Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?
Will man ein Tier aus einem Heim aufnehmen, schliesst man mit diesem einen Kaufvertrag beziehungsweise einen sogenannten Übernahme- oder Tierplatzierungsvertrag ab. Darin wird entweder der Kaufpreis vereinbart oder aber festgehalten, dass die bezahlte Geldsumme eine Übernahmegebühr im Sinne einer Unkostenbeteiligung darstellt. Trotzdem ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich auch bei einem Übernahmevertrag um einen normalen Kauf handelt, der in der Regel das Eigentum am Tier auf den Käufer überträgt. Dem neuen Halter kann aber eine Probezeit von beispielsweise einem Monat gewährt werden, während der er die Möglichkeit hat, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier, das sich im neuen Zuhause plötzlich von einer anderen Seite zeigt, bei einem überforderten Halter bleiben muss oder von diesem sogar ausgesetzt wird. Das Heim erwirbt dann das Tier – sofern es Aufnahmekapazität hat – zu einem vorgängig vereinbarten Betrag zurück.
Grundsätzlich gilt auch für ein Tierheim, dass es für Mängel, also für
den Fall, dass das Tier nicht in dem Zustand ist, den ein Käufer
erwarten durfte, einzustehen hat. Weitere Informationen zu der
sogenannten Mängelhaftung finden Sie hier.
Bei einem Kauf aus einem Tierheim sollte allerdings beachtet werden, dass viele Tiere eine unschöne Vorgeschichte haben, was dem Käufer in der Regel bekannt sein dürfte. Aus diesem Grund kann der Käufer eines Tieres aus dem Tierheim nicht die gleichen Anforderungen an die Gesundheit und die Wesenseigenschaften eines Tieres stellen, wie er dies beispielsweise bei einem Kauf eines Tieres aus einer anerkannten Zucht darf. Zusätzlich ist zu beachten, dass Tierheime ihre Gewährleistung in ihren Verträgen oftmals ausgeschlossen haben. Auch bei einem Kauf aus dem Tierheim sollte daher der Vertragsinhalt genau studiert werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.