Stiftung für das Tier im Recht
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Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?
Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...
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Kann man einem Tier sein Vermögen vererben?
Kann man einem Tier sein Vermögen vererben? Kann man einem Tier sein Vermögen vererben? Nein. Obwohl Tiere rechtlich keine Sachen mehr sind, haben sie keine eigenen Rechte und können daher weder Erben noch Vermächtnisnehmer sein. Weitere Ausführungen zum rechtlichen Status von Tieren finden Sie hier. Weil sie nicht rechtsfähig sind, fehlt ihnen auch die Erbfähigkeit. Was man immer wieder einmal aus den USA hört, wo Goldfische schon Millionenbeträge geerbt haben sollen, ist in der Schweiz also nicht möglich. Obwohl Tiere selber nicht erben können, besteht aber dennoch die Möglichkeit, sie tes...
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Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde?
Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde? Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde? Nein. Seit 2003 dürfen Heimtiere nicht mehr gepfändet oder als Sicherheit für eine Forderung zurückbehalten werden. Bezahlt ein Tierhalter beispielsweise die Pensionskosten nicht, muss die Tierpension diese in einem Zivilprozess oder auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Pension dürfte höchstens Tiere als Sicherheit zurückbehalt...
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Dürfen Wildtiere/Exoten privat gehalten werden?
Darf ich Wildtiere privat halten? Darf ich Wildtiere privat halten? Bei der Frage, ob Wildtiere privat gehalten werden dürfen, muss unterschieden werden: Gelten sie als Heim- oder Nutztiere, wie etwa Frettchen, Kakadus oder Strausse, kann man sie halten und Eigentümer von ihnen sein. Dasselbe gilt für Wildtiere in einem Wildpark, Zoo oder Zirkus, die dann der jeweiligen Institution gehören. Die nach dem Natur- und Heimatschutzrecht geschützten Tiere, etwa Frösche oder Eidechsen, dürfen hingegen weder gejagt oder gefangen noch privat gehalten werden. Höchstens in Ausnahmefällen kann die zuständ...
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Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?
Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Werden Wildtiere in der Absicht gehalten, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen beziehungsweise die eigenen Unkosten oder jene von Dritten zu decken, ist die Haltung gewerbsmässig. Dies trifft auf zoologische Gärten, Zirkusse, Wildparks oder Kleinzoos zu, aber auch auf Tierschauen mit festem Standort oder ähnliche Einrichtungen, die entweder gegen Entgelt besichtigt werden können oder in Verbindung mit Gaststätten, Ladengeschäften oder Freizeitanlagen betrieben werden. Ebenf...
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Wem gehören die Völker wildlebender Honigbienen?
Wem gehören die Völker wildlebender Honigbienen? Steht fest, dass es sich um einen wildlebenden Bienenschwarm bzw. ein wildlebendes Bienenvolk handelt, so sind diese als herrenlos zu qualifizieren – sie gehören weder einem Privaten noch dem Staat. Tiere sind gemäss Gesetz zwar keine Sachen, jedoch gelten für sie dennoch die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. Herrenlos sind Sachen, die bislang zu niemandes Privateigentum gehören, so z.B. in der Wildnis lebende Tiere. Die Aneignung einer herrenlosen Sache ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich...
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2013_07_05 Conny-Land: Tierarzt verurteilt
Conny-Land: Tierarzt verurteilt Conny-Land: Tierarzt verurteilt Nachdem im November 2011 zwei Delfine im Conny-Land verstorben waren, ist nun ein Tierarzt, der im Freizeitpark beratend und unterstützend tätig ist, wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Tod der Tiere auf eine Fehlmedikation zurückzuführen sei. 05.07.2013 Die Untersuchung der Strafverfolgungsbehörden hat ergeben, dass die beiden Tümmler Shadow und Chelmers 2011 an einer Hirnschädigung gestorben waren, und damit das Resultat eines Gutachtens des Instit...
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2013_12_20 Illegaler Vogelfang auf Zypern dramatischer denn je – TIR und MBCC rufen erneut EU-Kommission an
Illegaler Vogelfang auf Zypern dramatischer denn je – TIR und MBCC rufen erneut EU-Kommission an Illegaler Vogelfang auf Zypern dramatischer denn je – TIR und MBCC rufen erneut EU-Kommission an Im März dieses Jahres hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit der Vogelschutzorganisation Migratory Bird Conservation in Cyprus (MBCC) bei der Europäischen Kommission eine Klage gegen Zypern wegen Tolerierung des illegalen Vogelfangs eingereicht. Seither hat sich die Situation sogar noch verschlimmert, weshalb ein Eingreifen seitens der EU dringender denn je ist. 20.12.2013 Weil Zyper...
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2012_01_24 Conny-Land: Delfine wegen falscher Medikation gestorben
Conny-Land: Delfine wegen falscher Medikation gestorben Conny-Land: Delfine wegen falscher Medikation gestorben Der Tod von zwei Delfinen im Freizeitpark Conny-Land in Lipperswil ist laut der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau auf ein verabreichtes Antibiotikum zurückzuführen. Dieses hat bei den Tieren im November 2011 tödliche Hirnschädigungen verursacht. Bereits in einem früheren Fall hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit OceanCare Strafanzeige gegen das Conny-Land wegen falscher Medikation bei Delfinen erstattet. 24.01.2012 Ein Gutachten des Instituts für Veterinä...
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2012_02_08 TIR lanciert Unterstützungsfonds in Gedenken an verstorbene Haustiere
TIR lanciert Unterstützungsfonds in Gedenken an verstorbene Haustiere TIR lanciert Unterstützungsfonds in Gedenken an verstorbene Haustiere Mit dem TIR-Gedenkfonds bietet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Tierhaltenden die Möglichkeit, die Erinnerung an verstorbene Haustiere weiterleben zu lassen. Ein Bild auf einer "virtuellen Gedenktafel" soll den treuen Weggefährten ehren. Gleichzeitig wird mit einer Spende ein Projekt der TIR gefördert und damit für viele andere Tiere etwas Gutes getan. 08.02.2012 Haustiere sind uns oftmals über viele Jahre hinweg treue Gefährten und werden wie Fami...