Was ist bei der Kündigung eines Mietvertrags zu beachten?
Die ordentliche Kündigung von Mietverträgen über einzelne Boxen oder ganze Ställe ist durch beide Parteien formfrei möglich, also beispielsweise auch mündlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Empfehlenswert ist aus Beweisgründen aber eine schriftliche oder sogar eingeschriebene Kündigung.
Einen Spezialfall stellen Mietverträge dar, die vertraglich ohnehin zeitlich begrenzt abgeschlossen wurden. Derartige befristete Verträge enden automatisch mit dem vereinbarten Termin. Wird das Vertragsverhältnis danach stillschweigend fortgesetzt, wandelt sich der Vertrag in einen zeitlich unbefristeten Mietvertrag. Eine vorzeitige Kündigung eines zeitlich befristeten Vertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, so etwa bei Verletzungen gewisser vertraglicher Verpflichtungen der Parteien, bei Zahlungsverzug oder Konkurs des Mieters oder aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen. Immer möglich ist die einvernehmliche Auflösung eines Mietverhältnisses.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.