Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2006_09_09 Auch wirbellose Tiere haben Persönlichkeit – Ausweitung des TSchG-Anwendungsbereichs überfällig
...lle Persönlichkeit. Und das dies nicht nur auf Hunde, Katzen und andere Wirbeltiere zutrifft, sondern ebenso auf Wirbellose, veranschaulicht der ausführliche Bericht "Auf den Menschen gekommen" von Charles Siebert (Weltwoche 22/06, Seiten 38-41) am Beispiel von an amerikanischen Verhaltensforschungsinstituten durchgeführten Untersuchungen mit Riesenkraken. 09.06.2006 Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung verweigert sich diesen Erkenntnissen hingegen beharrlich. So wird auch das neue, voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft tretende Tierschutzgesetz (TSchG) lediglich Wirbeltiere (d.h...
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2020 04 12 Neuer TIR-Flyer: Wildtiere im Siedlungsgebiet – Für ein friedliches Miteinander
...tuellen Flyer gibt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wertvolle Tipps zum Umgang mit Wildtieren im Siedlungsgebiet. So sollten etwa bestimmte Verhaltensregeln befolgt werden, um Konflikte zu vermeiden, wie sie beispielsweise zwischen Mensch und Fuchs immer wieder auftreten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn tatsächlich oder vermeintlich hilfs- und pflegebedürftige Wildtiere aufgefunden werden. 12.04.2020 Der Lebensraum von Wildtieren wird immer stärker beschnitten. Einige Tierarten geraten dadurch in starke Bedrängnis, andere passen sich den neuen Gegebe...
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2005_06_13 Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte?
...einung in Parlament und Medien wird es künftig gar nicht mehr möglich sein, dass die Kantone Tieranwaltschaften einrichten! Die eidgenössische Strafprozessordnung wird nicht nur neue verbieten, sondern auch die bestehende Tieranwaltschaft des Kantons Zürich ins Wanken bringen. Deshalb muss eine bundesrechtliche Grundlage für Tieranwältinnen und Tieranwälte unbedingt in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen werden. 13.06.2005 Die Stiftung für das Tier im Recht sieht der morgigen Nationalratsdebatte über die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten mit grosser Span...
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Retentionsrecht
...nsrecht Allgemeines Die Befugnis des Gläubigers, eine sich in seinem Besitz befindende, aber dem Schuldner gehörende Sache zurückzubehalten, um eine allfällige Forderung zu sichern, bezeichnet man als Retentionsrecht. Dabei muss der zurückbehaltene Gegenstand einen Zusammenhang mit der Forderung aufweisen und diese fällig sein. Das Retentionsrecht stellt sowohl ein Sicherungs- als auch ein Druckmittel dar und kommt in diversen Rechtsgebieten in vielfältigen Erscheinungsformen vor. Wird die Schuld nicht bezahlt, kann das Pfand nach vorgängiger Benachrichtigung des Schuldners nach den Regeln d...
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Erbrecht
... Das Erbrecht klärt die Vermögens- und Schuldverhältnisse am Nachlass einer verstorbenen Person nach den Bestimmungen der Art. 457ff. ZGB. Das Zivilgesetzbuch legt grundsätzlich die für die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person massgeblichen Regeln fest. Diese können jedoch durch eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags ergänzt und zumindest teilweise abgeändert werden. So hat der Erblasser die Möglichkeit, Dritte als Erben einzusetzen oder ihnen ein Vermächtnis zuzuwenden. So können beispielsweise auch gemeinnützige Organisationen testamen...
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2016_10_17 TIR freut sich über Preisgeld-Spende des Siegers von "Mini Beiz, Dini Beiz"
...er, Geschäftsleiter und Küchenchef des Restaurants, spendet die Hälfte des Preisgelds an Tier im Recht (TIR). Wir freuen uns sehr über diese grosszügige Geste. 17.10.2016 Im September 2016 hat das Gasthaus "Zur Brugg" in der beliebten Sendung "Mini Beiz, Dini Beiz" des Schweizer Fernsehens SRF den ersten Preis für den Kanton Aargau erhalten. Sascha Feller, Küchenchef und Geschäftsleiter von "Zur Brugg", der auch ein grosser Tierfreund ist, hat sich spontan bereit erklärt, die Hälfte des Preisgelds von 1000 Franken an Tier im Recht (TIR) zu spenden. Auf freundliche Einladung von Sascha Feller h...
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2012_09_26 TIR-Beitrag in "Achtung Tier!"
...enen Themen rund um die Mensch-Tier-Beziehung. Im aktuellen Beitrag setzt sich Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), kritisch mit der Vollzugssituation im strafrechtlichen Tierschutz auseinander. 26.09.2012 Die Beitragsreihe "Achtung Tier!" des BVET über wichtige Aspekte des menschlichen Umgangs mit Tieren dient sowohl der Informationsverbreitung als auch der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedürfnisse und Interessen der Tiere. Jeden Monat legt eine Fachperson ihren Standpunkt zu einem aktuellen Tierschutzthema dar. So haben sich beispielsweise Dr. ...
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Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?
...s Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werden soll. Sind diese Punkte geklärt, ist der Vertrag zustande gekommen und das Geschäft rechtlich gültig.Aus Beweisgründen empfiehlt es sich dennoch, einen Tierkaufvertrag ...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
..., sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines Verstosses gegen das SVG sondern allenfalls auch noch wegen einer Tierquälerei strafbar. Ausserdem ist zu beachten, dass Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur übernehmen,...
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Graubünden
...Hundehaltung Hunde, die sich unbeaufsichtigt in den Wildeinständen herumtreiben und Wildspuren aufnehmen, Wild verfolgen, Wild hetzen oder reissen, gelten als wildernde Hunde (Art. 32 Abs. 1 RJV/GR). Hunde dürfen nur von Wildhütern erlegt werden, wenn sie Wild gerissen oder wiederholt gewildert haben (Art. 32 Abs. 2 RJV/GR). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Das totalrevidierte Veterinärgesetz vom 30. August 2007 enthält Bestimmungen über die Hundehaltung (Art. 64ff. VetG/GR). Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde oder auf H...