Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2021 11 24 TIR-Analyse zeigt: Viele Tierschutzverstösse werden nach wie vor bagatellisiert

    ... vor bagatellisiert Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) belegt mit ihrer neusten Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis, dass sich der Vollzug des Tierschutzstrafrechts in den letzten 40 Jahren insgesamt deutlich verbessert hat. Dennoch besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzdelikte von den Behörden oftmals bagatellisiert und zu mild bestraft. 24.11.2021 Im Jahr 2020 wurden der TIR vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 1919 Strafentscheide wegen Tierquälereien oder anderen Tierschutzverstössen zugestellt. Gegenübe...


  • 2024 11 14 Alternativen zu Tierquälerei: Warum Pelz und Daunen der Vergangenheit angehören sollten

    ...iz verkauft werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich daher bereits seit vielen Jahren für ein Importverbot ein. 14.11.2024 In der Schweiz existieren seit Langem keine Pelzfarmen mehr. Die Pelzproduktion ist unter Einhaltung der Mindestanforderungen des Tierschutzrechts schlicht nicht rentabel. Stattdessen werden jährlich tonnenweise Pelze und Pelzprodukte aus dem Ausland importiert und verkauft. Von diesen stammen ungefähr 95 Prozent aus Pelzfarmen, wobei China derzeit der grösste Produzent von Nerz-, Fuchs- und Marderhundfellen ist. Aber auch in Europa werden Pelze produzie...


  • 2025 09 11 FWI: Vernehmlassung läuft – jetzt mitmachen!

    ... liegt nun vor, und die Vernehmlassung läuft. Bis zum 28. September 2025 können wir alle unsere Stimme erheben. Gemeinsam mit den anderen Trägerorganisationen der Initiative haben wir hierfür eine Petition gestartet, die eine Stellungnahme mit konkreten Forderungen zum Erlassentwurf enthält und die wir – zusammen mit euren Unterschriften – dem Parlament übergeben werden. Je mehr Menschen sie unterzeichnen, desto deutlicher wird: Die Bevölkerung will weniger private Knallerei und mehr Schutz für Mensch, Tier und Umwelt. Unsere zentralen Forderungen sind:Nur an bewilligten Anlässen: Laute Feuerw...


  • Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?

    ...s Kaufvertrags sind die Parteien weitgehend frei. Ein Kaufvertrag über ein Tier kann daher beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass sie sich darüber einig sein müssen, welches Tier zu welchem Preis verkauft werden soll. Sind diese Punkte geklärt, ist der Vertrag zustande gekommen und das Geschäft rechtlich gültig.Aus Beweisgründen empfiehlt es sich dennoch, einen Tierkaufvertrag ...


  • Kann ein ehemaliger Besitzer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen?

    ...erausverlangen? Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, in welchem Zeitpunkt der alte Besitzer seinen Anspruch auf Rücknahme des Tieres geltend macht. Tut er das innert zwei Monaten seit der vorschriftsgemässen Meldung bzw. Anzeige des Fundes bei der kantonalen Meldestelle oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ), so kann der alte Besitzer sein Tier herausverlangen. Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen bei einem Tierfund finden Sie hier. Sind diese zwei Monate abgelaufen, so ist eine Rücknahme des Tieres gegen den Willen des Finders allerdings nicht mehr möglich,...


  • Sodomie

    Sodomie Sodomie Allgemeines Weil der Begriff Sodomie sowohl historisch als auch heutzutage in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie ("Tierliebe") für sexuelle Handlungen mit Tieren treffender. Rechtliche Erfassung -> siehe Zoophilie


  • Tierseuchenrecht

    ...ektionskrankheiten, die auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Das Tierseuchenrecht wird in erster Linie durch das Tierseuchengesetz (TSG) sowie die Tierseuchenverordnung (TSV) geregelt und ausserdem durch diverse Verordnungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergänzt. Hier finden Sie auf einen Blick sämtliche wichtigen Erlasse zum Tierseuchenrecht. Eidgenössische Erlasse Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG, 916.40)Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV, 916.401)Verordnung des...


  • 2010_09_09 TIR-Aufsatz zum Verhältnismässigkeitsprinzip im Tierschutzrecht

    ...ärz 2010 referierte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) anlässlich der Konferenz "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" an der Akademie Bad Boll über das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz. Im Sammelband zur Tagung ist der Vortrag nun auch in schriftlicher Form erschienen. 09.09.2010 Die vom 5. bis 7. März 2010 im süddeutschen Bad Boll durchgeführte Tierschutz-Konferenz stiess auf reges öffentliches Interesse (siehe die entsprechende TIR-Newsmeldung). Beachtung fand dabei insbesondere auch das Referat von Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der T...


  • 2009_02_02 TIR-Chat in der Fernsehsendung "Kassensturz" vom 2. Juni 2009

    ...t. Ausserdem stehen die TIR-Experten den Fernsehzuschauern in einem Live-Chat für Fragen rund um das Tier im Recht zur Verfügung. 02.06.2009 Die Konsumentensendung "Kassensturz" widmet sich am nächsten Dienstag (2. Juni, 21.05 Uhr, SF1) in einem ausführlichen Beitrag einem Gerichtsfall aus dem Kanton Luzern, in dem einem Katzenhalter eine beträchtliche Busse wegen "Haltens eines gefährlichen Tieres" auferlegt wurde. Im Bericht äussert sich der TIR-Geschäftsleiter über den Sinn und Unsinn des Vorgehens der betreffenden Strafbehörde, die offenbar bereits Hauskatzen als "gefährliche Tiere" einstu...


  • Band 2: Affektionswert-Ersatz bei Haustieren

    ... und seit 2003 auch die Schweiz die Tiere in der Rechtsordnung vom Sachstatus befreit. Diese Änderung hat sich direkt auf verschiedene Rechtsbereiche ausgewirkt. Im Haftpflichtrecht verleiht Art. 43 Abs. 1bis OR dem Halter eines verletzten oder getöteten Haustieres einen Affektionswert- Ersatzanspruch. Entsprechend hat der Richter bei der Bemessung des Schadenersatzes auch den emotionalen Wert einzubeziehen, den der Tierhalter seinem Tier infolge einer persönlichen, ausserhalb wirtschaftlicher Überlegungen stehenden Hochschätzung beimisst. Der vorliegende Aufsatz untersucht den Affektionswert-...


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