Meldestellen für Findeltiere – zahlreiche Kantone beteiligen sich an übergreifender Lösung
24.03.2005
Aufgabe der Meldestellen ist es insbesondere, sämtliche bei ihr eingegangenen Verlust- und Fundanzeigen zu sammeln und zu verarbeiten. Einerseits wird damit klar festgelegt, wo Tierfunde zu melden sind, und anderseits erhöht sich damit – im Vergleich zu früher – vor allem auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer sein verlorenes oder entlaufenes Tier wieder findet. Bis ins Jahr 2004 war die entsprechende Regelung sehr uneinheitlich und gingen Fund- und Verlustmeldungen je nach kantonaler oder sogar kommunaler Regelung bei einer Vielzahl verschiedener Behörden und Privatinstitutionen ein. Insbesondere wenn ein entlaufenes Tier eine Kantonsgrenze einmal überschritt, wurde die Suche entscheidend erschwert. Heute verfügt jeder Kanton nun über eine eigene Meldestelle für Findeltiere. Die aktuelle Liste der Adressen und Telefonnummern der kantonalen Tiermeldestellen findet sich weiter unten auf dieser Seite.
Eine möglichst grosse Erfolgschance bei der Suche nach einem verlorenen oder entlaufenen Heimtier kann indes nur durch ein nicht nur kantonal, sondern landesweit reibungslos funktionierendes Meldesystem gewährt werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stiftung für das Tier im Recht stets
für eine gesamtschweizerisch optimal vernetzte Datenverarbeitung stark
gemacht und bereits im Herbst 2003 entsprechende Gespräche mit Behörden
und anderen Tierschutzorganisationen initiiert.
Auch wurden Arbeitsgruppen für die Evaluation und Optimierung
entsprechender Systeme gebildet. Diese Bemühungen wurden auch von
staatlicher Seite massgeblich unterstützt, indem die Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) bei
der interkantonalen Koordination hilfreich zur Seite stand.
Seit Frühjahr 2005 liegt ein Verbund der kantonalen Meldestellen vor und ist über die Internetseite www.tierdatenbank.ch für jedermann rund um die Uhr zugänglich. Diese zentrale Lösung basiert auf einer Datenbank der Tierschutzvorlag AG und wir den angeschlossenen Kantonen kostenlos zur Verfügung gestellt. 12 Kantone (AI/AR/BL/BS/FR/GL/JU/NE/SG/UR/VS/ZH) machen bei diesem kantonsübergreifenden System mit. Die übrigen Kantone haben sich bislang - leider - nicht für den Beitritt am einheitlichen System entschliessen können. Es bleibt die Hoffnung, dass die diesbezügliche Skepsis mit Blick auf die positiven Erfahrungen in den anderen Kantonen nach und nach abgelegt und das zentrale Meldesystem weiter vervollständigt werden kann. Ziel der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht war es von Anfang an, ein möglichst Flächen deckendes (d.h. lückenloses) einheitliches Meldestellensystem für entlaufene und gefundene Tiere zu schaffen, mit dem Daten auch Kantons übergreifend abgefragt werden können.
Offizielle kantonale Meldestellen für Findeltiere (Stand März 2005)
- Aargau: Interimistisch: Aargauischer Tierschutzverein, Steinbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, 056 288 28 83
- Appenzell AI: Kantonspolizei, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, 071 788 97 00
- Appenzell AR: Kantonale Notrufzentrale, Rathaus, 9043 Trogen, 071 343 66 66
- Bern: Noch offen
- Basel-Landschaft: Tierschutz beider Basel, Birsfelderstrasse 45, 4052 Basel, 061 378 78 10
- Basel-Stadt: Tierschutz beider Basel, Birsfelderstrasse 45, 4052 Basel, 061 378 78 10
- Freiburg: Kantonspolizei, ch. de la Madeleine 8, 1763 Granges-Paccot, 026 305 68 10 (nur für Hunde)
- Genf: Dép. de justice, police et sécurité, 14, rue de l’Hotel-de-Ville, C.P. 3962, 1211 Genève 3, 022 372 55 00
- Glarus: Kantonspolizei, Einsatzzentrale, Spielhof 12, Postfach 635, 8750 Glarus, 055 645 66 66
- Graubünden: Kantonales Veterinäramt (Anzeigen auch über Polizei), Hofgraben 11, 7001 Chur, 081 257 24 15
- Jura: Avenue Leopold-Robert, 66, 2800 Delémont, 032 438 92 30
- Luzern: Kantonspolizei, Kasimir-Pfyfferstrasse 26, 6002 Luzern, 041 248 81 17
- Neuenburg: Service vétérinaire cantonal, Rue Jehanne-de-Hochberg 5, 2001 Neuchatel, 032 889 68 60
- Nidwalden: KAPO Nidwalden, Kreuzstrasse 1, 6371 Stans, 041 618 44 66
- Obwalden: Tierheim Paradiesli, 6372 Ennetmoos, 041 610 60 21, www.tierheim-paradiesli.ch
- St. Gallen: Kantonspolizei, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, 071 229 49 49 und Stadtpolizei St. Gallen (für Tiere, die auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen gefunden wurden), Vadianstrasse 57, 9001 St. Gallen, 071 224 60 00
- Schaffhausen: Kantonstierarzt, Schlachthofstrasse 23, Postfach 212, 8206 Schaffhausen, 052 620 22 35
- Solothurn: Lokale Polizei und Gemeindepräsidenten (analog Fundsachen), 032 627 71 11 (zentrale Nummer der Kantonspolizei)
- Schwyz: Kantonspolizei, Bahnhofstrasse 7, 6431 Schwyz, 041 819 29 29
- Thurgau: Kantonspolizei, Zürcherstrasse 325, 8500 Frauenfeld, 052 728 28 28
- Tessin: Polizia cantonale, vle S. Franscini 3, 6500 Bellinzona, 091 825 55 55
- Uri: Kantonspolizei, Tellsgasse 5, 6460 Altdorf, 041 875 22 11
- Waadt: Societé Vaudoise pour la protection des animaux, Refuge de Sainte-Catherine, 1000 Lausanne 25, 021 784 80 02
- Wallis: Departement für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten und Wirtschaftsrecht, Regierungsgebäude, 1950 Sion, 027 606 72 61/63
- Zug: Tierschutzverein, Tierheim, 6319 Allenwinden, 041 711 00 33
- Zürich: Meldestelle Findeltiere des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, 0848 848 244 (Finder), 0848 848 254 (Sucher), 0848 848 820 (Zentral)
- Liechtenstein: Tierschutzverein Liechteinstein, Schwarz Strässle 35, FL-9494 Schaan, Tel. ++423 239 65 65