TIR-Stellungnahme zur Teilrevision Tierschutz- und Tierseuchengesetz
Das seit September 2008 geltende Tierschutzgesetz (TSchG) wird bereits zum ersten Mal leicht revidiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen, fordert aber zusätzliche Verbesserungen, um der Durchsetzung des Tierschutzrechts Nachdruck zu verschaffen
26.08.2010
In der bis Ende August laufenden Vernehmlassung geht es vor allem um sprachliche und systematische Modifizierungen. So etwa werden die Sanktionsbestimmungen des TSchG an den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs angepasst. Daneben sind aber auch einige inhaltliche Verbesserungen wie etwa der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Tierversuche vorgesehen. Die TIR hat sich schon immer für eine grösstmögliche Transparenz in diesem Bereich stark gemacht und begrüsst die vorgeschlagene Neuregelung daher.
In verschiedenen Bereichen geht der Vernehmlassungsentwurf der TIR indes zu wenig weit. Insbesondere fordert sie ein Verbot des Imports von tierquälerisch erzeugten Fellprodukten. Bisher untersagt das TSchG lediglich die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen, künftig soll dies auch für die Durch- und Ausfuhr sowie den Handel gelten. Hintergrund dieser Bestimmung ist die klar tierschutzwidrige Gewinnung der Pelzerzeugnisse. In der Wirklichkeit beschränken sich diese Praktiken allerdings nicht nur auf Hunde und Katzen. Die TIR setzt sich daher für ein allgemeines Import- und Handelsverbot von tierquälerisch gewonnenen Fellen sämtlicher Tierarten ein.
Neben Änderungsvorschlägen zum Tierschutzgesetz stehen auch die
Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und
Pflanzen geschützter Arten sowie Anpassungen im Tierseuchengesetz zur
Diskussion.
Hier ist ein Hausierhandelsverbot für Hunde vorgesehen, das
dem Welpenhandel aus tierschutzwidrigen und tierseuchenrechtlich höchst
bedenklichen Massenzuchten entgegentreten soll.
Aus der Sicht der TIR
zielt die Bestimmung in die richtige Richtung, sie erfasst faktisch aber
nur einen Teil des Problems. Die TIR plädiert deshalb zusätzlich für
eine massive Verschärfung der Voraussetzungen für eine
Handelsbewilligung.
Die am 25.8.2010 dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eingereichte TIR-Stellungnahme findet sich hier.