"Blick am Abend" berichtet über Schweizer Tierschutzstrafpraxis
In ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2015 hat die Pendlerzeitung "Blick am Abend" ausführlich über die Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) berichtet. Der Beitrag konzentrierte sich auf die Darstellung schwerer Tierschutzdelikte. Dem Leser wird ein Eindruck über die strafrechtliche Ahndung von Tierschutzverstössen und die immer noch bestehenden Vollzugsmängel im Tierschutzstrafrecht vermittelt.
16.01.2015
Auch die Höhe der für Tierschutzverstösse ausgesprochenen Bussen und Geld- bzw. Freiheitsstrafen wird im aktuellen Gutachten analysiert. Der TIR-Bericht zeigt, dass die zuständigen Behörden den gesetzlichen Strafrahmen mit Bussen, die im Mittel bei 300 Franken liegen, und mit bedingten Geldstrafen, deren Mittelwert 20 Tagessätze beträgt, bei Weitem nicht ausschöpfen. Dadurch werden Tierschutzverstösse noch immer bagatellisiert.
Diese Kritik hat nun auch der "Blick am Abend" aufgenommen. Anhand von Fallbeispielen, in denen es etwa um das Ertränken, Erschlagen und Erschiessen von Katzen oder das Erwürgen und Zertrampeln eines Hundewelpen geht, wird aufgezeigt, mit welchen Delikten sich die Strafbehörden hierzulande unter anderem beschäftigen. Die Pendlerzeitung kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Beurteilung solcher Tierschutzdelikte den zur Verfügung stehenden Strafrahmen bei Weitem nicht ausschöpfen. Der Bericht hilft der TIR, Druck auf die zuständigen Strafbehörden aufzubauen, damit Tierschutzdelikte ernster genommen und angemessen bestraft werden. Den vollständigen Bericht lesen Sie hier.