TIR erfreut: Tschechien verbietet Pelzfarmen
Anfang Juni dieses Jahres hat das tschechische Parlament beschlossen, Pelzfarmen im Land zukünftig zu verbieten. Nach Zustimmung des Senats und mit der Unterzeichnung des Gesetzes durch den tschechischen Präsidenten am 1. August 2017 müssen nun sämtliche Pelzfarmen bis 2019 schliessen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut über dieses konsequente Verbot und gratuliert der Tierschutzorganisation Animal Defenders (OBRAZ) zu ihrem Kampagnenerfolg.
14.08.2017
Verbote wurden in den vergangenen Jahren u.a. auch in Österreich, den Niederlanden, Slowenien und Kroatien beschlossen. Damit sinkt die Zahl der Länder, in denen die Zucht von Tieren für Pelz langfristig noch zulässig sein wird. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich für gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung gestimmt, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie zumindest faktisch das Aus für Pelzfarmen bedeuten werden. In der Schweiz haben bereits strenge Haltungsvorschriften der Schweizer Tierschutzgesetzgebung eine rentable Pelztierzucht verunmöglicht, weshalb es hier seit über 30 Jahren keine entsprechenden Betriebe mehr gibt.
Um
ausserdem die Öffentlichkeit auf die mit der Pelzproduktion verbundene
Tierschutzproblematik aufmerksam zu machen, haben Schweizer Tierschutzorganisationen die "Stopp Pelz!"-Kampagne ins Leben gerufen.
Insgesamt 2'500 Plakate werden dieses Jahr in drei Landessprachen
schweizweit zu sehen sein. Die Organisationen hoffen, damit weite Teile
der Bevölkerung zu erreichen und für das Leid der Pelztiere
sensibilisieren zu können.