Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_12_09 Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen

    Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Reptilien, Amphibien und Spinnentiere sind hochentwickelte, empfindungs- und leidensfähige Tiere, die ihren Emotionen jedoch kaum Ausdruck verleihen können. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verankerte Schutz wird oft auch ihren Beutetieren verw...


  • 2007_07_06 Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7

    Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7 Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7 Jeder Verkehrssünder wird hart bestraft. Doch wenn einer Hunde oder Kühe quält, kommt er praktisch ungeschoren davon. Plädoyer für mehr Tieranwälte in der Schweiz. 06.07.2007 Letzte Woche hat der Nationalrat mit einer Stimme mehr den Tieren eine Stimme im Strafverfahren untersagt. Stimmt das für Sie?Stimmen haben die Tiere ganz verschiedenartige. Leihen Sie Ihr Gehör am Morgen dem Vogelgeplapper? Dem Schnurren der Katze, dem Fieps...


  • Pelz

    ...sweise gehalten und getötet werden. Pelzprodukte dienten längst nicht mehr der Erfüllung eines praktischen Bedürfnisses, sondern in erster Linie als Statussymbol. Unzählige aufklärende Antipelzkampagnen haben in der Pelzindustrie zwischenzeitlich zu starken Verlusten und in der Öffentlichkeit zu verbreiteter Ablehnung gegenüber Pelzerzeugnissen geführt. Seit einigen Jahren hat der Import von Echtpelz jedoch wieder stark zugenommen. Heutzutage stehen nicht mehr die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Besätze an Kragen, Stiefeln und Mützen im Fokus. Das dahinterstehende Tierleid ist dadurch...


  • Basel-Landschaft

    ...n (§ 8 Abs. 3 lit. a WJV/BL). Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten (§ 8 Abs. 3 lit. b WJV/BL). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde bedarf es vor der geplanten Anschaffung einer Bewilligung (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz/BL). Als potenziell gefährliche und damit bewilligungspflichtige Hunde gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,...


  • Newsmeldungen 2003

    ...-Tier-Beziehung von A-Z"28.09.2003Auf den 4. Oktober (Welttiertag) 2003 ist das Buch von Dr. iur. Gieri Bolliger und Dr. iur. Antoine F. Goetschel über "Das Tier im Recht - 99 Facetten der  Mensch-Tier-Beziehung von A-Z" erschienen. Pressemappe online - Ein Jahr nach Annahme "Tier keine Sache"02.10.2003Gerichte denken allmählich um. Vorstellung des neuen Buches der Stiftung für das Tier im Recht "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z". Medienecho: Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z07.10.2003Das auf den Welttiertag hin erschiene...


  • Nutztiere - Veganismus

    ...halten, genutzt und getötet. Sie sind nur solange nützlich, wie ein finanzieller Ertrag aus ihnen erwirtschaftet werden kann. Ihrem Dasein als Lebewesen kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu, womit sie auf reine Rechnungsfaktoren reduziert werden. Gerade eine solche Betrachtung von Tieren,... ...hutzgedankens hat u.a. durch den Staat zu erfolgen und sollte sich im Sinne eines Kreislaufs in Werbung, Konsumentenschutz, Landwirtschafts- und Handelsförderung niederschlagen. Insbesondere sind öffentliche Anstalten und Einrichtungen zu verpflichten, ausschliesslich tierische Erzeugnisse aus Schwe...


  • 2011_06_08 Interpellation Jositsch zum Enthornen von Rindern – TIR fordert Verbot

    ...n kann (Art. 3 lit. a TSchG). Die hierfür erforderliche Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt, dass das Enthornen für die angestrebten Ziele zwar geeignet, jedoch nur bezüglich der wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter auch erforderlich ist. Die Verletzungsgefahr für Tiere und Pflegepersonal lässt sich durch zweckmässige Vorkehrungen (bauliche Aspekte, Herdenmanagement und eine gute Mensch-Tier-Beziehung) bei der Laufstallhaltung erheblich vermindern.In der Güterabwägung darf das Argument der Verletzungsgefahr somit nicht berücksichtigt werden. Die auf der Seite des Eingriffsnutzens verblei...


  • 2017 11 17 Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt Tierquäler zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe

    Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt Tierquäler zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe Das Bezirksgericht Dielsdorf hat am Mittwoch, 15. November 2017 einen 34-jährigen Mann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Der Beschuldigte hatte im Zeitraum zwischen März 2013 und Januar 2016 wiederholt mutwillig mit Gewalt auf sieben Katzen eingewirkt, so dass diese verstarben oder eingeschläfert werden mussten. Auslöser des Verfahrens war eine Meldung durch die behandelnde Tierärztin an die zuständige Veterinärbehörde. 17.11.2017 Als der Beschuldigte Anfang 2013 bei seiner Partne...


  • 2016_07_28 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zum Jagdrecht und zur Nachsuche

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) darstelle. Ein mehrstündiges Zuwarten widerspreche dem Zweck der Nachsuche, der ja gerade im Auffinden und Erlösen des Tieres liege. Entsprechend dem jagdrechtlich verankerten Grundsatz der Weidgerechtigkeit sei der Jäger zur grösstmöglichen Sorgfalt, zur Vermeidung unnötiger Qualen und zur Bewahrung der Würde der Tiere verpflichtet. Ein Verstoss gegen diese Pflichten erfülle den tierschutzrechtlichen Tatbestand der Tierquälerei. In der Folge sprach das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken, eine Verbindungsbus...


  • 2004_09_27 Zum TSchG-Entwurf zu Handen des Ständerates

    .... Diese betreffen u.a.den Schutz des Lebens von Tieren und das Verbot der ungerechtfertigten Tötung von Tieren;den Schutz von Tieren vor sexuellen Handlungen des Menschen (Zoophilie);die Einführung einer Tieranwaltschaft gemäss Minderheitsantrag sowiedie Aus- und Weiterbildung auch von Strafverfolgungsbehörden im Tierschutz. Weitere Informationen:Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht zum TSchG vom 27.9.04 - Fassung WBK S (PDF)


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