Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2019 06 06 Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild

    Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild Gemeinsam mit VIER PFOTEN und ProTier hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute ihre aktuelle Sensibilisierungskampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" in der französischsprachigen Schweiz lanciert. Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. And...


  • Stopp Pelz!

    Stopp Pelz! Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist, werden in der Schweiz nach wie vor zahlreiche entsprechende Erzeugnisse verkauft. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind Jacken mit Pelzkragen in den Wintermonaten auch hierzulande keine Seltenheit. Die Gewinnung der Felle ist seit den Achtziger...


  • 2012_05_23 TIR-Gutachten belegt Rechtmässigkeit eines Delfin-Importverbots

    TIR-Gutachten belegt Rechtmässigkeit eines Delfin-Importverbots TIR-Gutachten belegt Rechtmässigkeit eines Delfin-Importverbots Gemäss einem von der Conny-Land AG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten soll ein allfälliges Importverbot für Delfine rechtswidrig sein. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt in einer ausführlichen Stellungnahme hierzu auf, dass ein entsprechendes Einfuhrverbot nicht nur aus Gründen des Tierschutzes geboten, sondern auch rechtskonform wäre. Der Nationalrat wird am 29. Mai über die Frage befinden. 23.05.2012 Nachdem sich in der Frühlingssession der Nationalrat...


  • Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar?

    Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar? Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar? Ja, das Tierschutzrecht enthält ein ausdrückliches Verbot der Zoophilie, das heisst von sexuell motivierten Handlungen mit Tieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich in Art. 16 Abs. 2 lit. j der Tierschutzverordnung (TschV). Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier durch die sexuell motivierte Handlung in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wurde. Nach Art. 197 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) ebenfalls strafbar sind eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abb...


  • Ab wann ist man Eigentümer eines zugelaufenen Tieres?

    Ab wann ist man Eigentümer eines zugelaufenen Tieres? Ab wann ist man Eigentümer eines zugelaufenen Tieres? Ein Finder kann erst Eigentümer eines zugelaufenen Tieres werden, wenn er seinen gesetzlichen Finderpflichten nachgekommen ist: Ist einem der Eigentümer des gefundenen Tieres bekannt, muss man diesen benachrichtigen. Ansonsten hatte man den Fund bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale  (STMZ) oder der für die Fundmeldung zuständigen kantonalen Stelle anzuzeigen. Weitere Ausführungen zum korrekten Vorgehen bei einem Tierfund finden Sie hier.Kommt der Finder diesen Pflichten nach, so beg...


  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier (z.B. Katze)?

    Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier (z.B. Katze)? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier (z.B. Katze)? Im Falle eines Verkehrsunfalls sind alle Beteiligten zum sofortigen Anhalten verpflichtet. Da im Strassenverkehrsgesetz (SVG) für Tiere keine speziellen Vorschriften bestehen, fällt der Unfall mit einem Tier in die Kategorie „Sachschaden“. Bei einem Unfall mit einem Sachschaden, ist man gemäss dem SVG dazu verpflichtet, den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Falls dies nicht möglich ist, muss die Polizei ...


  • Fischerei

    ...sche nicht umgehend getötet, sondern in sogenannten Setzkeschern (ins Wasser gehängte Netz- oder Drahtgehäuse) bzw. kleinen Kanistern oder Eimern transportiert werden, in denen sie einer fortgesetzten Stresssituation ausgesetzt sind. Verbotene Handlungen beim Fischen Da Fische Wirbeltiere sind, gelten für den Umgang mit ihnen ausserdem die allgemeinen Grundsätze von Art. 4 TSchG. Demnach darf niemand einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Während der Fischfang zur Nahrungsmittelgewinnung oder Bestandsregul...


  • Werbung

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen kantonalen Behörden stichprobenweise kontrolliert (Art. 215 Abs. 1 TSchV). Gegen Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt kann Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt auch für Werbungen, die Darstellungen von Gewalttätigkeiten oder pornografische Handlungen mit Tieren enthalten.


  • 2013_07_12 Kritische Besprechung eines Bundesgerichtsentscheids durch die TIR im aktuellen "Jusletter" publiziert

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, begangen durch eine Vernachlässigung seiner Kühe, frei (Entscheid 6B_635/2012).Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) liegt dem Urteil allerdings eine fehlerhafte Auslegung des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung zugrunde (vgl. TIR-Newsmeldung vom 19. April 2013). Die kritische Würdigung des Bundesgerichtsurteils durch TIR-Mitarbeiter lic. iur. Andreas Rüttimann wurde nun auch in der aktuellen Ausgabe der juristischen Onlinezeitschrift "Jusletter" publiziert und so einem breiten Fachpublikum zugänglich gemacht. Die tierschutzrechtliche Aus...


  • 2013_10_15 TIR referiert am Hornfest 2013 der IG Hornkuh

    TIR referiert am Hornfest 2013 der IG Hornkuh TIR referiert am Hornfest 2013 der IG Hornkuh Am Sonntag fand bereits zum dritten Mal das jährliche Hornfest der IG Hornkuh statt, die sich gegen das in der Landwirtschaft weitverbreitete Enthornen von Kühen und Ziegen zur Wehr setzt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigte an der Veranstaltung im Rahmen eines Referats auf, dass das Enthornen eine rechtswidrige Missachtung der Tierwürde darstellt. 15.10.2013 Die vor wenigen Jahren ins Leben gerufene IG Hornkuh setzt sich auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für einen finanziellen An...


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