Hunde im Büro – Bereicherung oder Störfaktor?
Ein Artikel in der Online-Ausgabe des Tages-Anzeigers vom heutigen 5. November 2010 beschäftigt sich mit der Frage, ob Hunde mit ins Büro genommen werden sollten. Die TIR ist der Meinung, dass Hunde grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiter haben und den Arbeitsalltag bereichern. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden – in erster Linie natürlich das Wohl des Vierbeiners.
05.11.2010
Hunde am Arbeitsplatz können die Büroatmosphäre auflockern, aber auch belasten. Gut erzogene Hunde oder Katzen tragen zu einem sympathischen Firmenbild bei und fördern das Gemeinschaftsgefühl unter den Mitarbeitenden. Unternehmen, die ihren Angestellten die Tierhaltung erlauben, berichten von einem produktiveren Arbeitsklima, und viele Mitarbeitende bezeichnen die Anwesenheit von Hunden als stressmindernd und motivierend. Sogar die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und flexiblen Arbeitszeiten steigt unter Umständen. Nicht selten werden die Tiere sogar zu einer Art "Büro-Maskottchen". Hunde können den Arbeitsablauf jedoch auch stören und Konflikte in der Belegschaft hervorrufen oder zu Ängsten, allergischen Reaktionen und hygienischen Problemen in den Büroräumen führen.
Zunächst einmal muss natürlich geklärt werden, ob Hunde am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt sind. Weil das Arbeitsrecht keine entsprechenden Vorschriften enthält, liegt die Entscheidung hierfür alleine beim Arbeitgeber. Dieser kann bestimmen, ob und welche Tiere an den Arbeitsplatz mitgenommen werden dürfen. Dabei hat er neben den Anliegen des Tierhalters natürlich auch die Bedürfnisse von dessen Arbeitskollegen zu berücksichtigen. Ist etwa ein Mitarbeiter allergisch auf Tierhaare oder fühlt sich durch den Mischling belästigt, ist ein Verbot nachvollziehbar. Diskriminierend und somit nicht erlaubt wäre das Verhalten des Arbeitgebers hingegen, wenn er einem Arbeitnehmer das Mitbringen seines Hundes ohne triftigen Grund verwehrt, während andere Kollegen dies tun dürfen.
Darf der Arbeitnehmer seinen Hund mitnehmen, ist er auch dafür verantwortlich, dass sich dieser am Arbeitsplatz ruhig verhält und den Betriebsablauf nicht stört.
Der Tierhalter muss für eine gute Integration seines Begleiters sorgen und diesen jederzeit unter Kontrolle haben.
Der Hund darf andere Arbeitnehmer weder stören noch ablenken. Vor allem
ist darauf zu achten, dass Personen, die keinen Kontakt zu ihm möchten,
nicht belästigt werden. Während der Arbeitszeiten sollte sich das Tier
natürlich möglichst ruhig verhalten und wenn möglich mit Spielzeug
beschäftigt werden.
Selbstverständlich hat der Hundehalter auch seine gesetzlichen
Tierhalterpflichten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass sich der
Vierbeiner wohl fühlt. Für eine tiergerechte Haltung im Büro sollte dem
Tier etwa ein fester Platz in der Nähe des Halters eingerichtet werden.
Zudem sind Hunde mindestens alle fünf Stunden spazieren zu führen, um
sich versäubern und ihrem Bedürfnis nach Bewegung nachkommen zu können.
Ausserdem muss Hunden natürlich immer frisches Wasser zur Verfügung
stehen.
Der Tierhalter sollte bedenken, dass das Tier mit an den
Arbeitsplatz nehmen zu dürfen Goodwill des Arbeitgebers bedeutet. Als
Gegenleistung sollte er stets darauf achten, dass das Tier weder die
Kollegen noch den Arbeitsablauf irgendwie stört. Wird darüber hinaus
auch eine tiergerechte Unterbringung am Arbeitsplatz sichergestellt,
sollte einem friedlichen Miteinander nichts mehr im Wege stehen.
Weitere
Informationen zu diesem Thema und weiteren rechtlichen Fragen rund um
das Tier finden Sie in unserem Praxisratgeber "Tier im Recht
transparent".