Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2011_07_15 TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission

    TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), als neues Mitglied der kantonalen Tierschutzkommission gewählt. Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, ist zudem als Tierschutzdelegierte in der kantonalen Tierversuchskommission bestätigt worden. Somit ist die TIR erstmals in den beiden wichtigsten amtlichen Tierschutzgremien des Kantons Zürich vertreten. 15.07.2011 Beide Kommiss...


  • 2010_04_10 TIR mit neuer Rubrik in der Bünder Woche

    TIR mit neuer Rubrik in der Bünder Woche TIR mit neuer Rubrik in der Bünder Woche n der beliebten Rubrik «Tiarli-Egga» der Wochenzeitung Bünder Woche (BÜWO) unterhält die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ab sofort jeden Monat eine Ratgeber-Doppelseite. Der Geschäftsleiter der TIR stellt die Stiftung in der ersten Folge in einem Interview vor. 21.04.2010 Mit einer Auflage von rund 100'000 Exemplaren stellt die Bünder Woche in der Südostschweiz die bedeutendste Wochenzeitung dar. Umso mehr freut es die TIR, dass mit der BÜWO eine langfristige Zusammenarbeit im Rahmen ihres sehr beliebten "Ti...


  • 2010_05_25 TIR sucht neue Büroräumlichkeiten!

    TIR sucht neue Büroräumlichkeiten! TIR sucht neue Büroräumlichkeiten! Nach sieben ereignisreichen Jahren im Zürcher Seefeld muss die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre Geschäftsstelle an der Wildbachstrasse 46 per Ende September 2010 leider verlassen. Die Suche nach neuen Büroräumlichkeiten läuft auf Hochtouren! Die TIR bittet um Ihre Mithilfe! 25.05.2010 Auf den 1. Oktober 2010 (oder allenfalls auch schon früher) benötigt die TIR ein neues Zuhause, das möglichst zentral in der Stadt Zürich gelegen und vom Hauptbahnhof aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zehn Minuten erreichbar sein...


  • 2006_10_08 Migros-Engagement zum Welttiertag

    Migros-Engagement zum Welttiertag Migros-Engagement zum Welttiertag Am 4. Oktober ist Welttiertag, der Tag der Tiere. Über 350 Kinder feierten den besonderen Anlass im Circus Monti in Bern - gemeinsam mit prominenten Gästen und Vertretern namhafter Schweizer Tierschutzorganisationen. Im Rahmen ihres Engagements zum Welttiertag hat die Migros zur Preisverleihung des alljährlichen Malwettbewerbs für Schweizer Kindergarten- und Primarschulklassen eingeladen - dieses Jahr unter dem Motto «Tiere reden». Zudem durften die Tierschutzpartner die Spendensumme der traditionellen Migros-Sammelaktion in E...


  • 2017 06 23 Vorsicht Hitzestress: Kälber-Iglus besonders gefährlich

    ...rt. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) strafbar. Wer auf eine entsprechende Situation aufmerksam wird, sollte seine Beobachtungen sowohl dem Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands als auch dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei melden.Kälber-Iglus stellen auch abgesehen von ihrer Problematik bei Sommerhitze ein erhebliches Tierschutzproblem dar. Die Einzelhaltung von Kälbern auf minimalem Platzangebot ist – sofern Sichtkontakt zu Artgenossen vorliegt – zwar legal, aber weit von einer tiergerechten Haltung entfernt. Als wirklich artgemä...


  • 2022 08 30 TIR empfiehlt ein Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung

    TIR empfiehlt ein Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung Die Abstimmungskampagne für die Initiative "JA zu einer Schweiz ohne Massentierhaltung" geht in den Endspurt. Mit Plakaten und digitaler Werbung in der ganzen Schweiz, Online-Inseraten und einer Video-Kampagne machen sich die Initiantinnen für das Anliegen stark. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fasst die Ziele der Initiative nochmals zusammen. Die Annahme der Initiative wäre ein wichtiger Schritt zu einer tatsächlichen Respektierung der Tierwürde in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. 30.08.2022 Nachdem das Bundesparlamen...


  • Waadt

    Kanton Waadt Hunderecht Kanton Waadt Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Loi sur la police des chiens du 31 octobre 2006 (LPolC) (Etat au 01.01.2008) (133.75)Règlement d'application de la loi du 31 octobre 2006 sur la police des chiens (RLPolC) (Etat au 09.04.2014) (133.75.1)Règlement concernant la perception de l'impôt cantonal sur les chiens du 6 juillet 2005 (RICC) (Etat au 01.01.2008) (652.31.1)Règlement d'exécution de la loi du 28 février 1989 sur la faune (RLFaune) du 7 juillet 2004 (922.03.1)Concordat sur l'exercice et la surveillance de la chasse 22 du mai 1978 (922.91) 2. Allgem...


  • Newsmeldungen 2024

    ... Premiere von "Food for Profit"26.03.2024Am 21. März 2024 fand im ausverkauften Kino Frame in Zürich die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) präsentierte Schweizer Filmpremiere von "Food for Profit" statt. Der Dokumentarfilm von Giulia Innocenzi und Pablo D'Ambrosi deckt eindrücklich die Verflechtungen zwischen der Milch- und Fleischindustrie, Lobbyismus und politischer Macht in Europa auf. Die TIR blickt auf einen grossartigen Abend zurück und bedankt sich bei Giulia Innocenzi und den 200 geladenen Gästen. Das Schweizer Tierschutzrecht: Nicht so gut wie die Schweizer Schokolade01.04....


  • 2005_08_30 Wann sind Hunde zu beaufsichtigen? Tierschutzrechtliche Hintergründe zur „Kassensturz“-Sendung vom 30.8.2005

    ...chriften 30.08.2005 a)    Ausdrückliche BestimmungenAusdrückliche Regeln finden sich auf eidgenössischer Ebene bloss wenige. Für Hunde gelten unter anderem folgende Vorschriften:Hunde dürfen im tierseuchenpolizeilichen Sperrgebiet in Wäldern und Waldrändern nicht frei laufen gelassen werden. Wenn sie streunen, dürfen sie auch ausserhalb von Waldnähe getötet werden (Art. 147 Tierseuchenverordnung). Wer Hunde „wildern“ lässt, riskiert eine Haftstrafe oder eine Busse von bis zu CHF 20'000.- (Art. 18 Abs. 1 Jagdgesetz). Hunde dürfen nicht in Schlachtanlagen mitgeführt (Art. 22 Fleischhygieneverord...


  • Glarus

    ...Art. 21 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 23a Veterinärverordnung/GL) sowie das Bestehen einer anerkannten Prüfung über Gehorsam und Führigkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 24 f. Veterinärverordnung/GL).Zudem gilt, dass der Halter oder die Halterin mindestens 18 Jahre alt sein muss und die Lebensführung eine sichere und tierschutzkonforme Haltung des Hundes erwarten lässt (Art. 21 Abs. 2 Veterinärverordnung/GL). Mit dem Gesuch sind ein Personenausweis, der Nachweis einer gültigen Privathaftpflichtversicherung, Auszüge aus dem Straf- und aus dem Betreibungsregister sowie ein Handlungsfähigkeitsze...


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