Unzureichender rechtlicher Schutz von Terrarientieren
Die Haltung von Terrarientieren – insbesondere von Reptilien – boomt. Allerdings stellen einige dieser Tierarten hohe Anforderungen an ihre Umwelt, weshalb die Anschaffung eines exotischen Wildtieres stets wohl überlegt sein sollte. Trotz der hohen Zahl gehaltener Terrarientiere ist ihre rechtliche Erfassung nach wie vor in vielen Bereichen ungenügend. Aufgrund des mangelhaften rechtlichen Schutzes und der oftmals unzureichenden Kenntnisse über ihre Bedürfnisse besteht für diese Tiere ein hohes Risiko, Opfer von Tierschutzverstössen zu werden.
27.03.2015
In tierschutzrechtlicher Hinsicht gelten
alle Reptilien und Amphibien als Wildtiere. Für diverse Arten ist eine
Einfuhr- und Haltebewilligung, ein Sachkundenachweis oder eine
sogenannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung erforderlich.
Nicht vom Anwendungsbereich der Tierschutzgesetzgebung erfasst sind
allerdings wirbellose Tiere, so auch unzählige klassische Terrarientiere
wie Spinnen, Skorpione oder Insekten. Trotzdem müssen sich natürlich
auch die Halter dieser Tiere über deren Bedürfnisse informieren, um
ihnen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.
Viele Terrarientiere verfügen über ein hochentwickeltes
Empfindungsvermögen. Demgegenüber fehlt ihnen oftmals die entsprechende
Ausdrucksmöglichkeit, was zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung ihres
Zustands führt.
Dieser Umstand sowie das fehlende Fachwissen über die Ansprüche dieser Tiere machen Terrarientiere zu potenziellen Opfern von Tierschutzdelikten. Die TIR forderte deshalb bereits in ihrer Analyse der Tierschutzstrafpraxis 2009 vom Zoofachhandel und insbesondere von den Tierschutzvollzugsbehörden eine erhöhte Sensibilität für die Bedürfnisse von Terrarientieren. Durch umfassende Aufklärung, verbesserte Aus- und Weiterbildung, vermehrte Kontrollen, unverzügliches Einschreiten und konsequente Strafverfolgung könnten Haltungsfehler breitflächig unterbunden werden.
Im Sinne dieser Forderung verweist die TIR an dieser Stelle gerne auf die Website www.recht.pogona.ch, die in umfassender Weise die Rechtsgrundlagen für Terrarientiere zusammenfasst und sie einem grossen Publikum übersichtlich zur Verfügung stellt. Die Inhalte der Website wurden von der dipl. Umwelt-Naturwissenschaftlerin ETH und Terrarientierexpertin Sabine Nasitta im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit der TIR erarbeitet.