Stiftung für das Tier im Recht
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2011_01_06 TIR zum Tabuthema Zoophilie
TIR zum Tabuthema Zoophilie TIR zum Tabuthema Zoophilie Zoophilie – also Sexualität mit Tieren – ist wesentlich weiter verbreitet als gemeinhin angenommen wird. Der Tages-Anzeiger befasst sich in seiner heutigen Ausgabe in einem ausführlichen Beitrag mit diesem Phänomen. Dabei bezieht er sich in erster Linie auf einen ausführlichen Aufsatz von Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). 01.06.2011 Sexualität mit Tieren stellt eines der letzten grossen Tabus in unserer Gesellschaft dar. Daher gestaltet es sich auch schwierig, die Anzahl zoophiler Menschen zuver...
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2010_08_26 TIR-Stellungnahme zur Teilrevision Tierschutz- und Tierseuchengesetz
TIR-Stellungnahme zur Teilrevision Tierschutz- und Tierseuchengesetz TIR-Stellungnahme zur Teilrevision Tierschutz- und Tierseuchengesetz Das seit September 2008 geltende Tierschutzgesetz (TSchG) wird bereits zum ersten Mal leicht revidiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen, fordert aber zusätzliche Verbesserungen, um der Durchsetzung des Tierschutzrechts Nachdruck zu verschaffen 26.08.2010 In der bis Ende August laufenden Vernehmlassung geht es vor allem um sprachliche und systematische Modifizierungen. So etwa werden die Sanktionsbest...
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2007_02_09 Kantone sollen Tieranwälte haben dürfen!
Kantone sollen Tieranwälte haben dürfen! Kantone sollen Tieranwälte haben dürfen! Die eidgenössische Strafprozessordnung soll nach dem Willen der Stiftung für das Tier im Recht für jeden Kantonen einen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" vorsehen, oder zumindest den Kantonen des Recht belassen, eine solche für die Durchsetzung des Tierschutzrechts enorm bedeutsame Institution auch künftig zu schaffen. 09.02.2007 Die Stiftung für das Tier im Recht hat sich - damals über ihre Vororganisation und mit Unterstützung der drei grossen kantonalen Tierschutzorganisationen - 1985 bis 1992 im Ka...
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2007_07_04 TIR-Jahresbericht 2006 und Good Governance Code
TIR-Jahresbericht 2006 und Good Governance Code TIR-Jahresbericht 2006 und Good Governance Code Kein Tag vergeht, ohne dass in den Medien über zeitgemässe und anständige Unternehmensführung – sog. "Good Governance" – gesprochen wird. So sollen Förderstiftungen künftig nach dem "Swiss Foundation Code" geführt werden und haben sich die grossen Hilfswerke unter der Leitung von Prof. René Rhinow vom Schweizerischen Roten Kreuz zum "Swiss NPO-Code" durchgerungen. Und soeben hat sich auch die Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, einen entsprechenden Code auferlegt. 04.07.2007 Au...
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2013 11 14 Friendsmail Nr. 34: Immer noch erhebliche Mängel im Tierschutzvollzug!
Friendsmail Nr. 34: Immer noch erhebliche Mängel im Tierschutzvollzug! 14. November 2013 Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Die Monate September und Oktober standen bei der TIR ganz im Zeichen des Tierschutzvollzugs. Noch immer werden die bestehenden Tierschutzvorschriften nicht in allen Kantonen konsequent umgesetzt. Dabei sind Gesetze immer nur so gut, wie sie in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden. Die TIR hat sich in den letzten beiden Monaten besonders intensiv mit den bestehenden Mängeln im Tierschutzverwaltungs- wie auch im Tierschutzstrafvollzug auseinander...
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2012 08 15 Friendsmail Nr. 29: Bände 9 und 10 der TIR-Schriftenreihe / Podiumstalk zum Thema "Engagement"
Friendsmail Nr. 29: Bände 9 und 10 der TIR-Schriftenreihe / Podiumstalk zum Thema "Engagement" 15. August 2012 Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Unsere Ende 2011 ins Leben gerufene Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht" gedeiht prächtig. Es freut uns sehr, Ihnen heute bereits die Bände 9 und 10 vorstellen zu dürfen, die soeben erschienen sind. Das eine Werk befasst sich mit den juristischen Rahmenbedingungen für Tierschutzorganisationen bei Kontrollen von privaten Tierhaltungen (Christine Künzli/Vanessa Gerritsen, Rechtlicher Rahmen bei privaten Tierschutz...
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Wann werden Heimtierhaltungen kontrolliert?
Wann werden Heimtierhaltungen kontrolliert? Wann werden Heimtierhaltungen kontrolliert? Weil für die private Haltung von Heimtieren – es sei denn, es handelt sich um spezielle Wild- oder gefährliche Tiere – keine Bewilligung erforderlich ist und das Tierschutzrecht in diesem Bereich auch sonst keine regelmässigen behördlichen Kontrollen vorsieht, fehlt den Veterinärdiensten die Kenntnis darüber, wo und wie viele Heimtiere überhaupt gehalten werden. Dies hat zur Folge, dass allfällige Missstände hier oftmals unbemerkt bleiben und somit weder behoben noch die fehlbaren Tierhalter zur Veran...
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Dürfen Gemeinden pauschale Leinenpflichten vorsehen?
Dürfen Gemeinden pauschale Leinenpflichten vorsehen? Dürfen Gemeinden pauschale Leinenpflichten vorsehen? Die Gemeinden sind nur insofern zur Gesetzgebung für ihr Gebiet befugt als das kantonale Recht diesen Bereich nicht vollständig regelt, sondern ihnen ganz oder teilweise zur Normierung überlässt. Die Schranken der Gemeindeautonomie ergeben sich somit aus dem jeweiligen kantonalen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Überlässt dieses den Gemeinden die Thematik des Schutzes der Bevölkerung vor Hunden zur eigenen Regelung können Gemeinden diesbezüglich überhaupt eigene Vorschriften vorsehen. Die ...
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Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen? Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen? Das eidgenössische Tierseuchenrecht schreibt vor, dass alle seit dem 1. Januar 2006 geborenen Hunde mit einem Mikrochip markiert sein müssen. Die Kantone müssen zudem alle Hunde registrieren, wobei diese Aufgabe überall der Datenbank AMICUS (früher ANIS) übertragen wurde. Wer seinen Hund schon vor 2006 – egal, ob durch Mikrochip oder Tätowierung – markiert hatte, musste später lediglich noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der Datenbank der AMICUS veranlassen, um sein...
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Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen?
Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen? Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen? Hundehalter müssen Ihre Hunde so halten und führen, dass sie keine anderen Menschen oder Tiere belästigen, gefährden oder verletzen. Werden Hunde im Wald ausgeführt, so gilt dieses Gebot uneingeschränkt. Besteht die Gefahr, dass Ihr Hund wildert, so sollte das Tier daher im Wald an der Leine geführt werden. Zudem ist zu beachten, dass in einigen Kantonen zu den sogenannten Brut- und Setzzeiten im Wald oder in Waldesnähe eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier....