Friendsmail Nr. 34: Immer noch erhebliche Mängel im Tierschutzvollzug!
14. November 2013
Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Die Monate September und Oktober standen bei der TIR ganz im Zeichen des Tierschutzvollzugs. Noch immer werden die bestehenden Tierschutzvorschriften nicht in allen Kantonen konsequent umgesetzt. Dabei sind Gesetze immer nur so gut, wie sie in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden. Die TIR hat sich in den letzten beiden Monaten besonders intensiv mit den bestehenden Mängeln im Tierschutzverwaltungs- wie auch im Tierschutzstrafvollzug auseinandergesetzt. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über einige TIR-Aktivitäten in diesem Bereich.
TIR kritisiert Handhabung der Übergangsfristen in den Kantonen
Am 1. September 2013 sind zahlreiche Übergangsfristen der Tierschutzverordnung im Landwirtschaftsbereich abgelaufen. Trotz grosszügiger Zeitbemessung für Anpassungen in der Tierhaltung erfüllen Hunderte von Landwirtschaftsbetrieben die neuen Anforderungen nicht – ohne dass sie dafür sanktioniert werden, wie die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert. Weiterlesen
Tierschutzstrafpraxis 2012: TIR-Analyse zeigt massive kantonale Vollzugsunterschiede und legt den Schwerpunkt auf an Katzen begangene Tierschutzverstösse
Im Rahmen ihrer Medienkonferenz vom 24. Oktober 2013 hat die TIR ihre umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 präsentiert. Mit 1404 Tierschutzstrafverfahren wurde ein absoluter Höchstwert verzeichnet. Landesweit hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren vervierfacht, zudem haben einige Kantone spezialisierte Institutionen zur Verfolgung von Tierschutzfällen geschaffen. Insgesamt werden Tierquälereien heute also nachweislich konsequenter verfolgt als früher. Weiterlesen
TIR lanciert neue Kampagne gegen Tierquälerei
Mit ihrer neuen
Sensibilisierungskampagne gegen Tierquälerei will die Stiftung für das
Tier im Recht (TIR) darauf aufmerksam machen, dass Tierschutzdelikte in
der Schweiz immer noch zu wenig konsequent verfolgt werden und die
zuständigen Behörden den gesetzlichen Strafrahmen bei Weitem nicht
ausschöpfen. Die Kampagne wurde erneut von der renommierten Werbeagentur
Ruf Lanz gestaltet. Weiterlesen
Mehr über unsere Arbeit und die aktuellen Tierschutzprojekte finden Sie auf unserer Homepage www.tierimrecht.org. Besuchen Sie uns auch auf Facebook!
Herzliche Grüsse,
Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR)