Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010 05 11 Friendsmail Nr. 18: Die Bunten Hunde - Grosse Tierschutz-Benefizauktion!

    Friendsmail Nr. 18: Die Bunten Hunde - Grosse Tierschutz-Benefizauktion! 11. Mai 2010 Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Es freut uns sehr, Sie heute auf unser grosses Benefizprojekt "Gesucht: Ein Zuhause für Bunte Hunde" aufmerksam machen zu dürfen, das wir gemeinsam mit der Stiftung TierRettungsdienst & Tierheim Pfötli durchführen.Dabei geht es um den Verkauf von 92 lebensgrossen Figuren des österreichischen Künstlers DEES, die uns der grosse Tierfreund François Loeb zur Verfügung gestellt hat. Jede Figur ist mit ihrer individuellen Bemalung ein Unikat und kann im ü...


  • 2008 12 19 Friendsmail Nr. 11: MERRY X-MAS & HAPPY NEW YEAR!

    Friendsmail Nr. 11: MERRY X-MAS & HAPPY NEW YEAR! 19. Dezember 2008 Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Das 2008 geht dem Ende zu – und wir hoffen, Sie dürfen zufrieden auf ein erfülltes Jahr zurückblicken. Für die TIR war es ein intensives Jahr, in dem wir verschiedene grosse Projekte anpacken und verwirklichen konnten.Das Resultat unserer Hauptaktivität des Jahres 2008 ist seit einigen Tagen auf dem Markt: unser 600-seitiger Praxisratgeber "Tier im Recht transparent", den wir in Zusammenarbeit mit dem Schulthess Verlag herausgeben konnten. Das Nachschlagewer...


  • Tessin

    ...egge sui cani/TI TI i.V.m. Art. 6 Regolamento sui cani/TI).Hunde im Alter von mehr als drei Monaten müssen registriert werden und es ist eine jährliche Steuer zu entrichten (Art. 4 Legge sui cani/TI). Bei der Registrierung auf der Gemeinde muss sofort der Nachweis erbracht werden, dass a) eine Haftpflichtversicherung besteht und b) der "Corso di base" besucht wurde (sofern keine Ausnahme vorliegt). Fehlen diese Nachweise, setzt die Gemeinde Fristen (3 Monate für die Versicherung, 6 Monate für den Kurs) (Art. 3 Regolamento sui cani/TI). An öffentlichen Orten, die von Personen und/oder Tiere...


  • Uri

    Kanton Uri Hunderecht Kanton Uri Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, KSJV) vom 14. Dezember 1988 (40.3111)Veterinärverordnung vom 21. Mai 2012 (60.2111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu ge...


  • Zug

    Kanton Zug Hunderecht Kanton Zug Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Es existieren keine kantonalen Hunde-Bestimmungen, mit Ausnahme der Jagdgesetzgebung.Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 (932.11)Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) vom 17. Dezember 1998 (931.1) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Im Wald und am Waldrand müssen Hunde in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. V...


  • Souvenirs und Konsumgüter

    Souvenirs und Konsumgüter Viele Tier- und Pflanzenarten sind heutzutage vom Aussterben bedroht und unterliegen dem internationalen Abkommen CITES oder sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren, aber auch von Produkten solcher Arten, ist streng reguliert und in einigen Fällen sogar verboten. Neben der ersatzlosen Beschlagnahme am Zoll kann bei Verstössen sogar ein Strafverfahren drohen. Nicht verlassen können sich Touristen zudem darauf, dass sie von Händlern auf bestehende Bewilligungspflichten oder Verbote aufmerksam gemacht werden. Reisende...


  • 2006_03_23 Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes.

    Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes Das Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für gesamte Rassen ist unverhältnismässig. Die Stiftung für das Tier im Recht wiederholt ihre Forderung nach einem einheitlichen Bundes-Hundegesetz. 23.03.2006 Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen Hunderechts. Namentlich die geplante Meldepflicht für Bissverletzungen von Menschen sowie deren zentrale Registrierung stellen wichtige praxistaugliche Ansätze für die Verbesser...


  • 2015_03_27 Unzureichender rechtlicher Schutz von Terrarientieren

    Unzureichender rechtlicher Schutz von Terrarientieren Die Haltung von Terrarientieren – insbesondere von Reptilien – boomt. Allerdings stellen einige dieser Tierarten hohe Anforderungen an ihre Umwelt, weshalb die Anschaffung eines exotischen Wildtieres stets wohl überlegt sein sollte. Trotz der hohen Zahl gehaltener Terrarientiere ist ihre rechtliche Erfassung nach wie vor in vielen Bereichen ungenügend. Aufgrund des mangelhaften rechtlichen Schutzes und der oftmals unzureichenden Kenntnisse über ihre Bedürfnisse besteht für diese Tiere ein hohes Risiko, Opfer von Tierschutzverstössen zu werd...


  • 2013_10_17 TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz

    TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz Zum diesjährigen Welternährungstag veranstaltete die Fachhochschule Nordwestschweiz in Kooperation mit weiteren Hochschulen und Fachverbänden eine Tagung zu den gravierenden sozialen Folgen der Spekulation mit Lebensmitteln. Als Trägerin der Tagung unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Anliegen der Veranstaltung und weist auf den direkten Zusammenhang zwischen dem Menschenrecht auf Nahrung und der Problematik der Nu...


  • 2010_07_30 Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere

    Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Die aktuelle Diskussion um die Tötung der beiden Bärenjungen Urs und Berna (Bärenpark, Kanton Bern) stellt ein anschauliches Beispiel für den im schweizerischen Recht fehlenden, jedoch dringend notwendigen allgemeinen Lebensschutz für Tiere dar. Christine Künzli von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erläutert die entsprechende Rechtslage im Internet-TV "VJii" und spricht sich dabei für einen juristischen Lebensschutz von Tieren aus. 30.07.2010 Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) schützt das Wohlergehen ...


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