TIR-Aufsatz zum Verhältnismässigkeitsprinzip im Tierschutzrecht
Im März 2010 referierte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) anlässlich der Konferenz "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" an der Akademie Bad Boll über das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz. Im Sammelband zur Tagung ist der Vortrag nun auch in schriftlicher Form erschienen.
09.09.2010
Die vom 5. bis 7. März 2010 im süddeutschen Bad Boll durchgeführte Tierschutz-Konferenz stiess auf reges öffentliches Interesse (siehe die entsprechende TIR-Newsmeldung). Beachtung fand dabei insbesondere auch das Referat von Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, über das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG). Der für das Tierschutzrecht fundamentale Grundsatz wurde dabei anhand des konkreten Anwendungsbeispiels des Enthornens von Rindern beleuchtet, wobei Bolliger auch immer wieder Querverweise zum schweizerischen Tierschutzrecht hergestellt hat.
Der Vortrag erlangte beim Fachpublikum, in dem sich auch viele Behördenvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befanden, grosse Aufmerksamkeit, was sich in einer angeregten Fragerunde und vielen weiteren engagierten Diskussionen im Rahmen der gesamten Tagung zeigte.
Im September 2010 ist nun der ausführliche Tagungsband zur Bad
Boller-Konferenz erschienen, in dem auch der für die schriftliche
Fassung etwas ausgebaute TIR-Beitrag zu finden ist. Das Werk kann direkt
bei der Evangelischen Akademie Bad Boll bestellt werden. Klicken hierzu
hier.
In elektronischer Form ist der Beitrag
"Bolliger/Gerritsen, Zum Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen
Tierschutzgesetz" zudem hier erhältlich.