Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
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Sodomie
Sodomie Sodomie Allgemeines Weil der Begriff Sodomie sowohl historisch als auch heutzutage in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie ("Tierliebe") für sexuelle Handlungen mit Tieren treffender. Rechtliche Erfassung -> siehe Zoophilie
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Tierschutzstraffälle
Tierschutzstraffälle Die Datenbank mit allen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden bietet Einblick in den strafrechtlichen Tierschutzvollzug. Leitfaden zur Nutzung der Datenbank. Die gesammelten Jahresanalysen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis finden Sie hier.
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Tiere sind keine Sachen
Tiere sind keine Sachen Rechtsauskünfte Tiere sind keine Sachen Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat, lesen Sie hier. Tiere sind keine Sachen - was heisst das?Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden? Haben Tiere Rechte? Persönliche Rechtsauskunft Hat I...
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Zoo
Zoo Zoo Allgemeines Als Zoo oder zoologischen Garten bezeichnet man eine der Öffentlichkeit zugängliche dauerhafte Einrichtung insbesondere zur Haltung seltener oder exotischer Wildtiere. In der Schweiz gibt es fünf als wissenschaftlich anerkannte zoologische Gärten (Basel, Zürich, Bern, Goldau und Langenberg) sowie rund 120 weitere öffentlich zugängliche Wildtierhaltungen (Kleinzoos, Tierparks, Volieren, Storchenkolonien etc.) mit heimischen oder exotischen Tierarten. Während sie früher in erster Linie auf die Unterhaltung ihrer Besucher ausgerichtet waren, erheben Zoos heute den Anspruch, au...
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Werbung
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen kantonalen Behörden stichprobenweise kontrolliert (Art. 215 Abs. 1 TSchV). Gegen Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt kann Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt auch für Werbungen, die Darstellungen von Gewalttätigkeiten oder pornografische Handlungen mit Tieren enthalten.
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2019 06 06 Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild
Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Gemeinsam mit VIER PFOTEN und ProTier hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute ihre aktuelle Sensibilisierungskampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" in der französischsprachigen Schweiz lanciert. Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. And...
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Podcast
Podcast Tier erst Recht! Wo Gesetz und Tierschutz sich begegnen-Ein Podcast der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Tiere können ihre Interessen nicht selbst vertreten – darum sind sie auf Menschen angewiesen, die dies für sie tun, auf Missstände aufmerksam machen und dafür sorgen, dass diese bekämpft werden. Der TIR-Podcast "Tier erst Recht!" will sensibilisieren, aufklären und neue Perspektiven aufzeigen, damit die Anliegen der Tiere gehört werden. Dabei geht es um Mitgefühl, Verantwortung und Gerechtigkeit unserer Gesellschaft gegenüber den Tieren – allesamt Fragen, die nicht nur die Mora...
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Eigentum
Eigentum Eigentum Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB). Solange weder Gesetzesbestimmungen missachtet noch Rechte von Drittpersonen verletzt werden, darf er seine Sache gebrauchen, verändern oder sogar zerstören. Darüber hinaus kann er auch Verträge über die Sache abschliessen. Möglich sind Alleineigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Unterscheidu...
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2011_12_15 TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien
TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien 2010 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt eine Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die an der heutigen Medienkonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsst...
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2011_11_21 TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland
TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland Aufgrund der öffentlich bekannt gewordenen Befangenheit des mit dem Fall Connyland betrauten Staatsanwalts steht die Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens gegen das Connyland im Raum. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sieht eine objektiv geführte Neubeurteilung als unverzichtbar an. 21.11.2011 Im Juni 2010 reichte die TIR gemeinsam mit OceanCare wegen diverser Tierschutzverstösse eine Strafanzeige gegen das Connyland ein (siehe die Newsmeldung vom 11...