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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Rechtsauskünfte

 

Kauf von Tieren

 
Mit einem (Tier-) Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer gegen Entgelt ein bestimmtes Tier sowie das Eigentum daran zu übertragen. Obwohl Tiere keine Sachen mehr darstellen, sind für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Kauf
 
 
Einzelfragen
 
Welche Pflichten ergeben sich aus einem (Tier-) Kaufvertrag?
Kann ein (Tier-) Kaufvertrag beliebig ausgestaltet werden?
Kann auch ein Kind einen (Tier-)Kaufvertrag abschliessen?
Gibt es Formerfordernisse für (Tier-) Kaufverträge?
Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?
Wer trägt die Kosten der Übergabe des Tieres?
Besteht ein Rücknahmerecht des Verkäufers, wenn ein verkauftes Tier am neuen Platz nicht artgerecht gehalten wird?
Kann ein Tierkauf rückgängig gemacht werden?
Kann ein gekauftes Tier "mangelhaft" sein?
Haftet der Verkäufer für "Tier-Mängel"?
Kann die Haftung des Verkäufers eingeschränkt werden?
Wie schnell muss ein "Tiermangel" geltend gemacht werden?
Ist für die Geltendmachung von "Tiermängeln" eine tierärztliche Untersuchung erforderlich?
Welche Ansprüche hat ein Käufer aufgrund eines geltend gemachten "Tiermangels"?
Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?
Ist es erlaubt, Tiere übers Internet zu verkaufen?
Gibt es eine Garantie auf Tierkäufe?
 

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