Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2018 03 15 Petitionsübergabe in Bern: "Keine Wildtiere im Zirkus"

    ...ben. 15.03.2018 Auf 26 Schachteln wird die Botschaft heute Nachmittag in Bern zu lesen sein: Keine Wildtiere im Zirkus. Dies ist die Forderung, welche die Initianten der Petition – ProTier, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und VIER PFOTEN – heute in Form von 70'676 Unterschriften in Bern stellen werden. Die Petition fordert den Bundesrat auf, das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen und Varietés zu verbieten. Mit diesem deutlichen Statement ist die Schweizer Regierung aufgefordert, die wissenschaftlich fundierten Bedenken gegen eine Wildtierhaltung im Zirkus ernst zu nehmen und das lä...


  • 2018 08 27 Bezirksgericht Andelfingen verurteilt Landwirt wegen fahrlässiger Tierquälerei

    ...i im Sinne von Art. 26 Abs. 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 TSchG und Art. 12 Abs. 3 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 70 sowie einer Busse von CHF 300 verurteilt. Mit dieser Strafe stützte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft. Es handle sich um einen beispielhaften Fall für den unweigerlichen Konflikt zwischen Landwirtschaft und Natur. Diesen könne man nur mit grösstmöglicher Sorgfalt lösen. Der Mensch trage die Hauptverantwortung für die Natur und müsse daher alles in seiner Macht stehende tun, um solche Unfälle zu verhindern. Wird ein Zaun für notwendig erachtet ...


  • Betäuben

    ...shandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG bzw. von einer qualvollen Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG auszugehen. Ausnahmen von der Betäubungspflicht Von der Betäubung kann zunächst abgesehen werden, wenn dies aufgrund einer Notsituation nicht möglich ist. Aber auch in diesem Fall muss alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste auf ein Minimum zu reduzieren. Ausnahmen von der Betäubungspflicht gelten zudem für die Tötung von Wirbeltieren bei der Jagd und im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen sowie für Fälle, in denen die angewendete Tö...


  • Vernachlässigung

    ...tung erfahren. Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG  verlangt lediglich eine "Vernachlässigung", während das alte Recht noch eine "starke Vernachlässigung" forderte. Somit sind die Anforderungen zur Tatbestandserfüllung gesenkt worden. Folglich stellt seither auch eine leichte Vernachlässigung bereits eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar.  Der Übertretungstatbestand der mangelhaften Haltung i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG kommt bei der Verletzung von Tierhalterpflichten somit nur noch zur Anwendung, wenn es sich beim Verstoss um eine absolute Bagatelle handelt. Die allgemeinen Anfor...


  • Eidgenössisches Hundegesetz

    ...Rechtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen müssen Vom Entwurf bis zur Ablehnung: Das gescheiterte eidgenössische Hundegesetz Im April 2007 hat die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) erstmals ein von einer eigens hierfür eingesetzten Subkommission vorbereitetes eidgenössisches Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde vorgestellt. Dieses basierte auf einer noch vorzunehmenden Verfassungsänderung, womit dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden übertragen werden sollte.Der Entwurf der WBK unt...


  • 2014_12_12 TIR kritisiert Entscheid des Zürcher Obergerichts betreffend Verwendung eines Nasenrings bei Kühen

    ...shandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Ob der Begriff "Flotzmaul" im Sinne des Legalitätsprinzips eng ausgelegt werden muss oder ob eine weite Auslegung mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar wäre, ist für die vorliegende Fragestellung nicht ausschlaggebend, da das Tierschutzgesetz das ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten per se unter Strafe stellt (Art. 4 Abs. 2 TSchG).Das Durchstossen der Nasenscheidewand ist zweifelsfrei als Schadenszufügung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu qualifizieren. An diesem Umstand vermag auch Einwand des Obergerichts, dass ...


  • 2004_10_18 Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht

    Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. 18.10.2004 Die am häu­figsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tier­delikte hin­ter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutz...


  • 2023 07 21 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp

    Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) stellt mit ihrem zweiten Bibliotheksnewsletter des Jahres 2023 wiederum ausgewählte Neuzugänge vor. Präsentiert werden dabei Bücher, Artikel und Filmbeiträge zu tierrelevanten Themen. Im Fokus der aktuellen Ausgabe steht das Buch "Anders satt – Wie der Ausstieg aus der Tierindustrie gelingt", das eine umfassende Transformation unseres Ernährungssystems vorschlägt und dazu lösungsorientierte Wege aufzeigt.  21.07.2023 Der Ausstieg aus der Tierindustrie ist ein radikaler Schritt, den die Philosophin ...


  • 2023 11 17 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp

    Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) stellt mit ihrem dritten Bibliotheksnewsletter des Jahres 2023 wiederum ausgewählte Neuzugänge vor. Präsentiert werden dabei Bücher, Artikel und Filmbeiträge zu tierrelevanten Themen. Im Fokus der aktuellen Ausgabe steht das Buch "Thing: Inside the Struggle for Animal Personhood", das die Bemühungen für die Anerkennung der fundamentalen Rechte von nicht-menschlichen Tieren auf unkonventionelle Art und Weise aufzeigt. 17.11.2023 Der Mensch (Homo sapiens) nimmt im Hinblick auf seine geistigen Fähigke...


  • 2024 02 23 TIR erschüttert über Ausmass der Grausamkeit bei Tiertransporten

    TIR erschüttert über Ausmass der Grausamkeit bei Tiertransporten Ein Frachtschiff mit 19'000 Rindern an Bord sorgt aktuell für globale Aufmerksamkeit. Es steht symbolisch für das Versagen der menschlichen Gesellschaft im Umgang mit Tieren. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass entsprechende Tiertransporte nicht mit öffentlichen Geldern subventioniert werden.  23.02.2024 Millionen Tiere werden jedes Jahr quer durch Europa und andere Kontinente transportiert. Dies aufgrund einer Subventionspolitik, die Anreize für den Lebendtransport schafft und damit v...


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