Rassenverbot für Hunde stösst auf Ablehnung
Erleichterung macht sich breit: In der Vernehmlassung stösst das geforderte Rassenverbot bei den Kantonen und den Parteien auf Ablehnung. Sind dieselben aber auch bereit, die bisherigen Wildwüchse im kantonalen Hunderecht zugunsten einer vernünftigen eidgenössischen Lösung aufzugeben?
16.09.2007
Seit Anfang der politischen und medialen Diskussion um gefährliche Hunde hat sich die Stiftung für das Tier im Recht gegen ein Rassenverbot ausgesprochen. Endlich findet sie damit Gehör:
Zum Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens vermeldet die Schweizerische Depeschenagentur, die Kantone und alle politischen Parteien sprächen sich gegen Rassenverbote aus. Ausser der Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) wird im Artikel daneben einzig die Stiftung für das Tier im Recht erwähnt mit ihrer Überlegung, die vorgeschlagenen Massnahmen seien teils unverhältnismässig und schränkten das natürliche Verhalten der Hunde ungebührlich ein.
Grosse Sorge bereitet allerdings die künftige Entwicklung des
Hunderechts.
Ein Beispiel: Sind Kantone und Parteien wirklich willens,
die bisherigen kantonalen und teils kommunalen Hundegesetzgebungen
zugunsten einer verhältnismässigen und zielorientierten eidgenössischen
Lösung vollständig aufzugeben? Sonst liefe das Hunderecht in der Schweiz
komplett aus dem Ruder - auf den Schultern praktisch aller Hunde, die
dafür nichts können.
- Artikel Tages-Anzeiger vom 14.09.2007 "Rassenverbot für Hunde stösst auf Ablehnung"
- TIR-Stellungnahme zum Vernehmlassungsvorschlag und kantonales Hunderecht