Weshalb ist der Handel mit exotischen Wildtieren problematisch?
Mit der steigenden Nachfrage nach exotischen Heimtieren ist auch der Handel mit ihnen in den vergangenen Jahren angewachsen. Problematisch ist, dass diese Tiere in ihren Ursprungsländern meist aus der freien Natur entnommen werden. Sowohl der Fang als auch der Transport in die westlichen Nationen erfolgen häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen.
Viele auf dem internationalen Markt gehandelte Tierarten sind
in ihrem Bestehen gefährdet oder sogar akut vom Aussterben
bedroht. Trotz gesetzlicher Regulierung und behördlicher Kontrollen tauchen auf dem
Heimtiermarkt ständig neue Tierarten auf, die den illegalen Handel weltweit florieren lassen. Besonders lukrativ ist beispielsweise der Schmuggel von Papageien, Greifvögeln, Zierfischen und Reptilien, jedoch auch von Säugetieren wie kleinen Raubkatzen oder Affen. Schätzungsweise ein Drittel des internationalen Tierhandels betrifft Arten, die unter CITES-Schutz stehen, mit denen also entweder gar nicht oder nur mit entsprechenden CITES-Papieren gehandelt werden dürfte.
Andere Arten sind nur in ihren Herkunftsländern geschützt, nicht jedoch
international und enden daher dennoch als Heimtiere. Angeboten werden
die Tiere in der Regel über Kleinanzeigen oder im Internet. Aus
Tierschutzsicht ist jedoch die Nachzucht nicht immer unproblematisch.
Hinzu kommt, dass exotischen Tieren bei privaten Haltern nur selten ein
ihren natürlichen Bedürfnissen und Verhaltensweisen angemessenes Dasein
geboten werden kann.
Aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ist
die Haltung von exotischen Tieren – unter Beachtung ihrer natürlichen
Bedürfnisse und Verhaltensweisen – höchstens dann vertretbar, wenn sie
aus ausgewiesenen und streng kontrollierten Schweizer Nachzuchten
stammen. Vom Züchter sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Bei importierten Wildtieren, die unter dem Schutz des CITES stehen,
sollte der Käufer darauf beharren, dass ihm der Händler die
entsprechenden Dokumente aushändigt.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.