Stiftung für das Tier im Recht

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  • Betäuben

    ...shandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG bzw. von einer qualvollen Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG auszugehen. Ausnahmen von der Betäubungspflicht Von der Betäubung kann zunächst abgesehen werden, wenn dies aufgrund einer Notsituation nicht möglich ist. Aber auch in diesem Fall muss alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste auf ein Minimum zu reduzieren. Ausnahmen von der Betäubungspflicht gelten zudem für die Tötung von Wirbeltieren bei der Jagd und im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen sowie für Fälle, in denen die angewendete Tö...


  • Vernachlässigung

    ...tung erfahren. Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG  verlangt lediglich eine "Vernachlässigung", während das alte Recht noch eine "starke Vernachlässigung" forderte. Somit sind die Anforderungen zur Tatbestandserfüllung gesenkt worden. Folglich stellt seither auch eine leichte Vernachlässigung bereits eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar.  Der Übertretungstatbestand der mangelhaften Haltung i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG kommt bei der Verletzung von Tierhalterpflichten somit nur noch zur Anwendung, wenn es sich beim Verstoss um eine absolute Bagatelle handelt. Die allgemeinen Anfor...


  • Eidgenössisches Hundegesetz

    ...Rechtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen müssen Vom Entwurf bis zur Ablehnung: Das gescheiterte eidgenössische Hundegesetz Im April 2007 hat die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) erstmals ein von einer eigens hierfür eingesetzten Subkommission vorbereitetes eidgenössisches Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde vorgestellt. Dieses basierte auf einer noch vorzunehmenden Verfassungsänderung, womit dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden übertragen werden sollte.Der Entwurf der WBK unt...


  • 2016_08_04 TIR erfreut: Erstmals Bestrafung wegen Zucht von brachyzephalen Katzen

    ...ramts Dielsdorf vom 26. Juni 2015 (TIR-Datenbank: ZH15/195 und ZH15/196) wurde den Züchtern das Verwenden von brachyzephalen Katzen zur Last gelegt. Brachyzephalie steht für Kurz- bzw. Rundköpfigkeit. Betroffene Tiere leiden aufgrund der Verkürzung und Abflachung des Kopfes an verengten Nasengängen, was Atem- und Fressprobleme zur Folge hat. Zudem kann die Tränenflüssigkeit nicht mehr richtig abfliessen, weshalb die Augen der Katzen permanent verklebt sind und es zu chronischen Augenentzündungen kommt. Aufgrund des runden, breiten Kopfs können die Tiere häufig lediglich per Kaiserschnitt gebär...


  • 2014_12_12 TIR kritisiert Entscheid des Zürcher Obergerichts betreffend Verwendung eines Nasenrings bei Kühen

    ...shandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Ob der Begriff "Flotzmaul" im Sinne des Legalitätsprinzips eng ausgelegt werden muss oder ob eine weite Auslegung mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar wäre, ist für die vorliegende Fragestellung nicht ausschlaggebend, da das Tierschutzgesetz das ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten per se unter Strafe stellt (Art. 4 Abs. 2 TSchG).Das Durchstossen der Nasenscheidewand ist zweifelsfrei als Schadenszufügung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu qualifizieren. An diesem Umstand vermag auch Einwand des Obergerichts, dass ...


  • Team

    ...solviert: 2026 Yana Le Bars, Zürich . 2025 Marlene Zysset, ZürichMarie Kolb, Leipzig (D)Viviane Bürki, Zürich Hedda Bölsterli, BuochsAlessia Bura, NiederglattFinn Hasler, Kriens 2024 Sophie Lieb, MeggenFerdinand Driller, Freiburg (D)Leticia Andorno, München (D)Marie Widmer, Prangins Nisha Cardoza, ZürichNatalie Deusch, München (D)Waimea Hellstern, Bern 2023 Perla Bachmann, BerikonAnnina Flösser, JonaNatalie Noureddin, ZürichArianna Sclabas, KirchbergMedi Zenklusen, Susten Marlene Schaffer, A - Bruck an der LeithaAline Kündig, AuOliver Middelmann, GeroldswilManuela Kaufmann, SurseePhilipp Eiche...


  • 2018 12 14 Ombudsstelle SRG Deutschschweiz stützt von TIR eingereichte Beanstandung einer Kochsendung

    ...älerei gemäss Art. 26 TSchG eingestuft und strafrechtlich verfolgt. Die TIR kritisiert in ihrer Beanstandung den Umstand, dass die Sendung es unterlässt, die offensichtliche Tierschutzrelevanz des Umgangs mit den Krabben journalistisch-kritisch einzubetten. Im Gegenteil beschreibt David Rocco das "Putzen" der Tiere begeistert als Herausforderung, während er einem sich bei vollem Bewusstsein befindenden Tier die Scheren und den Panzer entfernt. Gemäss Einschätzung der TIR verstösst die Sendung durch diese unkritische Darstellung von Tierquälereien gegen das im RTVG vorgeschriebene Gebo...


  • 2022 07 25 TIR erfreut: Fischer wegen Tierquälerei verurteilt

    ...rquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Tierquälereien stellen Vergehen – und nicht blosse Übertretungen – dar und sind mit einem höheren Strafrahmen verbunden. Die Bagatellisierung der Tat im vorliegenden Fall wird auch darin deutlich, dass es der verurteilten Person anheimgestellt wird, die Bezahlung der Busse in Form von 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.Obschon die TIR sowohl die Qualifizierung der Tat als auch die Sanktionshöhe scharf kritisiert, stellt die Verurteilung des Täters dennoch einen kleinen Erfolg für die Anerkennung des Eigenwerts von Fischen dar. Die TIR...


  • 2025 12 17 Tierschutzorganisationen fordern: Keine Verwendung tierquälerisch erzeugter Antikörper in der Pharmaindustrie

    ...u ahnden sind (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Weiter zeigt die Handhabung der Kaninchen, dass die Tiere in der betreffenden Haltung als Ware gesehen und behandelt werden und deren Eigenwert als empfindungsfähige Lebewesen vollends ungeachtet bleibt. So scheinen sich die Mitarbeitenden etwa über die Kaninchen lustig zu machen und diese zum blossen Mittel für menschliche Zwecke zu degradieren. Der in den Filmaufnahmen gezeigte Umgang mit den Tieren stellt somit klar eine strafrechtlich zu verfolgende Missachtung der Tierwürde dar.Die TIR hat nach dem Bekanntwerden der Filmaufnahmen eine...


  • Jura

    ... taxe des chiens du 26 septembre 2001 (645.1)Ordonnance concernant la taxe des chiens du 30 octobre 2001 (645.11)Ordonnance portant exécution de la législation fédérale sur la protection des animaux du 29 janvier 2013 (455.1)Loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Loi sur la chasse) du 11 décembre 2002 (922.11)Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Ordonnance sur la chasse) du 6 février 2007 (922.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährlich...


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