Bundesgericht bestätigt Tierhalteverbot für Thurgauer Bauer
Ein Landwirt aus dem Kanton Thurgau zog ein gegen ihn und alle in seinem Haushalt lebenden Personen ausgesprochenes Tierhalteverbot bis vor Bundesgericht. Dieses hat den vorinstanzlichen Entscheid nun bestätigt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Schaffung wichtiger Präjudizien im Bereich des Tierschutzrechts durch höchstrichterliche Rechtsprechung sehr.
07.05.2012
Die Tierhaltung des Bauern bot bei mehreren Kontrollen seit 2002 immer wieder Anlass zu Beanstandungen. In den Jahren 2006 und 2008 wurde er wegen verschiedener tierschutzrechtlicher Verstösse jeweils zur Zahlung einer Busse verurteilt. Der Landwirt hatte unter anderem Tiere ohne Schmerzausschaltung enthornt und Kälbern nicht genügend Trinkwasser zur Verfügung gestellt, sodass diese massiv ausgetrocknet waren. Zudem hatte er kranken Kälbern nicht die notwendige medizinische Versorgung zukommen lassen und die Haltungseinrichtungen nicht mit ausreichend Einstreu versehen.
Weil das kantonale Veterinäramt bei einer Kontrolle im April 2010 erneut diverse gravierende Mängel festgestellt hatte, erliess es gegen den Tierhalter und sämtliche in seinem Haushalt lebenden Personen auf unbestimmte Zeit ein sich auf alle Nutztiere beziehendes Tierhalteverbot. Nachdem der Bauer dieses zunächst beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft und danach beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau erfolglos angefochten hatte, gelangte er an das Bundesgericht. Dieses bestätigte nun das Tierhalteverbot mit der Begründung, der Landwirt sei grundsätzlich nicht in der Lage, seine Tiere ordnungsgemäss zu halten.
Auch den Einwand der Verletzung der Wirtschaftsfreiheit wies das
oberste Gericht zurück, da es dem Bauern unbenommen bliebe, den Betrieb
auf Ackerbau umzustellen oder den Hof an einen Pächter zu übergeben.
Ausserdem hielt es fest, dass die Wirtschaftsfreiheit keinen Anspruch
auf gesetzeswidrige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs
gewähre.
Weil Tierschutzfälle bislang nur selten bis vor
Bundesgericht weitergezogen wurden, sind entsprechende Präjudizien
leider rar. Die TIR begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts daher
nicht nur inhaltlich, sondern auch, weil solche höchstrichterliche
Urteile einen wichtigen Beitrag zu Weiterentwicklung, Konkretisierung
und praktischer Anwendung des Tierschutzrechts leisten.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil 2C_635/2011.