TIR-Analyse zeigt: Viele Tierschutzverstösse werden nach wie vor bagatellisiert
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) belegt mit ihrer neusten Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis, dass sich der Vollzug des Tierschutzstrafrechts in den letzten 40 Jahren insgesamt deutlich verbessert hat. Dennoch besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzdelikte von den Behörden oftmals bagatellisiert und zu mild bestraft.
24.11.2021
Wie in den Vorjahren zeigen sich hinsichtlich der Beurteilung von Tierschutzdelikten grosse kantonale Unterschiede. So etwa wurden 2020 vom Kanton Jura lediglich vier Fälle eingereicht, während im Kanton Zürich 320 Strafentscheide ergingen. Bei den relativen Fallzahlen – Anzahl Fälle pro 10'000 Einwohner – weist der Kanton Tessin mit 0.51 den niedrigsten und der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 12.89 Fällen pro 10'000 Einwohner den höchsten Wert aus. Der kantonale Durchschnitt liegt bei 2.64 Fällen pro 10'000 Einwohner.
Über die Hälfte aller Strafentscheide betraf Delikte an Heimtieren. Die am häufigsten betroffenen Tiere waren Hunde (754 Fälle) und Rinder (342 Fälle). Beachtlich ist der Anstieg der Reptilienfälle, die sich 2020 um mehr als die Hälfte auf 70 erhöhte. Auch die Zahl jener Fälle, in denen strafbare Handlungen an Fischen zur Beurteilung standen, hat 2020 mit 145 einen neuen Höchstwert erreicht.
Auch in der Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis wurden erhebliche Mängel festgestellt. So beispielsweise wird der zur Verfügung stehende Strafrahmen – je nach Deliktsart Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen und Bussen von bis zu 20'000 Franken – von den Behörden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Der Median der Bussen lag im Jahr 2020 bei 400 Franken, jener der bedingten Geldstrafen bei 30 Tagessätzen. Für reine Tierschutzdelikte wurden 2020 lediglich in 26 Fällen unbedingte Geldstrafen und sogar nur in einem einzigen Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen ausgesprochen.
Die vollständige Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2020 finden Sie hier.
Weitere Informationen
Medienecho Online-Medien
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- 24 heures vom 24.11.2021: Pas assez de sévérité face à la maltraitance animale
- RSI vom 24.11.2021: Animali maltrattati, "giustizia blanda"
- Tierwelt vom 24.11.2021: Tierschutzverstösse ziehen zu lasche Strafen nach sich
- BauernZeitung vom 24.11.2021: Und wieder sind Heimtiere stärker von Tierquälerei betroffen als Nutztiere
- Radio Bern RaBe vom 24.11.2021: Milde Urteile bei Verstössen gegen Tierschutzgesetz
- Aargauer Zeitung vom 24.11.2021: Stiftung Tier im Recht wirft Justiz fehlendes Fachwissen vor
- Luzerner Zeitung vom 24.11.2021: Stiftung Tier im Recht wirft Justiz fehlendes Fachwissen vor
- St. Galler Tagblatt vom 24.11.2021: Stiftung Tier im Recht kritisiert Umsetzung des Tierschutzrechts
- Schweizer Bauer vom 24.11.2021:Tierschutzstrafvollzug: TIR sieht Handlungsbedarf
- Liechtensteiner Volksblatt vom 24.11.2021: Rechtsprechung zu lax: Tierrecht-Stiftung sieht Handlungsbedarf
- nau.ch vom 24.11.2021: Tierrecht-Stiftung sieht erheblichen Handlungsbedarf bei Tierschutz
- Bote der Urschweiz vom 24.11.2021: Stiftung Tier im Recht wirft Justiz fehlendes Fachwissen vor