Stiftung für das Tier im Recht

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  • Stopp Pelz!

    Stopp Pelz! Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist, werden in der Schweiz nach wie vor zahlreiche entsprechende Erzeugnisse verkauft. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind Jacken mit Pelzkragen in den Wintermonaten auch hierzulande keine Seltenheit. Die Gewinnung der Felle ist seit den Achtziger...


  • Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?

    Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...


  • Können Nutztiere gepfändet werden?

    Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...


  • Tierquälerei

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachläss...


  • Zirkus

    ...Art. 95 Abs. 2 lit. a TSchV sieht für Zirkusbetriebe aber eine bedeutende Erleichterung vor, indem er bestimmt, dass Gehege für häufig und regelmässig in der Manege arbeitende Tiere den Mindestanforderungen des Anhangs 2 der TSchV nicht voll entsprechen müssen, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen. Da für Wildtierhaltungen, die am 1. September 2008 bereits bestanden haben, eine Anpassungsfrist von zehn Jahren gilt, müssen für entsprechende Gehege bis 2018 nur die Mindestanforderungen der alten Tierschutzgesetzgebung erfüllt werden. Bei neuen Gehege...


  • Zoophilie

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist nicht entscheide...


  • Tierwürde

    ...rieben (Art. 3 lit. a TSchG). Verletzt wird die Würde eines Tieres zum einen, wenn ihm Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Neben dem Schutz der Empfindungsfähigkeit bedeutet Würde zu haben vor allem aber auch, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe also in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Rechtliche Erfassung Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992. Art. ...


  • 2024 09 18 Gemeinsame Medienmitteilung zur Tierversuchsstatistik 2023

    Gemeinsame Medienmitteilung zur Tierversuchsstatistik 2023: keine Wende in Sicht Gemäss der am 17. September 2024 veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2023 ist die Zahl der eingesetzten Versuchstiere im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Sie bewegt sich seit vielen Jahren auf ähnlichem Niveau. Tierschutzorganisationen sehen weiterhin Handlungsbedarf und fordern einen Ausstiegsplan aus belastenden Tierversuchen. Auch Ständerätin Maya Graf hat diese Forderung kürzlich in einem Vorstoss aufgegriffen. 18.09.2024 Lesen Sie hier die gemeinsame Medienmitteilung von Animalfree Research, Animal ...


  • Jagd

    Jagd Jagd Allgemeines Unter Jagd versteht man das den gesetzlichen Bestimmungen und Jagdtraditionen entsprechende Aufspüren und Verfolgen von Wildtieren, um sie zu erbeuten, das heisst zu fangen oder zu erlegen. Während sie einst existenzielle Nahrungsmittelbeschaffung darstellte, stehen heute nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung frei lebender Wildbestände sowie die durch den Wegfall natürlicher Feinde bedingte Regulierung des biologischen Gleichgewichts als Gründe für die Jagd im Vordergrund. Die Jagd bildet jedoch nicht nur den ältesten, sondern zugleich auch einen der umstrittensten Bere...


  • Nachbarrecht

    Nachbarrecht Nachbarrecht Allgemeines Mit der Benutzung und Bewirtschaftung eines Grundstücks sind meist auch Emissionen wie Lärm, Geruch, Rauch, Schatten etc. verbunden, die Ursache nachbarlicher Streitigkeiten bilden können. Tieren kommt hierbei nicht selten eine Hauptrolle zu. Im Sinne der Rücksichtnahme auf An- und Mitbewohner werden dem Grundeigentümer daher für die Ausübung und Nutzung seines Eigentums gesetzliche Schranken auferlegt, die man in ihrer Gesamtheit als Nachbarrecht bezeichnet. Als Nachbar im Sinne des Gesetzes gilt nicht nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern ...


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