Stiftung für das Tier im Recht

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  • Schächten

    Schächten Schächten Allgemeines Als Schächten bezeichnet man eine ursprünglich altorientalische, ritualisierte Form des Schlachtens, bei dem die Tiere mittels eines Halsschnitts bzw. durch die anschliessende Entblutung getötet werden. Der heute namentlich von Anhängern jüdischen und islamischen Glaubens nach religionsgesetzlichen Vorschriften und Traditionen praktizierten Handlung kommt Tierschutzrelevanz zu, weil sie in der Regel ohne vorherige Betäubung erfolgt, was für die Tiere mit erheblichen Schmerzen und Angstzuständen verbunden ist. Problematisch sind in diesem Zusammenhang nicht nur ...


  • Sodomie

    Sodomie Sodomie Allgemeines Weil der Begriff Sodomie sowohl historisch als auch heutzutage in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie ("Tierliebe") für sexuelle Handlungen mit Tieren treffender. Rechtliche Erfassung -> siehe Zoophilie


  • Tierschutzstraffälle

    Tierschutzstraffälle Die Datenbank mit allen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden bietet Einblick in den strafrechtlichen Tierschutzvollzug. Leitfaden zur Nutzung der Datenbank. Die gesammelten Jahresanalysen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis finden Sie hier.


  • Tiere sind keine Sachen

    Tiere sind keine Sachen Rechtsauskünfte Tiere sind keine Sachen Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat, lesen Sie hier. Tiere sind keine Sachen - was heisst das?Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden? Haben Tiere Rechte? Persönliche Rechtsauskunft Hat I...


  • Zoo

    Zoo Zoo Allgemeines Als Zoo oder zoologischen Garten bezeichnet man eine der Öffentlichkeit zugängliche dauerhafte Einrichtung insbesondere zur Haltung seltener oder exotischer Wildtiere. In der Schweiz gibt es fünf als wissenschaftlich anerkannte zoologische Gärten (Basel, Zürich, Bern, Goldau und Langenberg) sowie rund 120 weitere öffentlich zugängliche Wildtierhaltungen (Kleinzoos, Tierparks, Volieren, Storchenkolonien etc.) mit heimischen oder exotischen Tierarten. Während sie früher in erster Linie auf die Unterhaltung ihrer Besucher ausgerichtet waren, erheben Zoos heute den Anspruch, au...


  • Werbung

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen kantonalen Behörden stichprobenweise kontrolliert (Art. 215 Abs. 1 TSchV). Gegen Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt kann Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt auch für Werbungen, die Darstellungen von Gewalttätigkeiten oder pornografische Handlungen mit Tieren enthalten.


  • 2019 06 06 Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild

    Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Gemeinsam mit VIER PFOTEN und ProTier hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute ihre aktuelle Sensibilisierungskampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" in der französischsprachigen Schweiz lanciert. Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. And...


  • Eigentum

    Eigentum Eigentum Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB). Solange weder Gesetzesbestimmungen missachtet noch Rechte von Drittpersonen verletzt werden, darf er seine Sache gebrauchen, verändern oder sogar zerstören. Darüber hinaus kann er auch Verträge über die Sache abschliessen. Möglich sind Alleineigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Unterscheidu...


  • 2011_12_15 TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien

    TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien 2010 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt eine Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die an der heutigen Medienkonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsst...


  • Tierbefreiung

    Tierbefreiung Tierbefreiung Allgemeines Unter Tierbefreiung versteht man üblicherweise das Entwenden von Tieren aus Stallungen, Zuchtbetrieben, Tierversuchslaboratorien, Zirkussen, Zoos oder anderen Tierhaltungen, die von den Befreiern als nicht artgerecht oder sogar tierquälerisch eingestuft werden. Die betroffenen Tiere sollen damit aus ihrer misslichen Lage befreit werden, damit sie die Möglichkeit erhalten, ein Leben in freier Natur oder bei Tierfreunden zu führen. Zugleich wollen Tierbefreier mit ihren Aktionen oftmals die Bevölkerung auf Missstände in Tierhaltungen aufmerksam machen und ...


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