Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2012_03_14 TIR hoch erfreut: Ständerat spricht sich für ein Importverbot für Delfine aus

    ...bot für Delfine aus Der Ständerat hat heute einem Importverbot für Wale und Delfine zugestimmt, nachdem sich der Nationalrat gestern für ein generelles Halteverbot für diese Tiere ausgesprochen hatte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Entscheid des Ständerats, der zur Folge haben dürfte, dass auf längere Sicht die Haltung von Delfinen in der Schweiz nicht mehr möglich sein wird. 14.03.2012 Gestern hatte der Nationalrat einen Vorstoss zu einem vollständigen Halteverbot für Wale und Delfine mit deutlicher Mehrheit angenommen (Newsmeldung vom 13.3.2012). Der Ständerat hat sich...


  • 2011_09_19 TIR referiert am Tierärztekongress in Davos

    ...tekongress in Davos Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat am Jahreskongress der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) vom 14.-16. September 2011 in Davos über die Rechtslage bei der Tötung von Tieren aus Verhaltensgründen referiert. Der Vortrag von Gieri Bolliger stiess auf grosses Interesse und hat eine kontrovers geführte Diskussion ausgelöst. 19.09.2011 Der von rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchte Jahreskongress der GST "Vets2011" im Kongresszentrum Davos bot eine breite Palette an Referaten. Neben veterinärmedizinischen Themen wurden auch ethische und...


  • 2004_01_22 Tierwelt vom 20.2.2004: Tiertrauer?

    Tierwelt vom 20.2.2004: Tiertrauer? Was hält die Stiftung für das Tier im Recht davon? Die befürwortende Meinung ergibt sich aus dem Interview der "Tierwelt" mit dem Geschäftsführer. 20.02.2004 Weitere Informationen:"Tierwelt" vom 20.2.2004 (PDF)


  • Welchen Tatbestand erfüllen Gewaltdarstellungen an Tieren auf Social Media?

    ... Ausgestaltung eine der Tatbestandsvarianten des Tierquälerei-Artikels in Art. 26 Tierschutzgesetz (TSchG). Wer ein Tier quält und die Handlung fotografiert oder filmt und anschliessend auf Social Media-Plattformen veröffentlicht, macht sich somit in erster Linie wegen eines Verstosses gegen das Schweizer Tierschutzgesetz strafbar, sofern die Tat in der Schweiz stattgefunden hat. In der Schweiz besteht mit Art. 135 Strafgesetzbuch (StGB) zudem ein Straftatbestand, der die Darstellung von Gewalt an Tieren (ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert) ausdrücklich verbietet. All...


  • 2014_07_04 TIR warnt: Lassen Sie Ihren Hund nicht im Auto zurück!

    ...t sein sollte, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden im Sommer regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Solche Situationen können für die betroffenen Hunde jedoch qualvoll oder gar tödlich enden. Ihre Halter haben mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. 04.07.2014 Selbst wenn durch das Offenlassen schmaler Fensterspalten vermeintlich für Frischluft gesorgt wird, stellt das Zurücklassen im geparkten Auto bei hohen Temperaturen eine Gefahr für das Wohlbefinden und das Leben des sich darin befindenden Vierbeiners dar. Die L...


  • 2008_12_01 Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot

    ...st 80 Prozent haben die Hauptvorlage angenommen, gut 61 Prozent die schärfere Variante mit einem Verbot gewisser Hunderassen. Die Stichfrage fiel zugunsten der Version mit Kampfhundeverbot aus. 01.12.2008 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst grundsätzlich das Ja zum neuen Hundegesetz des Kantons Zürich, bedauert jedoch den Entscheid des Stimmvolks, bei der Stichfrage der Version mit Kampfhundeverbot den Vorzug gegeben zu haben. Das Abstimmungsergebnis hat nun zur Folge, dass ab Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes (das Datum steht noch nicht fest) die Zucht, der Erwerb sowie der ...


  • Zug

    ...ungen, mit Ausnahme der Jagdgesetzgebung.Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 (932.11)Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) vom 17. Dezember 1998 (931.1) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Im Wald und am Waldrand müssen Hunde in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Vom 1. April bis 31. Juli gilt in diesen Gebieten eine Hundeleinenpflicht. Ausgenommen davon sind Diensthunde der Polizei ...


  • 2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch

    ...ttenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung. 10.12.2015 Im Juli 2014 bewilligte das kantonale Veterinäramt ein Gesuch des Instituts für Neuroinformatik (INI) der Universität und ...


  • 2015_12_10 TIR beunruhigt: Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch

    ...ttenen Affenversuch Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den heute veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs. Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung. 10.12.2015 Im Juli 2014 bewilligte das kantonale Veterinäramt ein Gesuch des Instituts für Neuroinformatik (INI) der Universität und ...


  • Obwalden

    ...lten von Hunden und die Hundesteuer vom 21. Oktober 1979 (818.3)Veterinärgesetz vom 2. Dezember 2010 (818.1)Jagdverordnung vom 25. Januar 1991 (651.11)Regierungsratsbeschluss über die kantonalen Wildruhezonen vom 21. Januar 2014 (651.150)https://gdb.ow.ch/app/de/texts_of_law/651.150Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 2025 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass der Schutz von Menschen, Tieren sowie öffentlicher und privater Anlagen gewährleistet ist (Art. 1 Abs. 1 Hundegesetz/OW).Hundehaltende müssen ihre Hunde so beaufsichtigen, dass sie keine Perso...


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