Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2023 04 14 TIR hocherfreut: Bundesrat möchte Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

    ...lage auszuarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) macht sich schon seit vielen Jahren für ein solches Einfuhrverbot stark und begrüsst daher den Beschluss des Bundesrats. 14.04.2023 Die Forderung nach einem Importverbot für tierquälerisch importierte Pelzprodukte war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand politischer Debatten und Vorstösse. Zuletzt scheiterte eine entsprechende Motion von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) im vergangenen Mai im Ständerat, nachdem sich der Nationalrat zuvor noch mit deutlicher Mehrheit für das Anliegen ausgesprochen hatte (siehe Newsme...


  • 2025 07 11 TIR warnt vor Hitzestress bei Nutztieren

    ...ch deutlich früher. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) appelliert deshalb an die Tierhaltenden, rechtzeitig zu reagieren und den Tieren geeigneten Schutz zu bieten. 11.07.2025 Hitzestress entsteht, wenn ein Tier mehr Wärme aufnimmt oder produziert, als es abgeben kann. Ausserhalb der sogenannten thermoneutralen Zone wird der Körper belastet, wodurch Kreislauf, Atmung, Fruchtbarkeit, das Immunsystem und das Verhalten beeinträchtigt werden können – oft unbemerkt. Neben der Temperatur sind auch die Luftfeuchtigkeit sowie die tierartspezifischen und individuellen Bedürfnisse und Risiken ents...


  • 2025 09 18 TIR hocherfreut: Nationalrat spricht sich für griffigen Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative aus

    ...dukte zu verankern. Die grosse Kammer hat sich dabei gegen einen Mehrheitsantrag der vorberatenden Kommission ausgesprochen, die die Vorlage stark verwässert hätte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird sich gemeinsam mit weiteren Tierrechts- und Tierschutzorganisationen dafür stark machen, dass die vom Nationalrat beschlossene Version des Gegenvorschlags nun auch vom Ständerat angenommen wird. 18.09.2025 Bereits im vergangenen Juli ist auf Verordnungsstufe ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in Kraft getreten, das allerdings aufgrund einer Übergangsfrist von zwei...


  • Worauf ist bei der Haltung von Fischen zu achten?

    ...r Privathaushalten. Die artgerechte Zierfischhaltung ist jedoch überaus anspruchsvoll und erfordert viel Tier- und Fachwissen. Fische werden hinsichtlich ihrer kognitiven Leistungen, ihrer Empfindungsfähigkeit und ihrer Bedürfnisse überdies regelmässig unterschätzt.  Die Bedürfnisse von Aquarienfischen unterscheiden sich aufgrund der Vielzahl an Fischarten und der unterschiedlichen natürlichen Lebensräume erheblich. Gemeinsam ist allen Fischen, dass ihre Ansprüche an die Haltungsumgebung gross sind – auch wenn im Handel in Bezug auf einige Arten gelegentlich von "genügsamen" oder "ans...


  • Fischerei

    ...Jagd braucht es für die Ausübung der Fischerei in der Regel eine kantonale Bewilligung. Bei der Fischerei stellen sich unter tier- und artenschützerischen Gesichtspunkten ähnliche Probleme wie bei der Jagd. Verschiedene Praktiken haben zwar eine lange Tradition, sind aber sehr umstritten. Obschon auch bei Fischen Schmerzempfinden, Leidensfähigkeit und Stressreaktionen nachgewiesen werden können, werden sie immer wieder verschiedenen, teilweise schweren Belastungen ausgesetzt. Zu denken ist etwa an das Angeln mit lebenden Köderfischen oder die Hälterung, bei der gefangene Fische nicht umgehen...


  • Vernachlässigung

    ...verwahrlosen lässt. Die Vernachlässigung ist die in der Praxis am häufigsten auftretende Form der Tierquälerei. Rechtliche Erfassung Mit der Revision von 2008 hat die Vernachlässigung eine Ausweitung erfahren. Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG  verlangt lediglich eine "Vernachlässigung", während das alte Recht noch eine "starke Vernachlässigung" forderte. Somit sind die Anforderungen zur Tatbestandserfüllung gesenkt worden. Folglich stellt seither auch eine leichte Vernachlässigung bereits eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar.  Der Übertretungstatbestand der mangelhaften Haltung i....


  • Zoo

    ...in erster Linie auf die Unterhaltung ihrer Besucher ausgerichtet waren, erheben Zoos heute den Anspruch, auch Aufgaben in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Artenschutz zu erfüllen. Durch die Begegnung von Mensch und Tier soll insbesondere das Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere und ihren Schutz gefördert werden. Als mitunter letzte Zufluchtsstätte für bedrohte Tierarten wollen Zoos ausserdem einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten. Unter tierschützerischen Aspekten müssen jedoch die lebenslängliche Gefangenschaft von nicht domestizierten Wildtieren und d...


  • 2010_12_09 Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen

    ...tliche Konsequenzen Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Reptilien, Amphibien und Spinnentiere sind hochentwickelte, empfindungs- und leidensfähige Tiere, die ihren Emotionen jedoch kaum Ausdruck verleihen können. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verankerte Schutz wird oft auch ihren Beutetieren verwehrt, etwa bei der Missachtung des Lebendfütterungsverbots. 09.12.20...


  • 2005_03_24_Meldestellen-für-Findeltiere-zahlreiche-Kantone-beteiligen-sich-an-übergreifender-Lösung

    ...ar. Deshalb beträgt die Wartefrist zur "Adoption" eines Findeltiers durch den Finder – sofern er seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt – nicht mehr fünf Jahre, sondern lediglich noch zwei Monate (Art. 722 Abs. 1bis des Zivilgesetzbuchs ZGB). Damit diese kurze Frist für die Suche des Verlierers nach seinem Tier ausreicht, verpflichtet Art. 720a Abs. 2 ZGB die Kantone, per 1. April 2004 eine besondere zentrale Meldestelle für das Anzeigen von Tierfunden zu bezeichnen und zu organisieren. Aufgabe der Meldestellen ist es insbesondere, sämtliche bei ihr eingegangenen Verlust- und Fundanzeigen zu ...


  • Genf

    ...iert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen (Art. 15 Abs. 1 LChiens/GE).Als Hundehaltende gilt diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Hund innehat und darüber entscheidet, wie er gehalten, behandelt und überwacht wird (Art. 11 Abs. 1 LChiens/GE). Personen unter 18 Jahren können nicht Hundehaltende sein (Art. 11 Abs. 2 LChiens/GE).Jeder Hundehaltende muss ihren oder seinen Hund mit einer Metallmarke mit seiner oder ihrer Telefonnummer versehen und über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen sowie eine Bestätig...


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