Stiftung für das Tier im Recht
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Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?
Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden? Nein, in der formellen Ausgestaltung eines Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werde...
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Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten?
Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Habe ich als Tierhalter besondere Mieterpflichten? Wer Tiere in einer Mietwohnung hält, muss – ebenso wie jeder andere Mieter – die Hausordnung einhalten und auf die weiteren Bewohner Rücksicht nehmen. So sollte man beispielsweise einen Hund im Treppenhaus an der Leine führen und Verunreinigungen im Garten und den Gemeinschaftsräumen beseitigen. Schliesslich ist jeder Mieter verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäss zu benützen, was beispielsweise nicht mehr der Fall wäre, wenn er ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sehr grosse Hun...
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Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?
Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...
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Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?
Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz? Auch wenn sie nicht vom Tierschutzrecht erfasst sind, stehen zahlreiche wild lebende wirbellose Tiere unter Artenschutz. Es ist verboten, diese Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. Zudem darf man sie weder lebend noch tot – einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester – mitführen, versenden, anbieten, ausführen, andern überlassen, erwerben, in Gewahrsam nehmen oder bei solchen Handlungen mitwirken. Aus der Ordnung der Hautflü...
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2014_08_25 TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-Report
...ird es in der Regel getötet, weil eine weitere Haltung nicht rentabel ist. Damit werden die Tiere zur reinen Ware degradiert und ihre natürlichen Bedürfnisse und Verhaltensweisen weitestgehend missachtet. Dem fundamentalen Prinzip der Achtung der Tierwürde wird mit den bestehenden Haltungsbestimmungen somit nicht genügend Rechnung getragen. Die TIR appelliert deshalb an den Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber und fordert rechtliche Vorschriften, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren und nicht den Nutzungsinteressen der Menschen automatisch Vorrang geben.Den vollständigen Sc...
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2014_09_25 TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab
TIR lehnt erneut geplante Primatenexperimente konsequent ab Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist konsterniert darüber, dass an der Universität und ETH Zürich offenbar erneut umstrittene Tierversuche mit Primaten geplant werden. Die TIR lehnt entsprechende Vorhaben konsequent ab und geht davon aus, dass diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht genehmigt werden. Die Ablehnung muss nötigenfalls gerichtlich erstritten werden. 25.09.2014 Nachdem das Bundesgericht 2009 Experimente mit Primaten, die am Institut für Neuroinformatik der Universität und ETH Zürich hätten durchgeführt ...
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2011_03_01 Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab
Grosse Enttäuschung: Ständerat lehnt Pelzimportverbot ab Entgegen dem positiven Votum des Nationalrats vom Dezember 2010 hat der Ständerat ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzerzeugnisse heute abgelehnt. Die Schweiz hat es damit verpasst, ein deutliches Zeichen gegen die Missstände in der internationalen Pelzproduktion zu setzen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über den Ständeratsentscheid tief enttäuscht. 01.03.2011 Am 1. Dezember 2010 stimmte der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative von Pascale Bruderer (SP/AG) über ein Importverbot für tierquälerisch er...
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2005_01_19 Wichtigster Tierschutz-Gedenkpreis für Antoine F. Goetschel
...-Tier-Beziehung von A bis Z" (2003) und die TIER-CD-ROM (2004). Auch gilt Goetschel als ein Wegbereiter für die politische Umsetzung verschiedener tierschutzrechtlicher Meilensteine – so etwa für die Aufnahme der "Würde der Kreatur" in die Bundesverfassung (1992), die Schaffung des Tieranwalts im Kanton Zürich (1992) und die Lösung des Tieres vom zivilrechtlichen Sachbegriff (2003).Eine weitere herausragende Leistung Goetschels liegt in der Gründung und Etablierung der "Stiftung für das Tier im Recht" (www.tierimrecht.org), der er seit 1995 als Geschäftsleiter vorsteht. Die Stiftung ist sowohl...
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Band 7: Klonen von Tieren – eine ethische Auslegeordnung
Klonen von Tieren – eine ethische Auslegeordnung Samuel Camenzind Die vorliegende Untersuchung umfasst eine Auslegeordnung ethischer Pro- und Contra-Argumente zum Klonen von Säugetieren. Dabei wird aus verschiedenen Positionen eruiert, unter welchen Bedingungen das Zellkerntransferklonen von Tieren ethisch vertretbar ist. Ausgangspunkt dafür bildet der aktuelle Forschungsstand von Technik und Anwendungsmöglichkeiten, auf denen die anthropozentrische, sentientistische und non-sentientistische Bewertungen aufbauen. Anders als zum Klonen von Menschen besteht in der Schweiz für jenes von Tieren ke...
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2009 04 08 Friendsmail Nr. 12: TIR auf Facebook und Wikipedia
Friendsmail Nr. 12: TIR auf Facebook und Wikipedia 8. April 2009 Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Wir freuen uns, Sie kurz vor Ostern auf eine Reihe von Internet-Neuerungen aufmerksam machen zu dürfen:Zuerst einmal ist die TIR ab sofort auch in der virtuellen Welt von "Facebook" mit einer eigenen Gruppe vertreten. Facebook-User haben so die Möglichkeit, sich laufend über unsere Tätigkeiten zu informieren und mit Gleichgesinnten auszutauschen. Damit wir unsere Bekanntheit weiter erhöhen können, würde es uns natürlich freuen, wenn sich möglichst viele TIR-Fre...