Stiftung für das Tier im Recht

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  • Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?

    Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Per...


  • Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?

    ...s eingefangen oder getötet werden. Weder Bequemlichkeit noch finanzielle Gründe sollten im Übrigen dazu führen, vorschnell eine Tötung der Tiere bzw. eine Vernichtung des Nests zu veranlassen. Hinsichtlich der im Rahmen einer Entfernung bzw. Zerstörung oder Umsiedlung des Nests entstehenden Kosten finden sich keine Regelungen im Gesetz. In der Praxis ist das Entfernen von Insektennestern allerdings in aller Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vorsichtshalber ist dies im konkreten Fall vorgängig abzuklären. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfe...


  • Tierversuchsarbeit

    ...ie Tiere vorgängig getötet werden. Die übrigen Versuche werden in leicht-, mittel- und hochbelastende Schweregrade (1–3) eingeteilt. Seit Beginn der statistischen Erhebungen im Jahr 1983 wurden in der Schweiz stets weit mehr als eine halbe Million Wirbeltiere in Versuchen eingesetzt. Zusätzlich wurden jährlich rund eine Million Zucht- und "Überschusstiere" in Schweizer Labors gehalten.Tierversuche sind ethisch kaum zu rechtfertigen und bedeuten mitunter sogar eine Gefahr für gesellschaftliche Werte.Weil Tierversuche hinter verschlossenen Türen stattfinden und transparente Informationen...


  • 2012_10_13 TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde"

    TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde" TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde" Im Rahmen einer öffentlichen Diskussion informierte "Vier Pfoten" in Zürich über ihre Bemühungen zum Schutz von Streuerhunden in der Ukraine. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war Gast der Talkrunde. Ihr Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger berichtete dabei über das internationale Projekt CAROdog, an dem sich die TIR zusammen mit Vier Pfoten und anderen Organisationen beteiligt. 13.10.2012 Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" lud am Freitag, 12. Okto...


  • Missachtung der Tierwürde

    ...wird in Art. 3 lit. a TSchG als der "Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm zu achten ist", umschrieben. Würde zu haben heisst, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe, d. h. in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Mögliche Würdemissachtung stellen das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten, aber auch die Erniedrigung von Tieren, tief greifende Eingriffe in ihr Erscheinungsbild und ihre Fähigkeiten sowie ihre übermässige Instrumentalisierung dar. Zu denken ist dabei an da...


  • Bibliothek

    Online-Datenbank der TIR-Bibliothek In der Datenbank der TIR-Bibliothek finden Sie über 24'000 Bücher, Aufsätze und Filme zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft. Sämtliche aufgeführten Werke sind in der Geschäftsstelle von Tier im Recht auch physisch einsehbar. Die TIR-Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Kopiermöglichkeiten sind vorhanden.Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr (oder nach Absprache). Für einen Besuch bitten wir Sie, sich vorgängig anzumelden: Tel. +41 (0)43 443 06 43.Ausgewählte Neuzugänge finden Sie im aktuellen Newsletter der TIR-Bibliot...


  • Eidgenössisches Hundegesetz

    Eidgenössisches Hundegesetz Eidgenössisches Hundegesetz Allgemeines Im Gegensatz zum eidgenössischen Tierschutzrecht bezweckt das, was gemeinhin als "Hunderecht" verstanden wird, nicht primär den Schutz des Hundes, sondern vielmehr den Schutz des Menschen vor dem Hund. Gemeint sind also beispielsweise Vorschriften zur Haltung von verhaltensauffälligen oder potenziell gefährlichen Hunden und wie im Falle von Vorfällen mit Hunden vorgegangen werden soll. Da die Wahrung solcher Sicherheitsinteressen keine Bundeskompetenz darstellt sondern in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt, hat sich...


  • Projekte

    ...die Tiere vorgängig getötet werden. Die übrigen Versuche werden in leicht-, mittel- und hochbelastende Schweregrade (1–3) eingeteilt. Seit Beginn der statistischen Erhebungen im Jahr 1983 wurden in der Schweiz stets weit mehr als eine halbe Million Wirbeltiere in Versuchen eingesetzt. Zusätzlich wurden jährlich rund eine Million Zucht- und "Überschusstiere" in Schweizer Labors gehalten.Tierversuche sind ethisch kaum zu rechtfertigen und bedeuten mitunter sogar eine Gefahr für gesellschaftliche Werte.Weil Tierversuche hinter verschlossenen Türen stattfinden und transparente Informationen kaum v...


  • 2008_12_09 Der grosse Ratgeber "Tier im Recht transparent" beantwortet alle wichtigen Alltagsfragen zum Umgang mit Heimtieren klar und leicht verständlich

    Der grosse Ratgeber "Tier im Recht transparent" beantwortet alle wichtigen Alltagsfragen zum Umgang mit Heimtieren klar und leicht verständlich Der grosse Ratgeber "Tier im Recht transparent" beantwortet alle wichtigen Alltagsfragen zum Umgang mit Heimtieren klar und leicht verständlich Seit dem 1. September 2008 gilt das neue Tierschutzrecht. Was dies für Heimtierhal­tende bedeutet, wird im 600-seitigen Praxisratgeber "Tier im Recht transparent“, der von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in Zusammenarbeit mit dem Schulthess-Verlag erarbeitet wurde und ab sofort erhältlich ist, ausführl...


  • 2018 06 05 TIR enttäuscht: Nationalrat empfiehlt Ablehnung der Hornkuh-Initiative

    TIR enttäuscht: Nationalrat empfiehlt Ablehnung der Hornkuh-Initiative Die Hornkuh-Initiative fordert die finanzielle Unterstützung von Tierhaltern, die ihre Rinder und Ziegen nicht enthornen. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hierüber enttäuscht und hofft jetzt auf die Unterstützung des Anliegens durch das Volk. 05.06.2018 In der Schweiz werden zahlreichen Rindern und Ziegen routinemässig die Hörner entfernt. Schätzungen zufolge sind mehr als 70 Prozent al...


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