Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2025 11 11 Erschütternder Tierschutzfall in Ramiswil (SO)

    Erschütternder Tierschutzfall in Ramiswil (SO) Auf einem Hof im solothurnischen Ramiswil wurden vergangene Woche rund 120 Hunde, mehrere Dutzend Pferde sowie zwei Ziegen in einem desolaten Zustand angetroffen. Nach Angaben der Behörden waren die Tiere krank, fehl- und mangelernährt. Während die Pferde und Ziegen an einem geeigneten Ort untergebracht werden konnten, mussten über hundert Hunde direkt vor Ort eingeschläfert werden. 11.11.2025 Wie die Kantonstierärztin gegenüber den Medien erklärte, sei dem Veterinärdienst seit längerer Zeit bekannt gewesen, dass auf dem Hof Missstände herrschten....


  • Tessin

    ...bracht werden, dass a) eine Haftpflichtversicherung besteht und b) der "Corso di base" besucht wurde (sofern keine Ausnahme vorliegt). Fehlen diese Nachweise, setzt die Gemeinde Fristen (3 Monate für die Versicherung, 6 Monate für den Kurs) (Art. 3 Regolamento sui cani/TI). An öffentlichen Orten, d... ...lizei gefangen oder getötet werden, ohne dass eine Entschädigungspflicht durch den Kanton besteht (Art. 11 Abs. 1 Regolamento sulla caccia/TI). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Seit dem 1. April 2009 ist im Kanton Tessin für 32 Rassen eine Bewilligungspflicht vorgesehen...


  • Uri

    Kanton Uri Hunderecht Kanton Uri Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, KSJV) vom 14. Dezember 1988 (40.3111)Veterinärverordnung vom 21. Mai 2012 (60.2111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu ge...


  • Zug

    Kanton Zug Hunderecht Kanton Zug Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Es existieren keine kantonalen Hunde-Bestimmungen, mit Ausnahme der Jagdgesetzgebung.Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 (932.11)Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) vom 17. Dezember 1998 (931.1) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Im Wald und am Waldrand müssen Hunde in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. V...


  • Souvenirs und Konsumgüter

    Souvenirs und Konsumgüter Viele Tier- und Pflanzenarten sind heutzutage vom Aussterben bedroht und unterliegen dem internationalen Abkommen CITES oder sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren, aber auch von Produkten solcher Arten, ist streng reguliert und in einigen Fällen sogar verboten. Neben der ersatzlosen Beschlagnahme am Zoll kann bei Verstössen sogar ein Strafverfahren drohen. Nicht verlassen können sich Touristen zudem darauf, dass sie von Händlern auf bestehende Bewilligungspflichten oder Verbote aufmerksam gemacht werden. Reisende...


  • 2006_03_23 Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes.

    Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes Das Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für gesamte Rassen ist unverhältnismässig. Die Stiftung für das Tier im Recht wiederholt ihre Forderung nach einem einheitlichen Bundes-Hundegesetz. 23.03.2006 Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen Hunderechts. Namentlich die geplante Meldepflicht für Bissverletzungen von Menschen sowie deren zentrale Registrierung stellen wichtige praxistaugliche Ansätze für die Verbesser...


  • Basel-Stadt

    ...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg (§ 9 Abs. 3 WJV/BS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die m...


  • Genf

    ...du 14 octobre 2012 (A 200)Loi sur la faune (LFaune) du 7 octobre 1993 ( M 5 05)Règlement d’application de la loi sur la faune (RFaune) du 13 avril 1994 (M 5 05.01) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie sozialisiert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen (Art. 15 Abs. 1 LChiens/GE).Als Hundehaltende gilt diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Hund innehat und darüber entscheidet, wie er gehalten, behandelt und überwacht wird (Art. 11 Abs. 1 ...


  • 2005_06_29 Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz

    Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz Bereits zum dritten Mal in Folge wurden 2004 in der Schweiz mehr Versuchstiere verbraucht als im Vorjahr. Beträchtlich angestiegen ist ausserdem auch der Anteil schwer belastender Experimente mit Schweregrad 3. Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich über den entsprechenden Trend sehr beunruhigt. 29.06.2005 Die gestern vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veröffentlichte schweizerische Tierversuchsstatistik für das Jahr 2004 zeigt Unerfreuliches. Nachdem in den achtziger und neunziger Jahren eine kontinuierliche Abnahme von Tierversuch...


  • 2019 03 19 Zum Tag des Geflügels: TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner

    ... Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit kaum je ein Thema. Dabei treten gerade bei der Geflügelzucht und -haltung sowie im Rahmen der Eierproduktion besonders schlimme Auswüchse zutage. Auch die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständigen Behörden widmen Hühnern leider oftmals nicht die notwendige Aufmerksamkeit. 19.03.2019 Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Hühnern findet in der konventionellen Eier- und Fleischindustrie wenig Beachtung. Während die Werbung und Produktverpackungen Hühner regelmässig in kleinen "glücklichen" Gruppen im Freien präsen...


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