Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «PROBLEMGO.COM e Riichter bestiechen fir datt si mäi Mann erausloossen»

Suchresultate 671 - 680 von 716

  • 2009_12_10 Benefizlesung von Maria Becker für die TIR

    ...elefonisch oder per E-Mail bei der TIR reserviert werden (043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org). Die Karten liegen dann an der Kasse bereit (Türöffnung: 13.30 Uhr). Die Platzzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. Melden Sie sich deshalb am besten noch heute an!Die TIR würde sich freuen, möglichst viele Tierfreundinnen und Tierfreunde an diesem aussergewöhnlichen Anlass begrüssen zu dürfen! Weitere Informationen sowie einen Anmeldetalon zum Ausdrucken finden Sie hier.Foto © Marie-Anna GneistMaria Becker (Mitte) mit Liana Bressan und Gieri Bolliger ...


  • 2006_08_29 Änderung von Bundesverfassung und neues Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden gefordert

    ... zu berücksichtigen;e) wissenschaftliche Aktualität und Qualität.Gleichzeitig gilt es, den Schutz der Hunde vor dem Menschen zu verbessern und die Zucht und Erziehung von Hunden einer staatlichen Kontrolle zu unterziehen. Das Gesetz soll zudem bezwecken, die Prüfpraxis der involvierten Behörden zu harmonisieren, Hundehaltende von Doppelspurigkeiten durch kommunales, kantonales und Bundesrecht zu befreien und die Gemeindepolizei in ihren sicherheitspolizeilichen Kompetenzen zu unterstützen. Weitere Informationen:TIR-Newsmeldung vom 16.01.2006 "Gefährliche Hunde – auf dem Weg zu einer zerb...


  • 2005_05_03_Medienorientierung-vom-3.-Mai-2005-mit-STS,ZT,4-Pfoten,-FFVFF-und-ÄrztInnen-für-Tierschutz-in-der-Medizin

    ...enen Art. 22 Abs. 3 E-TSchG in der ständerätlichen und von der WBK/N übernommen Fassung, wonach die Vollzugsbehörden bei festgestellten (auch eventual-) vorsätzlichen Verstössen Strafanzeige er­stat­ten.Damit ist es aber noch lange nicht getan. Denn Fachwissen und Motivationsgrad der Strafverfol­gungsbehörden, einschliesslich der Polizeiorgane, sind sehr unterschiedlich, was sich in der gross­teils stossend milden und uneinheitlichen Rechtspraxis widerspiegelt. (Die Datenbank sämt­li­cher dem BVET gemeldeten Tierschutz-Straffälle 1993 – 2003 samt auswertendem Bericht ist un­ter www.tierimrecht...


  • Neuenburg

    ...rbieten, deren Hund/e Gegenstand einer oder mehrerer Massnahmen (siehe oben) gewesen sind oder deren Hund/e die öffentliche Sicherheit gefährdet haben, ohne dass eine Massnahme ausgesprochen werden konnte oder musste (Art. 17 Abs. 4 LChiens/NE). Die Kosten, die sich aus den oben erwähnten Massnahmen ergeben, gehen zu Lasten des oder der Haltenden oder des Züchters oder der Züchterin (Art. 17 Abs. 5 LChiens/NE). 4. Geplante Gesetzesänderungen Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant. Hinweis Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend z...


  • Tessin

    ...amento sulla caccia e la protezione dei mammiferi e degli uccelli selvatici dell’11 luglio 2006 (922.110) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Jeder Hundehalter bzw. jede Hundehalterin hat die ausreichende Sozialisierung und Erziehung seines bzw. ihres Hundes sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass der Hund keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt (Art. 7 Legge sui cani/TI). Wer einen Hund hält, muss einen theoretischen Grundkurs (Corso di base, mind. 6 Stunden) absolvieren. Davon befreit sind Personen, die nachweisen können (via AMICUS-Datenbank), dass sie in den letzten 10 Ja...


  • Tierquälerei

    ...t. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachlässig...


  • Datenschutzerklärung

    ... akademische Titel• E-Mail-Adresse(n)• Telefonnummer(n)• Spenden (Höhe, Datum, Ereignis, Zweck, Zahlungsart)• Kommunikationsart (Telefon, E-Mail, Brief usw.)• Aktivitäten auf der TIR-Webseite • Gehaltene Tiere, spezielle Interessen an Tierschutzthemen• IP-Adresse des eingesetzten Gerätes• Zustimmung für Empfang des Newsletters ("Friendsmail") oder anderweitiger Informationen• Vertragsdaten (im Zusammenhang mit unseren Angeboten)• RechtsanfragenWir bearbeiten Ihre Personendaten in erster Linie zu dem Zweck, der bei der Erhebung angegeben wurde oder erkennbar war. Also beispielsweise, um:• Ihnen...


  • Tierrechte

    ... Gleichstellung von Mann und Frau oder von Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, galten lange als abwegig beziehungsweise unrealistisch und illusorisch, werden aber heute gemeinhin als bedeutende zivilisatorische Errungenschaften betrachtet. Durch Forderungen, Tieren durchsetzbare Rechte einzuräumen, findet eine Vermenschlichung der Tierwelt statt.Tiere sollen nicht als Menschen, sondern als Tiere und somit als Lebewesen mit eigenen Ansprüchen wahrgenommen und rechtlich geschützt werden. Eine Vermenschlichung ist keineswegs Ziel dieser Bemühungen. Die Stellung des Menschen al...


  • 2012_11_27 Tierschutzstrafpraxis 2011: TIR-Analyse zeigt massive kantonale Vollzugsunterschiede und fehlende Umsetzung des Qualzuchtverbots auf

    ...m 3. Dezember 2012: Mann der Woche - Qualzüchter im VisierNeue Luzerner Zeitung vom 4. Dezember 2012: Beim Tierschutz gibts HandlungsbedarfSt. Galler Tagblatt vom 13. Dezember 2012: Mehr Tierschutzdelikte angezeigtUrner Wochenblatt vom 5. Januar 2013: Urner Tierschutzpraxis gerät in KritikAppenzeller Volksfreund vom 9. Januar 2013: Das Wohl der Tiere besser im BlickBauernZeitung vom 18. Januar 2013: Urner Tierschutz wird kritisiertMedienecho TV & RadioTele Top vom 27. November 2012: Bilanz: Wie Verstösse gegen den Tierschutz bestraft werdenbluewin.ch vom 27. November 2012: Tierquäler müsse...


  • 2023 03 22 TIR fassungslos: Der Beschuldigte im Skandal-Fall Hefenhofen wird in Bezug auf nahezu alle Tierquälereivorwürfe freigesprochen

    ... vom 4. August 2009 E. 2.3, 6B_360/2016 vom 1. Juni 2017 E. 2.4 sowie BGE 144 IV 345 E. 2.2.3.4).Vorliegend werden Zweifel am Beweismaterial vollumfänglich und einseitig zugunsten des Beschuldigten ausgelegt. In der Konsequenz wird der Beschuldigte somit – obschon seine Grobheit gegenüber Tieren allseits bekannt ist – für seine Taten in stossender Weise nicht zur Rechenschaft gezogen. Vielmehr ist es ihm bzw. seiner Strafverteidigung gelungen, ihn als Opfer darzustellen. Das Gericht hebt die Versäumnisse seitens Veterinär- und Strafbehörden hervor und sieht sich gezwungen, einen Freispruch in ...


Seite 68 von 72