Stiftung für das Tier im Recht
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Können Nutztiere gepfändet werden?
Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...
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Tierquälerei
...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachläss...
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2004_10_18 Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht
Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. 18.10.2004 Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutz...
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2004_10_18 Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht
Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. 18.10.2004 Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutz...
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Zirkus
...Art. 95 Abs. 2 lit. a TSchV sieht für Zirkusbetriebe aber eine bedeutende Erleichterung vor, indem er bestimmt, dass Gehege für häufig und regelmässig in der Manege arbeitende Tiere den Mindestanforderungen des Anhangs 2 der TSchV nicht voll entsprechen müssen, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen. Da für Wildtierhaltungen, die am 1. September 2008 bereits bestanden haben, eine Anpassungsfrist von zehn Jahren gilt, müssen für entsprechende Gehege bis 2018 nur die Mindestanforderungen der alten Tierschutzgesetzgebung erfüllt werden. Bei neuen Gehege...
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Zoophilie
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist nicht entscheide...
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Tierwürde
...rieben (Art. 3 lit. a TSchG). Verletzt wird die Würde eines Tieres zum einen, wenn ihm Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Neben dem Schutz der Empfindungsfähigkeit bedeutet Würde zu haben vor allem aber auch, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe also in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Rechtliche Erfassung Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992. Art. ...
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2019 03 05 TIR und Partner lancieren neue Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus"
TIR und Partner lancieren neue Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" TIR und Partner lancieren neue Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Unter Zirkusbedingungen wird sowohl das Wohlergehen als auch die in der Schweiz ausdrücklich geschützte Würde von Tieren allein zu Unterhaltungszwecken schwer beeinträchtigt. Es ist höchste Zeit für einen zeitgemässen Zirkus ohne Wildtiere – auch in der Schweiz. Die neue Kampagne von Vier Pfoten, der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und ProTier untermauert die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Verbot von Wildtieren in Zirkussen. 05.03.2019 Die Zi...
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2024 09 18 Gemeinsame Medienmitteilung zur Tierversuchsstatistik 2023
Gemeinsame Medienmitteilung zur Tierversuchsstatistik 2023: keine Wende in Sicht Gemäss der am 17. September 2024 veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2023 ist die Zahl der eingesetzten Versuchstiere im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Sie bewegt sich seit vielen Jahren auf ähnlichem Niveau. Tierschutzorganisationen sehen weiterhin Handlungsbedarf und fordern einen Ausstiegsplan aus belastenden Tierversuchen. Auch Ständerätin Maya Graf hat diese Forderung kürzlich in einem Vorstoss aufgegriffen. 18.09.2024 Lesen Sie hier die gemeinsame Medienmitteilung von Animalfree Research, Animal ...
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2008_06_20 Grosses Interview mit dem TIR-Geschäftsleiter im neusten "resulTAT"
Grosses Interview mit dem TIR-Geschäftsleiter im neusten "resulTAT" Grosses Interview mit dem TIR-Geschäftsleiter im neusten "resulTAT" In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "resulTAT" von Animalfree Research gibt der Geschäftsleiter der TIR, Dr. Gieri Bolliger, Auskunft über die Arbeit der Tierschutzdelegierten in der Tierversuchskommission des Kantons Zürich. 20.06.2008 Dabei geht es etwa um die Fragen, ob ein Anspruch auf eine Bewilligungserteilung besteht und welcher Stellenwert der Tierwürde in der Bewilligungspraxis zukommt. Der Problematik kommt insbesondere auch vor dem Hintergrun...