Stiftung für das Tier im Recht
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2013_04_02 Tiere keine Sachen – Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung
Tiere keine Sachen – Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung Tiere keine Sachen – Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung Tiere gelten in der Schweiz seit dem 1. April 2003 rechtlich gesehen nicht mehr als Sachen, sondern ganz einfach als Tiere. Augrund dieses Paradigmenwechsels haben zahlreiche Schweizer Gesetze tierrelevante Anpassungen erfahren. Die Erfahrung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt allerdings, dass den Tieren auch zehn Jahre nach ihrer Loslösung vom Objektstatus noch immer nicht der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. 02.04.2013 Seit dem 1. April 20...
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2012_05_07 Bundesgericht bestätigt Tierhalteverbot für Thurgauer Bauer
Bundesgericht bestätigt Tierhalteverbot für Thurgauer Bauer Bundesgericht bestätigt Tierhalteverbot für Thurgauer Bauer Ein Landwirt aus dem Kanton Thurgau zog ein gegen ihn und alle in seinem Haushalt lebenden Personen ausgesprochenes Tierhalteverbot bis vor Bundesgericht. Dieses hat den vorinstanzlichen Entscheid nun bestätigt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Schaffung wichtiger Präjudizien im Bereich des Tierschutzrechts durch höchstrichterliche Rechtsprechung sehr. 07.05.2012 Die Tierhaltung des Bauern bot bei mehreren Kontrollen seit 2002 immer wieder Anlass zu Beans...
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2011_07_26 Fabien Rohrer und immohorizont sind Partner der TIR
Fabien Rohrer und immohorizont sind Partner der TIR Fabien Rohrer und immohorizont sind Partner der TIR Der ehemalige Snowboard-Profi Fabien Rohrer und der Maklerverbund immohorizont unterstützen die Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Immobilieninteressenten sollen künftig auf die Arbeit der TIR aufmerksam gemacht werden. Die TIR bietet im Gegenzug spezielle Dienstleistungen an. 16.07.2011 Fabien Rohrer, einst Halfpipe-Weltmeister und auch heute noch engagierter Snowboard-Lehrer, hat sich mit der Idee an die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gewandt, deren Tätigkeit den Kunden des von ih...
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2007_08_30 Stiftung für das Tier im Recht steuert einen wichtigen Beitrag zum Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" des Harald Fischer Verlags bei
Stiftung für das Tier im Recht steuert einen wichtigen Beitrag zum Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" des Harald Fischer Verlags bei Stiftung für das Tier im Recht steuert einen wichtigen Beitrag zum Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" des Harald Fischer Verlags bei Ende August 2007 ist im renommierten Harald Fischer Verlag (Erlangen) der Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" erschienen. Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich, einen ausführlichen Aufsatz zum Verhältnis zwischen Tierschutzrecht und Tier...
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2006_01_13 Massnahmen gegen gefährliche Hunde untauglich und verfassungswidrig
Massnahmen gegen gefährliche Hunde untauglich und verfassungswidrig Die Stiftung für das Tier im Recht lehnt die vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden insgesamt ab. Die Bevölkerung ist selbstverständlich bestmöglich vor gefährlichen Hunden zu schützen. Begrüsst werden daher das Verbot der Aggressionszucht und die vorgesehene Meldepflicht für Beissvorfälle und Hunden mit erhöhter Aggressionsbereitschaft. 13.01.2006 Durch gezielte Erziehungs- und Haltungsmethoden kann bei Hunden praktisch aller Rassen ein übersteigertes Aggressionsverhalten ausgelöst...
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2005_06_03 Die Stiftung in Cambridge/UK
...er Fachrichtungen u.a. aus der Veterinärmedizin folgten dem eineinhalbstündigen Vortrag im Rahmen der Seminarreihe der Gruppe Tierschutz und Mensch-Tier-Beziehung der Universität Cambridge. Auf grosses Interesse ist namentlich die Auswertung Schweizer Tierschutzstraffälle gestossen, und der renommierte Tierschutz-Professor Donald Broom teilte aufgrund seiner eigenen Erfahrungen die Beurteilung der Stiftung mit Bezug auf mangelhafte Fachkenntnisse der Gerichte vor allem mit Bezug auf das Tierschutzrecht, auf ausbaufähige Kenntnisse von VeterinärInnen im selben Bereich und auf die sehr schleppen...
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Thurgau
Kanton Thurgau Hunderecht Kanton Thurgau Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Hundegesetz vom 5. Dezember 1983 (641.2)Hundeverordnung vom 16. Oktober 1984 (641.21)Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Mai 2018 (922.1)Verordnung des Regierungsrats zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Mai 2018 (922.11) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass Mensch und Tier nicht gefährdet oder belästigt werden (§ 1 Abs. 1 Hundegesetz/TG). Der Halter bzw. die Halterin hat dafür zu sorgen,...
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Bundesverfassung
Bundesverfassung Gesetzestexte Bundesverfassung Die Bundesverfassung (BV) ist der höchste Erlass des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und übrigen Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie bildet damit die Grundlage, auf der alle Regelungen aufgebaut werden.Am 2. Dezember 1973 hiessen Volk und Stände den damals neuen Tierschutzartikel (Art. 25bis) der Bundesverfassung mit knapp 84% Ja-Voten sowie der Zustimmung aller Kantone gut. Damit wurde der Grundstein für die Staatsaufgabe Tierschutz gelegt: Der Artikel erklärte die materiel...
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Nashorn-Horn
Nashorn-Horn Nashorn-Horn Allgemeines Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die Zahl wildlebender Nashörner von etwa 500'000 auf weniger als 30'000 verringert. Vier der fünf Nashornarten gelten als bedroht; drei davon werden sogar als stark gefährdet eingestuft. Die Gefährdung des weltweiten Nashornbestands kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Ein wichtiger Faktor ist etwa die zunehmende Fragmentierung des Lebensraums der Nashörner aufgrund der fortschreitenden Nutzung durch den Menschen und die damit einhergehende Begrenzung von Fortpflanzungsmöglichkeiten. Hauptsächli...
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2021 08 04 TIR begrüsst Tierquälerei-Urteil des Zürcher Obergerichts
TIR begrüsst Tierquälerei-Urteil des Zürcher Obergerichts Das Zürcher Obergericht hat am 11. Mai 2021 eine Tierhalterin wegen Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt und nun die schriftliche Begründung vorgelegt. Die Täterin hatte es unterlassen, ihre gebärende Hündin rechtzeitig für einen Kaiserschnitt ins Tierspital zu fahren, weshalb das Tier und die fünf ungeborenen Welpen in der Folge qualvoll verendeten. Zum Prozess vor dem Obergericht kam es, nachdem die Staatsanwaltschaft sowie das Veterinäramt des Kantons Zürich Berufung gegen den zunächst ergange...