TIR lanciert Unterstützungsfonds in Gedenken an verstorbene Haustiere
Mit dem TIR-Gedenkfonds bietet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Tierhaltenden die Möglichkeit, die Erinnerung an verstorbene Haustiere weiterleben zu lassen. Ein Bild auf einer "virtuellen Gedenktafel" soll den treuen Weggefährten ehren. Gleichzeitig wird mit einer Spende ein Projekt der TIR gefördert und damit für viele andere Tiere etwas Gutes getan.
08.02.2012
Haustiere sind uns oftmals über viele Jahre hinweg treue Gefährten und werden wie Familienmitglieder behandelt. Der Verlust eines Tieres bedeutet einen einschneidenden Moment und ist mit tiefen Emotionen verbunden. Es ist daher verständlich, dass sich viele Tierhaltende für ihre Lieblinge nicht nur einen würdevollen Abschied wünschen, sondern auch, dass die Erinnerung an sie weiterlebt.
Aus diesem Grund hat die TIR einen Unterstützungsfonds in Gedenken an Haustiere geschaffen. Zu Ehren eines verstorbenen Tieres kann damit ein bedeutender Beitrag für den Tierschutz geleistet werden. In die bewusst schlicht gehaltene virtuelle Gedenktafel werden ein Bild, der Name sowie das Geburts- und Todesjahr des verstorbenen Tieres aufgenommen. Name und Wohnort des Tierhalters werden auf Wunsch ebenfalls veröffentlicht. Im Gegenzug können Tierfreunde ein konkretes TIR-Projekt mit einem frei wählbaren Betrag unterstützen.
Weitere Informationen zum TIR-Gedenkfonds finden sich hier. Angaben zu
verstorbenen Tieren und Kontaktdaten werden telefonisch (043 443 06 43)
oder direkt über das Kontaktformular entgegengenommen. Gedenkspenden an
die TIR können selbstverständlich von den Steuern abgezogen werden; die
TIR selbst ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.