Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_12_09 Tierschutzstrafpraxis 2009: Immer noch schwerwiegende Mängel im Vollzug

    ...e Mängel im Vollzug Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Gesamtschweizerisch konnte erneut eine Zunahme an verfolgten Tierschutzdelikten verzeichnet werden, die kantonalen Unterschiede sind jedoch nach wie vor beträchtlich. 09.12.2010 Geschätzte Hunderttausend Reptilien, Amphibien und Spinnentiere leben in Schweizer Haushalten. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verank...


  • 2017 05 03 Schweizer Tierschutzorganisationen veröffentlichen gemeinsames Communiqué zu schwerstbelastenden Primatenversuchen

    ... unverhältnismässig und rechtswidrig. In einem gemeinsamen Communiqué kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen. 03.05.2017 Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit seinem Urteil vom 5. April 2017 den Weg für schwerstbelastende Experimente an Primaten in Zürich geebnet (siehe Newsmeldung vom 20. April 2017). Den Tierschutzvertretern ist es nicht möglich, das Verfahren an das Bundesgericht weiterzuziehen. Bereits 2016 haben die hier unterzeichnenden Organi...


  • Tiere sind keine Sachen - was heisst das?

    ... Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund spricht beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) bei einem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädigung. Dennoch hat sich die Lösung des Tieres vom Sachstatus in einigen Rechtsgebieten niedergeschlagen und zu Anpassungen geführt. So wurden wichtige Gesetze wie das Zivilgese...


  • Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?

    ...auch Bienen, Wespen und Hornissen gehören, sind jedoch nur hügelbildende Rote Waldameisen und die Amazon-Ameise in Anhang 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung erfasst; Bienen, Wespen und Hornissen gehören daher nicht zu den geschützten Arten. 296 Wildbienenarten werden jedoch zumindest indirekt durch die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützt, da sie auf der vom zuständigen Bundesamt herausgegebenen Roten Liste der gefährdeten Arten aufgeführt sind und ihre Lebensräume somit als schützenswert gelten. Ihre Beseitigung durch technische Eingriffe bedarf einer Interessenabwägung; lä...


  • 2025 10 23 Wann ist ein Hund potenziell gefährlich?

    ...zei Zürich gemeldet und daraufhin vom Veterinäramt begutachtet worden. Das amtliche Gutachten ordnete ihn aufgrund äusserer Merkmale der Kategorie der gemäss kantonalem Hundegesetz verbotenen "Bullartigen Terrier" zu. Das Veterinäramt verfügte gestützt darauf die Beschlagnahmung des Hundes, sofern er nicht ausserkantonal platziert wird oder der Halter mit ihm in einen anderen Kanton zieht.Der betroffene Hundehalter zog mit dem Fall bis vor Bundesgericht, das darüber zu entscheiden hatte, ob der Vorentscheid willkürlich oder mit dem Schutz der persönlichen Freiheit unvereinbar sei. Die Beschwer...


  • 2025 11 11 Erschütternder Tierschutzfall in Ramiswil (SO)

    ... der Behörden waren die Tiere krank, fehl- und mangelernährt. Während die Pferde und Ziegen an einem geeigneten Ort untergebracht werden konnten, mussten über hundert Hunde direkt vor Ort eingeschläfert werden. 11.11.2025 Wie die Kantonstierärztin gegenüber den Medien erklärte, sei dem Veterinärdienst seit längerer Zeit bekannt gewesen, dass auf dem Hof Missstände herrschten. Bei der letzten Kontrolle im Mai 2025 seien die verfügten Massnahmen eingehalten worden. Wenige Monate später kam es jedoch nach einer weiteren Meldung zu einer Hofräumung. Gegen die Tierhalterin wurde ein Strafverfahren ...


  • Meldestellen

    ...aufene, zugeflogene und anderweitig gefundene Tiere sind vom Finder – falls ihm der Eigentümer des Tieres nicht bekannt ist – der kantonalen Meldestelle anzuzeigen. Eine Liste der kantonalen Meldestellen findet sich unter www.stmz.ch/de/adressen/kantonale-meldestellen. Neben den kantonalen Meldestellen besteht mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ auch eine landesweit tätige Institution, die eine rasche Rückführung verloren gegangener Tiere zu ihrem Eigentümer fördert.Durch die Vernetzung von Datenbanken mehrerer Kantone können nationale Tiermeldesysteme wie jenes der STMZ Tiere find...


  • 2005_01_21_Anwälte-im-Rampenlicht–„Läufer-Mietmaul-König“

    ...das von Bruno Glaus und Karl Lüönd herausgegebene Buch mit 17 biografischen Reportagen über aussergewöhnliche Anwältinnen an der Schnittstelle von Recht und Macht als Unternehmer, Künstler, Politiker und Lobbyisten. Prominente Autoren und Journalisten schreiben u.a. über Peter Nobel, Jacob Stickelberger, Werner Stauffacher und Doris Leuthard. Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich besonders, auch ihren Geschäftsleiter, Antoine F. Goetschel, darin porträtiert zu wissen. Auszüge aus der Reportage über Antoine F. Goetschel: „Den Bergtiger fangen“Das Tier im Recht ist sein Thema, mittlerwe...


  • Was ist bei der Kündigung eines Mietvertrags zu beachten?

    ... in erster Linie an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine zu halten. Haben die Parteien über die Kündigung des Mietvertrags keine Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gesetz sieht bei der Miete einzelner Boxen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer vor. Ist ein ganzer Stall Gegenstand des Mietvertrags, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate auf einen ortsüblichen Termin oder – falls es keinen sogenannten Ortsgebrauch gibt – auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer (berechnet ab Beginn ...


  • Werbung

    ...men für Radio, Film und Fernsehen, aber auch das Mitführen von Tieren bei Spendensammlungen oder die Verteilung von Kleintieren als Werbegeschenke. Mangels Werbezweck nicht unter den Begriff fällt hingegen beispielsweise die Verwendung von Tieren in Theaterstücken. Rechtliche Erfassung Um sicherzustellen, dass Tieren dabei keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden oder ihre Würde anderweitig verletzt wird, ist für ihre Verwendung zu Werbezwecken eine Bewilligung notwendig (Art. 13 TSchG). Die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Inhalt und Erteilung der Erlaubnis finden si...


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