Stiftung für das Tier im Recht
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Buch whale zone 02
TIR Bücher whale zone 02 - Das Buch zum internationalen ASMS-Symposium whale zone 02 - Das Buch zum internationalen ASMS-Symposium16.07.2002 Internationale Kapazitäten aus Wissenschaft, Praxis und Politik trafen sich im Sommer 2002, weit vom nächsten Meer entfernt, im Gottlieb Duttweiler Institut bei Zürich zum ASMS-Symposium "whale zone 02". Sie haben ein Zeichen für den Schutz der Meeressäuger gesetzt. Am Symposium hat Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht seine Gedanken und Visionen über die Würde des Wals vorgestellt.Jetzt sind die eindrücklichen Vorträge und Interviews m...
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2021 12 23 Friendsmail Nr. 60: Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2020 / Pelzimportverbot / Frohe Festtage!
Friendsmail Nr. 60: Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2020 / Pelzimportverbot / Frohe Festtage! 23.12.2021 Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR)Ein weiteres bewegtes Jahr neigt sich bereits wieder seinem Ende zu. Auch in diesen schwierigen Pandemie-Zeiten lag uns das Wohl der Tiere selbstverständlich sehr am Herzen. So waren wir stets TIR bestrebt, all unsere Tierschutzprojekte unbeirrt voranzutreiben und unseren Dienstleistungsbetrieb so gut wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Aus einer Vielzahl von rechtlichen, praktischen oder politischen Tierschutzthemen, mit denen wir uns ...
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2023 12 21 Friendsmail Nr. 62: TIR wünscht frohe Festtage
Friendsmail Nr. 62: TIR wünscht frohe Festtage 21.12.2023 Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR)Wir stehen am Ende eines intensiven und ereignisreichen Jahres. 2023 war geprägt von einigen Herausforderungen und Rückschlägen, aber auch von vielen positiven Momenten und schönen Erfolgen.Für Ihr Interesse an unsere Tierschutzarbeit, Ihr Vertrauen und Ihre fortwährende Unterstützung danken wir Ihnen von Herzen. Das vergangene Jahr hat uns einmal mehr gezeigt, dass noch immer viel Arbeit vor uns liegt. Die TIR wird sich auch im kommenden Jahr mit grossem Engagement für den Schutz und...
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2024 04 18 Friendsmail Nr. 63: Neue Sensibilisierungskampagne
Friendsmail Nr. 63: Neue Sensibilisierungskampagne 18.04.2024 Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR)Seit unserer letzten Friendsmail ist bereits wieder einige Zeit vergangen. Wir können auf ereignisreiche und spannende Monate zurückblicken. Gerne fassen wir hier einige Highlights für Sie zusammen. Wir wünschen Ihnen einen beschwingten Frühling und bedanken uns für Ihre treue Unterstützung!In Verbundenheit und mit herzlichen Grüssen,Ihre TIR Neue TIR-Kampagne In unserer neuen Sensibilisierungskampagne "Das Schweizer Tierschutzrecht ist leider nicht so gut wie die Schweizer Schoko...
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Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben
Sensibilisierungskampagne 2022 Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben. in Zusammenarbeit mit Ruf Lanz.Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Heimtiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Sport- und Freizeittiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Wildtiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Versuchstiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben. in Zusammenarbeit mit Ruf Lanz. Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Heimtiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Sport- und Freizeittiere Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben - Wildtiere ...
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2016_08_23 Tierversuchsstatistik 2015 – beschönigende Darstellung des BLV
Tierversuchsstatistik 2015 – beschönigende Darstellung des BLV Am 11. August hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Tierversuchsstatistik für das Jahr 2015 veröffentlicht. Insgesamt wurden in der Schweiz im letzten Jahr 682'333 Tiere in Versuchen eingesetzt, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 75'828 Tieren beziehungsweise 12.5 % entspricht. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) stellt das BLV die Situation in seiner Medienmitteilung stark verharmlosend dar. 23.08.2016 Das BLV weist in seiner Medienmitteilung zur Tierversuchsstatistik ...
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2016_10_12 Keine Strafuntersuchung gegen Zirkus Royal – TIR schwer enttäuscht über skandalöse Entscheidung
Keine Strafuntersuchung gegen Zirkus Royal – TIR schwer enttäuscht über skandalöse Entscheidung Im August 2016 erstattete Tier im Recht (TIR) Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Circus Royal wegen Missachtung der Tierwürde im Rahmen der Vorführung von sieben Löwinnen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen liess gestern verlauten, dass sie keine Strafuntersuchung gegen das Zirkusunternehmen eröffnen werde. Für die TIR ist diese Entscheidung aus rechtlicher Sicht nicht haltbar. 12.10.2016 Der Circus Royal hat auf seiner diesjährigen Tournee eine Raubtiernummer mit sieben Löw...
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2025 09 26 FWI: Über 40'000 Menschen unterschreiben Vernehmlassung
FWI: Über 40'000 Menschen unterschreiben Vernehmlassung Innerhalb von knapp fünf Wochen haben über 30’000 Personen aus der ganzen Schweiz die öffentliche Stellungnahme der Feuerwerksinitiative (FWI) zum indirekten Gegenvorschlag unterschrieben. Zusätzlich sammelte VIER PFOTEN Schweiz noch 12'000 Unterschriften. Das ist ein starkes Zeichen! 26.09.2025 Heute waren wir gemeinsam mit den anderen Trägerorganisationen der Initiative auf dem Bundesplatz in Bern und haben die Unterschriften dem Parlament übergeben – mit der klaren Forderung: Privates Feuerwerk einschränken – zum Schutz von Mensch, Tie...
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Nidwalden
.... 14 Hundegesetz/NW i.V.m. § 4 Abs. 1 Hundeverordnung/NW). Die Steuer wird monatlich errechnet, wenn ein Hund nicht während des gesamten Kalenderjahres gehalten wird (Art. 15 Abs. 2 Hundegesetz/NW). Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden auf Friedhöfen, Spielplätzen und Strandbädern ist verboten. Auf Sportplätzen und in Schulhausanlagen gilt eine generelle Leinenpflicht (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/NW). In den Wildruhegebieten gilt vom 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht (im Einzelnen siehe die Pläne im Anhang zur Verordnung über die Wildruhegebiete). In den Wildruhe...
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Solothurn
...hen Orten (§ 4 lit. a Hundeverordnung/SO). Im Einzelfall gilt eine Leinenpflicht zudem unter anderem für Hunde, die nicht ständig unter Kontrolle gehalten werden können (§ 4 lit. b Hundeverordnung/SO). Herrenlos herumstreifende und wildernde Hunde dürfen von den Organen der Jagdaufsicht und den Jagdberechtigten ohne Entschädigungsfolgen abgeschossen werden, wenn sie für das Wild eine unmittelbare Gefahr darstellen, deren Haltende nicht bekannt sind oder nicht sofort festgestellt und verwarnt werden können oder die Verwarnung der Haltenden erfolglos geblieben ist (§ 41 JaV/SO). 3. Massna...