Ab wann ist man Eigentümer eines zugelaufenen Tieres?
Kommt der Finder diesen Pflichten nach, so beginnt gemäss Art. 722 Abs. 1 bis Zivilgesetzbuch (ZGB) ab dem Zeitpunkt, in dem der Tierfund gemeldete wurde, eine Frist von zwei Monaten zu laufen.
Diese Rechtslage gilt im Übrigen nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für den Fall, dass ein Tier in einem Tierheim abgegeben wurde. Wurde der Fund korrekt gemeldet, so kann nach dem Ablauf der zwei Monate auch das Tierheim Eigentum am Findeltier begründen und es daher ab diesem Zeitpunkt auch weitervermitteln.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.