Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2015_07_07 TIR enttäuscht über revidierte Jagdverordnung

    ...estens 15 Nutztiere getötet worden sind oder wenn Menschen gefährdet werden, indem sich Wölfe in der Nähe von Siedlungen aufhalten und sich wenig scheu oder aggressiv zeigen. Dabei werden die Jungwölfe ins Visier genommen, deren Abschuss mit dem neuen Verordnungsentwurf nun möglich wird.Die TIR ist mit diesen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, nicht einverstanden. Aus diesem Grund reichte sie eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Anpassungen ein. Das BAFU ist den Vorschlägen der TIR jedoch nicht gefolgt. Die Änd...


  • 2015_05_12 TIR begrüsst Urteil des Bundesgerichts betreffend unbeschränktes Tierhalteverbot gegen einen Landwirt

    TIR begrüsst Urteil des Bundesgerichts betreffend unbeschränktes Tierhalteverbot gegen einen Landwirt Das Bundesgericht hat am 31. März 2015 ein gegen einen Landwirt verfügtes unbeschränktes Tierhalteverbot für Nutztiere bestätigt. Der Verurteilte hatte wiederholt und in schwerer Weise gegen das Tierschutzrecht verstossen. Die TIR begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts. 12.05.2015 Der verurteilte Landwirt hält auf seinem im Kanton Appenzell gelegenen Hof eine grosse Anzahl Tiere. Am 9. November 2011 waren es 100 Rinder (38 Kühe und 62 Kälber) sowie – nach eigenen Angaben – zwei Pferde, 22 Z...


  • 2015_02_18 TIR enttäuscht: Umsetzung des Kükentötungsverbot in Nordrhein-Westfalen gescheitert

    TIR enttäuscht: Umsetzung des Kükentötungsverbot in Nordrhein-Westfalen gescheitert Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde Ende 2013 das maschinelle Massentöten sogenannter "Eintagsküken" verboten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsste den mutigen Schritt der Landesregierung, dieser aus Tierschutzsicht höchst fragwürdigen Praxis entgegenzutreten. Gestützt auf die von den betroffenen Brütereien geforderte gerichtliche Überprüfung hat das Verwaltungsgericht Minden das Verbot nun aufgehoben. 18.02.2015 Im September 2013 forderte das Landwirtschaftsministerium des Bun...


  • 2014_12_01 Umgang mit Fischen: Bericht der Eidgenössischen Ethikkommission stützt die Forderungen der TIR

    ...chweis gefangen und getötet werden dürfen. Ausserdem begrüsst die TIR die Schlussfolgerungen der EKAH in Bezug auf Aquakulturen, deren problematische Aspekte die TIR in ihrer Analyse ebenfalls aufgreift.Die TIR ist insgesamt sehr erfreut über den EKAH-Bericht und die daraus resultierenden Forderungen, die sich in vielen Punkten mit ihren eigenen rechtlichen Bestrebungen decken. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht der Ethikkommission.


  • 2011_08_26 TIR gratuliert OceanCare zum UNO-Spezialberater-Status

    TIR gratuliert OceanCare zum UNO-Spezialberater-Status TIR gratuliert OceanCare zum UNO-Spezialberater-Status Die Tier- und Umweltschutzorganisation OceanCare wurde gestern durch die UNO in New York mit dem Spezialberater-Status gewürdigt. Der international tätige Verein hat damit einen grossen Erfolg für den Tierschutz erzielt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) arbeitet regelmässig mit OceanCare zusammen und gratuliert ihr herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung! 26.08.2011 "Die Anerkennung bedeutet einerseits eine Würdigung der langjährigen Meeresschutzarbeit von OceanCare und and...


  • 2010_11_05 Hunde im Büro – Bereicherung oder Störfaktor?

    Hunde im Büro – Bereicherung oder Störfaktor? Hunde im Büro – Bereicherung oder Störfaktor? Ein Artikel in der Online-Ausgabe des Tages-Anzeigers vom heutigen 5. November 2010 beschäftigt sich mit der Frage, ob Hunde mit ins Büro genommen werden sollten. Die TIR ist der Meinung, dass Hunde grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiter haben und den Arbeitsalltag bereichern. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden – in erster Linie natürlich das Wohl des Vierbeiners. 05.11.2010 Hunde am Arbeitsplatz können die Büroatmosphäre auflockern, aber auch belasten. Gut erzogen...


  • 2007_01_17 Verfrühte Teilrevision Obligationenrecht zur Haftung von Hundehaltenden

    ...zahllosen kan­to­n­­a­len und die voraussichtlich künftige Bundesgesetzgebung darauf ab, die Verantwortung der Hundhaltenden zu stärken. Auch gäbe ein Versicherungsobligatorium die Möglichkeit, aus einem Teil der Prämien einen "Fonds zur Verhütung von durch Hunde verursachten Un­fäl­­le" zu schaffen, aus dessen Mittel breit angelegte Präventions- und Auf­klä­rungs­kam­pag­nen bezahlt werden könnten.Generell lehnt die Stiftung für das Tier im Recht die überhitzte Eile dieses Teilprojek­tes ab. "Reculer pour mieux sauter" (zurückweichen, um besser springen zu können) sollte das Motto bil...


  • Zürich

    ...et (§ 6 Abs. 3 lit. a HuV/ZH).   Für Hunde der Rassetypenliste II, deren Haltende keinen Wohnsitz in Zürich haben, gilt im öffentlich zugänglichen Raum ein Leinen- und Maulkorbzwang (§ 6 Abs. 3 lit. a i.V.m. § 6 Abs. 4 lit. a HuV/ZH). Können die Haltenden keinen Abstammungsnachweis erbringen, entscheidet im Zweifelsfall das Veterinäramt (§ 5 Abs. 3 HuV/ZH). Haltende, die aufgrund des bisherigen Rechts über eine Bewilligung für die Befreiung ihres Hundes vom Leinen- und Maulkorbzwang verfügen, haben Anspruch auf eine Bewilligung zur Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial,...


  • 2022 06 16 Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben – TIR lanciert neue Kampagne

    Helfen Sie uns, Tieren Recht zu geben – TIR lanciert neue Kampagne Auch in der Schweiz kommt Tieren längst nicht der rechtliche Schutz zu, den sie verdienen. Mit ihrer neuen Sensibilisierungskampagne will die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf diesen Missstand aufmerksam machen. Umgesetzt wurde die Kampagne von der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz. 16.06.2022 Die vier Sujets der neuen TIR-Kampagne, welche vollständig digital entstanden sind, machen klar: Ein respektvoller Umgang mit Tieren stellt sich nicht überall von alleine ein. Deshalb sind verbindliche Tierschutzvorschriften unv...


  • 2025 05 08 Kein Euthanasie-Verbot in der Schweiz

    ...ogistischen Gründen getötet werden. Stattdessen sollten Alternativen wie Tierheime, Pflegestellen oder Vermittlungsplattformen stärker gefördert werden.Der Bundesrat hat sich gegen die Motion ausgesprochen. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betonte, dass die Tierärztinnen und Tierärzte zusammen mit den Tierhaltern in der Lage seien, die jeweils beste Lösung zu finden. Zudem sei die Unterscheidung zwischen gesund und krank nicht immer eindeutig. Die bestehenden Gesetze reichten aus, um Tiere vor unnötigem Leid zu schützen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert...


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