Friendsmail Nr. 60: Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2020 / Pelzimportverbot / Frohe Festtage!
23.12.2021
Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR)
Ein weiteres bewegtes Jahr neigt sich bereits wieder seinem Ende zu. Auch in diesen schwierigen Pandemie-Zeiten lag uns das Wohl der Tiere selbstverständlich sehr am Herzen. So waren wir stets TIR bestrebt, all unsere Tierschutzprojekte unbeirrt voranzutreiben und unseren Dienstleistungsbetrieb so gut wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Aus einer Vielzahl von rechtlichen, praktischen oder politischen Tierschutzthemen, mit denen wir uns in den letzten Monaten befasst haben, seien zum Jahresabschluss zwei besonders hervorgehoben:
Im November haben wir der Öffentlichkeit unsere umfassende Jahresstudie zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis präsentiert. Die insgesamt 1919 im Jahr 2020 ergangenen Strafentscheide wegen Tierschutzdelikten bedeuten gegenüber dem Vorjahr eine leichte Abnahme. Über die Hälfte aller Entscheide betraf Delikte an Heimtieren, die am häufigsten betroffenen Tiere waren Hunde (754 Fälle) und Rinder (342 Fälle). Mit unserer 82-seitigen Analyse konnten wir aufzeigen, dass bei der Verfolgung und Ahndung von Tierquälereien und anderen Tierschutzverstössen gesamtschweizerisch nach wie vor grosser Verbesserungsbedarf besteht. Noch immer sind erhebliche kantonale Unterschiede festzustellen und werden Tierschutzdelikte von den Strafbehörden häufig bagatellisiert. Wie jedes Jahr ist unsere Jahresanalyse auch bei den Medien auf ein beträchtliches Echo gestossen, sodass wir mit Blick auf weitere Verbesserungen bei der Umsetzung des Tierschutzstrafrechts eine breite Öffentlichkeit ansprechen und weiteren Druck auf die zuständigen Behörden aufbauen konnten. Die umfassende TIR-Analyse, weitere Informationen zum Thema und das grosse Medienecho finden Sie hier.
Über einen grossen politischen Erfolg durften wir uns zudem im Dezember freuen, als der Nationalrat sich mit einer überwältigenden Mehrheit von 144 zu 31 Stimmen für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ausgesprochen hat. Die TIR kämpft seit vielen Jahren schon für ein entsprechendes Einfuhrverbot. Denn nur auf diese Weise lässt sich verhindern, dass durch eine inländische Nachfrage Pelzproduktionsformen im Ausland gefördert werden, die nach Schweizer Massstäben als tierquälerisch zu bezeichnen sind von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung entschieden abgelehnt werden. In zwei Rechtsgutachten haben wir bereits 2011 und 2017 dargelegt, dass ein Einfuhrverbot auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre. Unsere Argumentation und rechtlichen Schlussfolgerungen wurden dann in einer Motion von Matthias Aebischer (SP/BE) übernommen, der der Nationalrat jetzt derart deutlich zugestimmt hat. Für einen endgültigen Durchbruch braucht es nun allerdings auch noch eine Mehrheit im Ständerat. Es ist zu hoffen, dass dieser der Vorlage ebenfalls zustimmen wird.
Abschliessend möchten wir Ihnen ganz herzlich für die Sympathie und das Vertrauen danken, das Sie uns während des vergangenen anspruchsvollen Jahres geschenkt haben. Das Wissen um Ihre treue Unterstützung gibt uns Zuversicht und viel Schwung, um uns auch im neuen Jahr voller Tatendrang und Herzblut für das Tier im Recht einzusetzen und die vielen anstehenden Projekte zu realisieren! Nach einer kurzen Festtagspause sind wir ab dem 3. Januar 2022 wieder für Sie da.
Nun wünschen wir Ihnen geruhsame, frohe Festtage und für 2022 von Herzen alles Gute – bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf Ihre Mitmenschen und Tiere auf!
In Verbundenheit, Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
PS: Damit wir uns weiterhin mit voller Kraft für das Wohl der Tiere einsetzen können, sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte helfen Sie uns mit einer Spende! Herzlichen Dank!