der Festlegung von Wildruhezonen, die stärkere Gewichtung der Aus- und Weiterbildung von Jägerinnen und Jägern, das Verbot der Jagd auf gefährdete oder potenziell gefährdete Arten sowie die von April bis Ende Juli neu geltende Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Allerdings haben nicht alle Forderungen der TIR Eingang in das revidierte Jagdgesetz gefunden. Insbesondere enthält das Gesetz noch immer eine rechtliche Grundlage für den aus Tierschutzsicht kritischen Abschuss verwilderter Katzen. Trotz des bestehenden Verbesserungsbedarfs erhofft sich die TIR vom revidierten Zürcher Jagdgesetz eine Signalwirkung auf die aktuell auf nationaler Ebene geführten politischen Diskussion rund um die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes.