Kritische Besprechung eines Bundesgerichtsentscheids durch die TIR im aktuellen "Jusletter" publiziert
Am 14. März sprach das Bundesgericht einen Landwirt, der zwei stark verschmutzte Kühe im Schlachthof angeliefert hatte, vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) liegt dem Urteil allerdings eine fehlerhafte Auslegung des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung zugrunde. Die kritische Würdigung des Urteils durch den TIR-Mitarbeiter Andreas Rüttimann wurde nun auch im aktuellen "Jusletter" publiziert.
12.07.2013
Der durch die Vorinstanz der Tierquälerei schuldig gesprochene Landwirt hatte Beschwerde gegen seine Verurteilung eingelegt. Mit Entscheid vom 14. März 2013 hiess das Bundesgericht diese gut und sprach ihn vom Vorwurf der Tierquälerei gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, begangen durch eine Vernachlässigung seiner Kühe, frei (Entscheid 6B_635/2012).
Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) liegt dem Urteil allerdings eine fehlerhafte Auslegung des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung zugrunde (vgl. TIR-Newsmeldung vom 19. April 2013). Die kritische Würdigung des Bundesgerichtsurteils durch TIR-Mitarbeiter lic. iur. Andreas Rüttimann wurde nun auch in der aktuellen Ausgabe der juristischen Onlinezeitschrift "Jusletter" publiziert und so einem breiten Fachpublikum zugänglich gemacht.
Die tierschutzrechtliche Auseinandersetzung mit dem betreffenden
bundesgerichtlichen Entscheid fördert das juristische Verständnis des
Tierschutzrechts in Fachkreisen und führt zu einer vermehrten
Auseinandersetzung mit den tierschutzrechtlichen Anliegen im Rahmen der
Schweizer Jurisprudenz.