Stiftung für das Tier im Recht
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2014_03_26 Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei
Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei Wie der gestrigen Ausgabe der Berner Zeitung zu entnehmen war, wurden am vergangenen Freitag in Riggisberg drei nur wenige Wochen alte Hundewelpen, die vermutlich ausgesetzt worden waren, von Passanten aufgefunden. Das Aussetzen von Tieren erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei und muss durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane zwingend untersucht werden. 23.03.2014 Die aufgefundenen Hundewelpen trugen gemäss Berichterstattung der Berner Zeitung keine Halsbänder und sind auch nicht gechippt, sodass sie niemand...
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2014_10_07 TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative
TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat am 23. September 2014 eine eidgenössische Initiative lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Initiative, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet. 07.10.2014 Zahlreiche Ziegen und Rinder werden heutzutage routinemässig die Horner entfernt. Schätzung zufolge sind mehr als 70 ...
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2013_01_24 Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft
Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich in der Vernehmlassung insbesondere erfolgreich dafür stark gemacht, dass Tierversuchsdaten für die Öffentlichkeit einsehbar werden. 24.01.2013 Das neue Gesetz beseitigt zum einen einige sprachliche Unklarheiten und passt die veralteten Strafbestimmungen dem aktuellen strafgesetzlichen Sanktionssystem an. Zum andern wurden inhaltlich etwa Bestimmungen aufgenommen, um Pflegeberufe im Tierbereich stärker zu kontrollieren. So soll der Bundesrat neu gewisse P...
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2012_09_26 TIR-Beitrag in "Achtung Tier!"
TIR-Beitrag in "Achtung Tier!" TIR-Beitrag in "Achtung Tier!" In der Serie "Achtung Tier!" des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) äussern sich Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen in Gastkommentaren zu verschiedenen Themen rund um die Mensch-Tier-Beziehung. Im aktuellen Beitrag setzt sich Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), kritisch mit der Vollzugssituation im strafrechtlichen Tierschutz auseinander. 26.09.2012 Die Beitragsreihe "Achtung Tier!" des BVET über wichtige Aspekte des menschlichen Umgangs mit Tieren dient sowohl der Informationsverbre...
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2011_11_25 Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig
Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig Der Tierschutzvollzug in der Landwirtschaft weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Ständerat This Jenny (SVP/GL) verlangt deshalb strikte Subventionskürzungen für fehlbare Landwirte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Vorstoss sowie den positiven Entscheid des Bundesrats und fordert rasches Handeln. 25.11.2011 Dass Tierschutzverstösse oft nicht oder unzureichend geahndet werden, ist ein Missstand, auf den die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren wieder...
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2010_08_17 Enthornen von Rindern ist rechtswidrig
Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Kühe haben von Natur aus Hörner, dennoch sieht man horntragende Rinder heute praktisch nur noch in der Werbung. An einer gemeinsam mit KAGfreiland und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) durchgeführten Medienkonferenz zeigte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute auf, dass die weit verbreitete Praxis des Enthornens von Rindern gegen das Tierschutzrecht verstösst. 17.08.2010 Während die berühmte Kuh Lovely in der Milch-Werbung und ihre marketingmässig aktiven Artgenossinnen allesamt prächtig...
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Tiere im Miet- und Nachbarrecht
Tiere im Miet- und Nachbarrecht Rechtsauskünfte Tiere im Miet- und Nachbarrecht Die Haltung von Tieren macht nicht immer allen Freude. Gerade in dicht besiedelten Regionen können Heimtiere der Grund für Streit zwischen Nachbarn sein. Wohnt man in einer Mietwohnung, so ist zudem möglich, dass die Haltung von Tieren gar nicht erlaubt ist oder dass dafür die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist. Antworten auf Fragen, die durch die Tierhaltung in Bezug auf miet- und nachbarrechtliche Verhältnisse aufgeworfen werden, finden Sie hier. Tiere im Mietrecht Kann der Vermieter dem Mieter das Halten v...
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Sind Tiere im Altersheim erlaubt?
Sind Tiere im Altersheim erlaubt? Sind Tiere im Altersheim erlaubt? Die Rechtsverhältnisse über den Aufenthalt im Altersheim sind kompliziert, weil neben der Miete der Wohnräume auch die Verköstigung, Pflege, medizinische Betreuung etc. der Pensionäre geregelt werden. Nur wenn der Mietaspekt eindeutig im Vordergrund steht und keine Kosten für Verpflegung und ärztliche Versorgung anfallen, finden die Vorschriften des Mietrechts uneingeschränkt Anwendung. Andernfalls besteht im Streitfall nicht einmal der Anspruch auf das Halten von Kleintieren wie Meerschweinchen oder Ziervögel (Informationen z...
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Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier weiterzuvermitteln und auf was muss ich dabei achten?
Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier weiterzuvermitteln und auf was muss ich dabei achten? Darf ich Hunde in die Schweiz importieren, um sie hier weiterzuvermitteln und auf was muss ich dabei achten? Ja, es ist grundsätzlich zulässig, Hunde in die Schweiz zu bringen, um sie hier weiterzuverkaufen. Die Einfuhr ist – je nachdem, ob das betreffende Tier aus dem EU Raum stammt oder nicht – in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU) oder in der Verordnung über die Ein-, Durch...
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Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?
Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Werden Wildtiere in der Absicht gehalten, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen beziehungsweise die eigenen Unkosten oder jene von Dritten zu decken, ist die Haltung gewerbsmässig. Dies trifft auf zoologische Gärten, Zirkusse, Wildparks oder Kleinzoos zu, aber auch auf Tierschauen mit festem Standort oder ähnliche Einrichtungen, die entweder gegen Entgelt besichtigt werden können oder in Verbindung mit Gaststätten, Ladengeschäften oder Freizeitanlagen betrieben werden. Ebenf...